Ich berufe mich auf Art. 20 (4) GG, welcher lautet „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Das Allernötigste: Ich habe im Jahr 2011 auf Weiterbeschäftigung gegen meinen damaligen Arbeitgeber beim Arbeitsgericht Aachen geklagt. Dabei hat mich die Geschäftsleitung übelst verleumdet. Diese Verleumdungen waren prozessrelevant. Sie müssen mit der Richterin abgesprochen gewesen sein, denn sie hätte Falschaussagen und somit versuchten Prozessbetrug feststellen müssen. Es muss einen schon vorher bekannten Verstoß gegen den Geschäftsverteilungsplan des Arbeitsgerichts gegeben haben, da diese Falschaussagen schon im vorgerichtlichen Schriftverkehr getätigt wurden. Das ist ein Beweis für Korruption. Die Richterin ist offenbar identisch mit einer namensgleichen VIP-Kundin des Unternehmens. Es spricht einiges dafür, dass sich das Arbeitsgericht nie an den Geschäftsverteilungsplan gehalten hat.
Ich habe im Jahr 2012 und noch detaillierter im Jahr 2014 Strafanzeige gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber, den Firmenanwalt, die Richterin vom Arbeitsgericht Aachen und Mitarbeiter aus der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts wegen Sozialbetrugs, Prozessbetrugs bzw. Beihilfe dazu, Verstoßes gegen den Geschäftsverteilungsplan beim Arbeitsgericht und Bestechung bzw. Bestechlichkeit gestellt. Es ist ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden. Im Jahr 2016 hat das Sozialgericht Aachen rechtskräftig Sozialbetrug festgestellt. Meine Strafanzeige muss deshalb bis zu einer Verurteilung bzw. einer Einstellung weiter bearbeitet werden. Es gibt nach wie vor keine Verurteilung. Sie arbeitet dort nach wie vor als Richterin. Meine Strafanzeige enthält auch die Anzeige von Amtspflichtverletzungen gegen die Richterin. Ich muss dazu einen Bescheid erhalten.
Der Generalbundesanwalt verweigert mir jegliche Auskunft. Die Politik einschließlich der EU-Kommission und die Justiz wollen das Vertuschen. Das tun sie ganz offen.
Der BGH und das Bundesverfassungsgericht haben mit Hilfe einer von den Gesetzen abweichenden Rechtsprechung ein Rechtssystem geschaffen, in welchem die Rechtsbeugung und die Strafvereitelung im Amt fast nie bestraft werden können. Der einzige erkennbare Sinn dieser Rechtsprechung ist, dass damit diese Straftaten nie festgestellt werden sollen. Es werden politisch geleitete Willkür und Korruption ermöglicht. Die Rechtsbeugung ist zwar eine schwere Straftat, sie ist aber solange legal, bis ihr Nachteil bewiesen worden ist, d. h. bis man in einem fairen Verfahren recht bekommen hat. Um das zu verhindern, müssen nur weitere Amtsträger ebenfalls das Recht beugen, was offenbar stets der Fall ist. Deshalb ist das hier so sehr ausgeufert, dass mit dem allgemeinen Bewusstsein dieser Zustände eine echte Staatskrise einhergehen wird. Die Presse interessiert das nicht bzw. sie deckt das, wodurch diese Ausuferung ermöglicht wurde.
Vertreter dieses Staates und der EU haben ca. 200mal (wahrscheinlich sogar noch mehr) das Recht zu meinen Lasten gebeugt. Jede Rechtsbeugung ist mit den Straftaten versuchte Strafvereitelung im Amt und Beihilfe zum schweren Betrug verbunden. Letzteres weil ich um den mir zustehenden Schadensersatz gebracht werden soll. Außerdem liegt die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor, da sich alle Beteiligten zu diesen Straftaten verabredet haben. Es handelt sich dabei offensichtlich um ein eingespieltes Verfahren, welches zu ihrem Beruf gehört.
Ich habe beim Staatsschutz, beim EU-Justizkommissar, beim Generalbundesanwalt und bei der Presse eine Handlung wie diese angekündigt, um die Durchführung eines Strafverfahrens bzw. die Veröffentlichung durch die Medien zu erzwingen. Niemand hat einen Versuch unternommen, das zu verhindern, indem ich Auskunft zu den von mir gestellten Strafanzeigen erhalte. Das ist nicht zu viel verlangt.
Es dürfte weltweit niemanden geben, zu dessen Lasten mehr Straftaten verübt worden sind. Es ist der reinste Hohn, diesen Staat als einen Rechtsstaat, bei welchem die Menschenrechte nicht verhandelbar sind, zu bezeichnen. Beim Staatsschutz hatte man übrigens Verständnis, dass ich ggf. ein Verfahren gegen mich provozieren werde. Mir wurde mündlich bestätigt, dass ich Widerstand leisten darf. Im Übrigen ist es geltendes Recht, dass Betrüger nichts mehr vom Betrogenen fordern können.
Ich habe per Einschreiben mit Rückschein Auskunft zum Verfahrensstand vom Generalbundesanwalt verlangt, der aufgrund von Rechtsbeugungen bei der DRV Bund, bei der Staatsanwaltschaft Aachen und bei dem Landgericht Aachen zuständig ist. Er ignoriert das. Die Tatsache, dass ich keinen Bescheid erhalten habe, beweist Rechtswidrigkeit. Er wird erläutert müssen, warum es richtig ist, mir keine Auskunft zu erteilen und dadurch diese Handlung von mir zu provozieren.
Ein entscheidender Punkt für einen möglichen Erfolg der Vertuschungsversuche ist, dass der Generalbundesanwalt mir keine Auskunft erteilt. Andernfalls hätte das kaum noch länger verheimlicht werden können. Eine Meldung in der Presse, wonach der Generalbundesanwalt eine Richterin des Arbeitsgerichts Aachen, die dort nach wie vor als Richterin tätig ist, wegen Bestechlichkeit und Beihilfe zum schweren Betrug angeklagt hat, würde die Fortführung der Anklage zur Folge haben, da es Nachfragen geben würde. Niemand wird eine korrupte Richterin akzeptieren. Es hätte dann diese vielen Vertuschungsversuche nicht gegeben. Diese Unterlassung ist somit Beihilfe zur versuchten Strafvereitelung im Amt. Das muss bestraft werden.
Mein Verlangen auf Stellungnahme zu meinen Vorwürfen ist stets von allen Staatsanwaltschaften und Politikern ignoriert worden.
Ich habe mich am 21.07.2024 zum wiederholten Mal beim Generalbundesanwalt beschwert und einige Medien und die AfD im Bundestag darüber informiert. Ich habe ihnen diesen, mittlerweile ergänzten Text, geschickt. Ich habe den Generalbundesanwalt aufgefordert, mir eventuelle Fehler in diesem Text innerhalb von 2 Wochen mitzuteilen und angekündigt, dass ich andernfalls alle Vorwürfe als zutreffend werte. Entsprechendes verlangt der Staat auch von mir, sogar dann, wenn seine Vertreter offensichtlich böswillig falsch gehandelt haben. Außerdem hat der Generalbundesanwalt mein Vorgehen billigend in Kauf genommen, da er nichts unternommen hat, um das zu verhindern. Er hat das somit als ultima ratio provoziert. Auch die Presse und die AfD im Bundestag schweigen dazu.
Am 01.10.2024 habe ich den Medien, dem Generalbundesanwalt, dem Bundeskanzler Herrn Scholz, dem Bundesjustizministerin Herrn Buschmann, dem Klimaminister Herrn Habeck, der EU-Kommissionspräsidentin Frau von der Leyen, dem EU-Justizkommissar Herrn Reynders, seinem zuständigen Kommissariat, der AfD im Bundestag und Frau Wagenknecht mitgeteilt, dass die einfachste Methode, die Medien zur Veröffentlichung dieser Vorgänge zu zwingen ist, dass ich eine Internetseite einrichte, diesen Text hineinkopiere, mir wasserfeste Farbe besorge und die Adresse auf die Wand des Amts – und des Landgerichts Düsseldorf sprühe. Ich habe die Medien aufgefordert, mir innerhalb einer Woche mitzuteilen, ob sie das veröffentlichen wollen, oder ob sie möchten, dass das unter den Teppich gekehrt wird. Ich habe ihnen mitgeteilt, dass ich Schweigen als letzteres werte, was sie getan haben. Ich habe das nur deshalb nicht zeitnah umgesetzt, da die Richterin vom Arbeitsgericht Aachen am 19.08.2024 offenbar beurlaubt worden ist, was ich kurz vorher festgestellt habe. Sie ist an diesem Tag mit sofortiger Wirkung aus dem Geschäftsverteilungsplan genommen worden. Mit der Veröffentlichung des Geschäftsverteilungsplans für das Jahr 2025 ist sie zurückgekehrt. Es wird geklärt werden müssen, wo sie in der Zwischenzeit war. Ich halte es für am wahrscheinlichsten, dass es zum Schein einen Prozess gegeben hat, der mit Hilfe der Rechtsbeugung mit einem Freispruch endete. Das Gericht hat bereits vorher klar gezeigt, dass es Vertuschung will, so dass nichts anderes zu erwarten war. Auch wenn der BGH dabei Rechtsbeugung feststellt, so ändert das nichts am Ausgang, da das dann eine andere Kammer bekommt, die genauso handeln wird. Somit blieb mir nur noch die Wahl zwischen resignieren oder dieser Handlung gem. Art. 20 (4) GG.
Die Staatsanwälte können sich nun überlegen, ob ich zurecht gemäß Art. 20 (4) GG gehandelt habe, bleiben untätig und sehen zu, wie ich das immer weiter steigern werde, bis die Presse das öffentlich macht oder es anders allgemein bekannt geworden ist, oder ein Staatsanwalt klagt mich an. Vorher muss er allerdings das von mir beschuldigte Bundesverfassungsgericht um eine Bewertung bitten, da dieses für die Interpretation des Grundgesetzes zuständig ist. Im Falle einer Anklage muss der Staat Stellung zu meinen gegen ihn erhobenen Vorwürfen nehmen. Der Generalbundesanwalt und weitere Amtsträger müssen dann ihre Akten veröffentlichen. Ich habe dann das was ich will. Jeder Polizist, der mich in dieser Angelegenheit vorlädt oder zu mir kommt, muss Stellung zu meinen gegen den Staat erhobenen Vorwürfen nehmen. Andernfalls verübt er die Straftat Verfolgung Unschuldiger gemäß §344 StGB, da ich gemäß Art. 20 (4) GG rechtmäßig handle. Jeder Amtsträger muss sich darüber im Klaren sein, dass er einen Eid auf die Verfassung geschworen hat. Er hat geschworen, diese zu verteidigen. Er hat keinen Eid geschworen, Politikern, Juristen und Vorgesetzten beim Verüben von Straftaten behilflich zu sein.
Eine Anklage gegen mich wird schon deshalb schwierig, weil es noch nie jemand für nötig gehalten hat, sich substanziell zu meinen Vorwürfen zu äußern. Es müsste erläutert werden, warum es richtig war, nie auf meinen Vortrag einzugehen. Ich bin z. B. sehr gespannt auf eine Erklärung, warum Mitarbeiter von Frau Bas aus der Bundestagsverwaltung behauptet haben, ich hätte eine Petition eingereicht, die ich gar nicht eingereicht habe und sie auf meine Beschwerde hin durch eine weitere, ebenfalls von ihnen illegal eingerichtete Petition ersetzt haben. Hätte ich diesem und weiteren Schreiben nicht sofort widersprochen, dann wäre das so ausgelegt worden, dass ich diese Petition eingereicht habe. Analog dazu hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags meine Schadensersatz- und Strafschadensersatzforderungen vorbehaltlos anerkannt, als er meiner diesbezüglichen Feststellung, dass er das getan habe, nicht nur nicht widersprach sondern auch noch bestätigt hat, was er nicht bestritten hat.
Ich habe lange Zeit verantwortliche Politiker über ihre Abgeordnetenadressen oder über ihre bei ihrer Partei geführten E-Mail-Adressen im Verteiler stehen gehabt, da sie die verantwortlichen Behörden leiten. Dazu zählen z. B. der Bundeskanzler Herr Scholz, der Bundesarbeitsminister Herr Heil, die Bundestagspräsidentin Frau Bas und ihre Amtsvorgänger. Ich hatte auch das Bundespräsidialamt im Verteiler stehen, da das die Existenzberechtigung dieses Staates betrifft. Keiner von ihnen hat im Sinne von Rechtsstaatlichkeit gehandelt. Stets wurden daraufhin nur Straftaten zu meinen Lasten verübt. Die Regierung von Frau Merkel (die Polizei zu meiner Frage, wer sie geschickt hat: die Bundesregierung an die Landesregierung an den Landesinnenminister an den Landrat an uns) hat sogar die Polizei zu mir geschickt, um mir ausrichten zu lassen, ich solle mich mit etwas anderem beschäftigen. Mir wurde mit Verhaftung gedroht, obwohl ich erwiesenermaßen nichts Verbotenes getan habe. Diese Befehlskette ist gar nicht zulässig. Die Polizisten hatten sich auch daran gestoßen, dass ich Frau Merkel und Herrn Schäuble im Verteiler stehen hatte. Sie sollten also nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Der Landrat des Kreises Viersen ist in der CDU. Dieser Besuch der Polizei bei mir hatte etwas Drohendes an sich. Ich habe mich dann einige Tage lang gefragt, ob als nächstes ein Killerkommando zu mir kommt. Die Politiker behaupten immer, sie hätten von nichts gewusst. Ein Unternehmenschef kann sich auch nicht erfolgreich aus der Verantwortung stehlen, indem er behauptet, seine Mitarbeiter würden ihm solche Schreiben nicht vorlegen. Im Einzelfall mag das gehen, hier handelt es sich aber um ein offensichtlich eingespieltes Verfahren. Es waren viele Schreiben. Es liegt offenbar ein Verfahren vor, bei welchem die Verantwortlichen nichts von diesen Straftaten in ihrem Verantwortungsbereich wissen wollen oder Kenntnisse nicht nachweisbar sein sollen. Es scheint eine stillschweigende Anweisung zu geben, solche Straftaten zu vertuschen. Das muss man so bewerten, als hätten sie alles gewusst und so angeordnet.
Allen von mir Beschuldigten sind meine Strafanzeigen gegen sie bekannt. Keiner hat mich wegen Verleumdung oder falscher Verdächtigung angezeigt. Das zeigt, dass meine Vorwürfe stimmen. Für ein Verständnis müssen die meisten Menschen ihr ideologisch geprägtes Denken ablegen und sich die Mühe machen, alles durchzulesen. Es muss der Gedanke abgelegt werden, dass nicht sein kann was nicht sein darf.
Ich habe mich beim Bundesverfassungsgericht im August 2018 beschwert und beantragt, dass es sich für befangen erklärt und den Fall an den EuGH abgibt, da ich mich nicht selber beim EuGH beschweren kann. Es hat meine Beschwerde erst bearbeitet, nachdem ich sie erneut per Einschreiben mit Rückschein zum Gericht geschickt habe. Es ist naheliegend, dass es die Beschwerde gar nicht bearbeiten wollte, um nicht offen das Recht beugen zu müssen. So war es auch bei meinen Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Ich habe das Bundesverfassungsgericht als Ganzes abgelehnt, da es die falsche Rechtsprechung mitgeprägt hat und seine Richter in der Vergangenheit das Recht gebeugt haben. Dazu habe ich Beispiele genannt. Die Richter haben aus dieser einen Beschwerde 8 Beschwerden gemacht. Der erste Beschluss wurde am 08.10.2018 und der letzte Beschluss am 17.02.2020 (versendet im März 2020) von derselben Kammer gefällt. Die haben sich also zweimal damit beschäftigt. Diese lange Streckung ist indiskutabel. Sie diente offensichtlich nur der Strafvereitelung. Die Beschlüsse bekam ich entweder zusammen mit mindestens einem Vertuschungsversuch, oder sie dienten der Provokation. Da mir aber nach dem ersten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts klar geworden ist, dass auch diese Richter Strafvereitelung wollen, und sie mich mit ihren Beschlüssen provozieren wollen, habe ich keinen Beschluss mehr kommentiert.
Das Bundesverfassungsgericht hat keine dieser Beschwerden zur Entscheidung angenommen. Entweder wurde gar kein Grund genannt, oder es wurde behauptet, meine Beschwerde wäre unbegründet, da ich die von mir abgelehnten Richter hätte einzeln nennen müssen. Das war Rechtsbeugung. Da ich das ganze Gericht abgelehnt habe, erübrigt sich die Aufzählung der einzelnen Richter. Für die Aufteilung in 8 einzelne Beschwerden gab es keinen Grund, insbesondere wenn sie tatsächlich der Meinung waren, dass ich die Richter hätte einzeln aufzählen müssen.
Bei jedem Beschluss wurde behauptet, meine Beschwerde wäre unbegründet. Das können sie gar nicht zu Recht behaupten, da sie sie gar nicht zur Entscheidung angenommen haben.
Der Begriff unbegründet ist nicht eindeutig. Er kann bedeuten, dass die Beschwerde gar keine Begründung enthält, er kann aber auch bedeuten, dass die Beschwerde eine Begründung enthält, die aber nicht nachvollziehbar ist. Sie ist dann nicht schlüssig. Juristen verstehen unter einer unbegründeten Beschwerde, dass die Richter sie geprüft haben, die Begründung aber nicht nachvollziehen können und dass somit die Bescheide richtig sind. Ihr Bescheid bedeutet für den juristischen Laien, dass meine Beschwerde keine Begründung enthielte, was sie damit begründet haben, dass ich nicht die einzelnen Richter des Bundesverfassungsgerichts namentlich genannt habe. Das ist offensichtlich falsch und somit rechtswidrig und provozierend für einen Widerspruch und eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung. Somit sollte ich in der Hoffnung getäuscht werden, dass ich mich genau deshalb beschwere, dass ich also schreibe, dass sie laut dem Bundesverfassungsgericht unbegründet sei, obwohl ich sie ausführlich begründet habe. Das wäre dann so ausgelegt worden, dass das Bundesverfassungsgericht alle Bescheide für richtig erklärt habe. Das hätte dann zur Folge gehabt, dass aufgrund der vermeintlichen Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht alle Verfahren eingestellt worden wären, da die Richtigkeit meiner Aussage nicht überprüft worden wäre. Die Richter wollen eindeutig Vertuschung.
Dem Beschluss der Kammer von Herrn Vosskuhle war sogar die Drohung beigefügt, dass ich bei einer weiteren Beschwerde mit der Auferlegung einer Missbrauchsgebühr rechnen müsste, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Ich habe mich in dieser Angelegenheit bereits zweimal zuvor beschwert. Auch diese Beschwerden wurden nicht zur Entscheidung angenommen. Die Juristen werden behaupten, das wäre rechtens, da es ein ganz allgemeiner Hinweis war. Dafür gab es aber keinen Grund, insbesondere weil meine Beschwerde berechtigt war, denn es ist offensichtlich ein Verstoß gegen Art. 20 (3) GG, wenn Amtsträger wie hier ein Strafverfahren wegen bereits vom Sozialgericht rechtskräftig festgestelltem Sozialbetrugs und die darauf folgenden Strafverfahren mit Hilfe der Rechtsbeugung versuchen zu verhindern. Eine Mitteilung von mir, Herr Vosskuhle müsse beim Überqueren von Straßen aufpassen, dass ich ihn nicht überfahre, würde man als Drohung auffassen, sofern er mir nicht mal aufgrund seiner Unachtsamkeit fast vor das Auto gelaufen wäre. Mit dieser Drohung wurde eine Unrechtmäßigkeit meiner Beschwerde suggeriert, so dass ich glauben sollte, dass keine Straftaten vorlägen und den dazugehörenden Vertuschungsversuchen durch Staatsanwälte nicht per Strafanzeige widerspreche. Außerdem sollte ich eingeschüchtert werden, um mich nicht erneut beim Bundesverfassungsgericht zu beschweren.
Gegen Richter wegen Rechtsbeugung vorzugehen ist noch unmöglicher als gegen andere Amtsträger deswegen vorzugehen. Das Verhalten und die Entscheidungen von Richtern müssen von anderen Richtern überprüft werden. Das geht nur auf der Schiene Amts-, Land- und Oberlandesgericht. Richter des Landesarbeitsgerichts z. B. sind nicht befugt, Rechtsbeugung von Richtern der ersten Instanz festzustellen. Stellt mal der BGH Rechtsbeugung durch ein Gericht fest, dann kann auch nicht gegen die Richter vorgegangen werden, da nicht klar ist, wer wofür gestimmt hat. Es wird nicht festgehalten wer wie abgestimmt hat. Beratungsprotokolle dürften wegen der richterlichen Unabhängigkeit nicht eingesehen werden. Das dient tatsächlich nur der Strafvereitelung, da der einzige legitime Grund für die Einsicht von Beratungsprotokollen Ermittlungen wegen Rechtsbeugung ist. Diesen Fall hat es bereits gegeben (OLG Naumburg mit Beschluss vom 06.10.2008 – Az. 1 Wf 504/07). Die Richter sind freigesprochen worden. Dieser Freispruch bedeutet, dass sie das Recht nicht gebeugt haben, obwohl mindestens 2 von ihnen es laut BGH getan haben. Die damalige Bundesjustizministerin Frau Zypries hätte Änderungen vornehmen müssen, wonach Richter die Gelegenheit bekommen müssen, abweichende Meinungen im Urteil festzuhalten. Das hat sie unterlassen. Solche Rechtsbeugungen können aufgrund dieser Unterlassung nach wie vor nicht bestraft werden. Man kann also höchstens bei Einzelrichterentscheidungen gegen Richter vorgehen.
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts stimmen zwar namentlich ab, aber über ihnen steht niemand mehr. Nur die Presse könnte bei ihnen gegen Rechtsbeugung vorgehen, was sie aber nicht tut.
Aus diesen Gründen ist sichergestellt, dass die an den Vertuschungsversuchen beteiligten Richter bei der derzeitigen Rechtsprechung straffrei bleiben werden.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat versucht, mich zum Schreiben einer Strafanzeige gegen eine Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu provozieren. Da ich jeden Staatsanwalt, der das Vorliegen einer Straftat bestritten hat, bislang angezeigt hatte, gibt es Grund zur Annahme, dass die Staatsverbrecher gehofft haben, dass ich das auch bei diesem Bescheid tun werde. Es wurde behauptet, ich hätte aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts diese Richter wegen Strafvereitelung im Amt angezeigt. Das war gelogen. Ich habe lediglich meine Verärgerung deutlich ausgedrückt. Das habe ich gar nicht näher begründet.
Mit einer Strafanzeige gegen diese Staatsanwältin hätte ich ausgedrückt, dass das Bundesverfassungsgericht das Vorliegen von Straftaten bestritten hätte, dass sie also die Bescheide geprüft und für richtig befunden hätten. Aufgrund der falschen Rechtsprechung, wonach die Richtigkeit solcher Schreiben nicht überprüft wird, hätte der Generalbundesanwalt dann alles einstellen müssen. Staatsanwälte können Verfahren mit dem Hinweis „Sie haben selber gesagt, dass …“ einstellen. Die Richtigkeit wird nicht überprüft. Das gilt auch dann, wenn es sich um Straftaten handelt, die von Amtswegen geahndet werden müssen. Dadurch können Drohungen des Täters gegen das Opfer sinnvoll sein. Im Falle von Vertuschungsversuchen durch Amtsträger können wegen dieser Rechtsprechung Täuschungsversuche sinnvoll sein. Solche Schreiben kann man leicht falsch verstehen, auch weil das alles provozierend ist. Es ist schwer, bei solchen Schreiben ruhig zu bleiben.
Da der Bescheid der Staatsanwältin keine Begründung enthielt, habe ich beim Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg beantragt, dass er die Verfassungswidrigkeit des Bescheids feststellt und ihn begründet. So habe ich erst erfahren, dass die Staatsanwaltschaft Karlsruhe das Schreiben von der Staatsanwaltschaft Berlin bekommen hat, die das angeblich aufgrund Zuständigkeit an sie abgegeben hatte. Auch dort kennt man offenbar nicht den Unterschied zwischen einer Strafanzeige und dem Ausdruck von Verärgerung. Auch der Petitionsausschuss hat dann behauptet, ich hätte die Richter in diesem Schreiben angezeigt. Eigentlich wollte ich die nur ärgern, da die mich ärgern wollten.
Ich habe mich 3mal beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschwert. Er hat meine 2. Beschwerde bei ihm gar nicht bearbeitet. So wurde vermieden, das Recht offen zu beugen. Es muss geprüft werden, ob sie beim EGMR erfasst worden ist. Dafür muss er durchsucht werden. So kann Böswilligkeit bewiesen werden. Bei meiner dritten Beschwerde hat der EGMR offen das Recht gebeugt. Diese habe ich per Einschreiben mit Rückschein geschickt. Zur ersten und zur dritten Beschwerde wurde mir mitgeteilt, dass meine Beschwerde unzulässig sei. Mir wurde kein konkreter Grund dafür genannt. Eine Beschwerde beim EGMR ist erst dann zulässig, wenn der Rechtsweg im Heimatland ausgeschöpft ist. Das bedeutet, dass die Verfahren beendet sein müssen. Das ist aber nur dann möglich, wenn sie auch bearbeitet werden. Somit sind das böswillige Liegenlassen von Vorgängen und permanente Rechtsbeugungen kein Grund für eine Beschwerde beim EGMR. Es gehört offenbar nicht zu den Menschenrechten gemäß den Vorstellungen der EU, dass Strafverfahren wegen Rechtsbeugungen, wegen Bestechlichkeit von Amtsträgern und wegen schweren Betrugs überhaupt geführt werden müssen und - falls sie geführt werden – dass sie korrekt geführt werden müssen. Auch die sexuelle Diskriminierung von Männern ist offenbar bei Sexualstraftaten zulässig. Man hat außerdem kein Recht, die Chance zu erhalten, seinen Standpunkt weiter zu begründen und Schadensersatz zu fordern. Man hat offenbar auch kein Recht zu erfahren, warum genau eine Beschwerde beim EGMR unzulässig sei, und über die Führung eines Strafverfahrens wegen Betrugs zu seinen Lasten informiert zu werden. Gemäß den Vorstellungen der EU von Menschenrechten sind staatlich organisierter Betrug, Bestechlichkeit von Amtsträgern, Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung und Untätigkeit durch Richter zulässige Straftaten. Da das offensichtlich nicht mit Rechtsstaatlichkeit vereinbar ist, hätte der EGMR das an den EuGH abgeben müssen. Das wurde offensichtlich böswillig unterlassen. Das sind die Straftaten Rechtsbeugung und Beihilfe zur Strafvereitelung im Amt und zum schweren Betrug. Es liegt auch hier die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor. Das muss bestraft werden.
Ich habe mich 4mal bei der EU-Kommission beschwert. Nach deren Meinung ist es den Mitgliedsstaaten der EU überlassen, ob sie die Rechtsbeugung als legales Mittel der Strafvereitelung im Amt zulassen oder nicht. Das wäre eine nationale Angelegenheit. Gemäß dem Schreiben vom 22.07.2023 eines Referatsleiters im EU-Justizkommissariat haben noch nicht einmal die Rechtsbeugungen des Europäischen Patentamts, welches eine europäische Behörde ist, etwas mit dem Recht der EU zu tun. Die EU-Kommission hätte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten müssen, in welchem diese illegalen Praktiken für rechtswidrig erklärt werden. Das hat sie aber nicht getan. Es ist offensichtlich, dass auch die EU-Kommission Vertuschung will. Nach meiner Strafanzeige gegen ihn wurde die öffentlich bekannte E-Mail-Adresse von Frau von der Leyen, die ebenfalls im Verteiler stand, deaktiviert. Auch wenn sie – wie Politiker das immer tun - jeden Zusammenhang bestreiten wird, so ist es offensichtlich, dass sie nichts davon wissen will.
Ich habe am 16.11.2023 eine weitere Strafanzeige aufgrund versuchter Provokationen und einer wiederholten, rechtswidrigen Ladung durch den Staatsschutz in Mönchengladbach geschrieben. Als Auftraggeber der Ladung kommt nur die EU-Kommission infrage, weil der Generalbundesanwalt, die Presse und Politiker der AfD nicht infrage kommen und sonst niemand anderes schon längere Zeit nicht mehr im Verteiler stand. Ich habe Frau von der Leyen am 19.11.2023 über ihre Homepage darüber informiert. Sie ist untätig geblieben. Die EU gibt ihre E-Mail-Adresse nach wie vor als aktiv an. Sie ist aber tatsächlich deaktiviert. Die können noch nicht einmal das richtig machen. Auch diese böswillige Untätigkeit ist Rechtsbeugung zu meinen Lasten. Frau von der Leyen und der damalige EU-Justizkommissar Herr Reynders, der ebenfalls im Verteiler stand, werden sich ebenfalls strafrechtlich vor einem rechtsstaatlichen Gericht verantworten müssen. Da Frau von der Leyen als EU-Kommissionspräsidentin dann nicht mehr tragbar ist, kann man davon ausgehen, dass auch der EuGH untätig bleiben wird, falls der Generalbundesanwalt dort zum Schein Beschwerde eingelegt hat. Das dürfte alles schon längst verabredet sein.
Ich selber kann keine Klage wegen Untätigkeit beim EuGH einreichen, da dafür eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist. Es wird auch hier kein Rechtsanwalt bereit sein, das zu übernehmen. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte könnte ich darüber hinaus auch nicht beim EuGH anfechten, da es sie nicht gibt.
Die EU hat bei der Justizreform von Italien im Zuge des Wiederaufbaufonds nach Corona gezeigt, dass sie viel Wert auf legale Möglichkeiten der Strafvereitelung im Amt legt. Die EU hat viele Milliarden Euro an Italien nur unter der Bedingung verschenkt, dass Italien eine Justizreform umsetzt, wonach Berufungsverfahren mit einem Freispruch enden, wenn sie nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgeschlossen werden. Rechtsanwälte und Täter können so für Verzögerungen belohnt werden, und Staatsanwälte und Richter müssen nur langsam arbeiten, um von ihnen gewünschte Freisprüche zu erzielen. Man kann nicht so blöd sein, um nicht zu wissen, dass solche Regelungen Möglichkeiten für Missbrauch bieten. Sie arbeiten alle damit.
Weitere Unterlagen wie meine Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht oder beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte möchte ich hier noch nicht veröffentlichen, da darin Namen stehen. Sie sind ziemlich umfangreich. Die Medien (ARD, ZDF, Rheinische Post, FAZ, Focus, Spiegel, Süddeutsche, Welt und Correctiv) haben sie. Ich habe ihnen auch fast alle Vertuschungsversuche und Provokationen eingescannt und geschickt. Sie werden möglicherweise behaupten, dass sie mangels Beweise nicht hätten berichten können. Darunter werden sie in der Realität ein behördliches Schreiben, in welchem eine Straftat bestätigt wird, verstehen. Die wollen aber nichts davon wissen, was man daran sieht, dass sie sich auch nicht für so einfache Sachen wie das Weglassen der Rechtsbehelfsbelehrung, die Rechtsbeugungen beim Verfahren zum Verbotsantrag der NPD etc. interessiert haben. Die Staatsverbrecher können sich offenbar auf das Schweigen der Presse verlassen. Das ist für die Presse etwas anderes, als wenn eine Frau einen bekannten Mann beschuldigt, er hätte sie vor 20 Jahren unerlaubterweise angefasst. Darum kümmern die sich sofort.
Die Strafvereitelung gem. §258 StGB und die Strafvereitelung im Amt gem. §258a StGB sind Straftaten, die aufgrund Rechtsprechung des BGH nur dann bestraft werden können, wenn es bei der zu vertuschenden Straftat- dem Ursprungsverfahren - zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen ist. Wenn sich die Verantwortlichen wie hier einig sind, dann gibt es sie nicht. Die Gesetze sehen aufgrund von §22 und §23 StGB im Gegensatz dazu vor, dass es nur auf den Versuch gemäß Vorstellung der handelnden Person ankommt. Der vermeintliche Täter des Ursprungsverfahrens muss also tatsächlich gar keine Straftat verübt haben. Dafür muss man die Umstände betrachten. Als Beispiel wird in der Literatur der Fall angegeben, dass eine Frau ihren im Bett liegenden, vermeintlich schlafenden Mann versucht zu erstechen, der aber kurz vorher an Herzversagen verstorben ist, was sie nicht weiß. Obwohl ihre Tat nicht zum Erfolg führen konnte, wird sie dennoch wegen versuchten Mordes verurteilt, da sie das gemäß ihrer Vorstellung versucht hat. Die Rechtswissenschaftler werden erläutern müssen, warum dieser Grundsatz bei der von Amtsträgern verübten Rechtsbeugung nicht gilt.
Beispiel für diesen Unsinn der Rechtsprechung: Person A hat eine Straftat verübt. Amtsträger B will die Ahndung mit Hilfe der Rechtsbeugung vereiteln. Ein korrekt handelnder Staatsanwalt ist damit nicht einverstanden und klagt A an. Wird A verurteilt, dann hat B eine Straftat verübt. Wird A vorher dauerhaft verhandlungsunfähig, dann hat B keine Straftat verübt. Genauso haben auch hier die vielen Amtsträger, die sich an den Vertuschungsversuchen in meinem Fall beteiligt haben, nur dann eine Straftat verübt, wenn Schuldsprüche zu meinem Arbeitsprozess gefällt werden, obwohl die Taten auch ohne einem Schuldspruch dieselben sind. Diese Auslegung durch den BGH ist Rechtsbeugung und Anstiftung gemäß §26 StGB und gemäß der eigenen Rechtsprechung des BGH, wonach es für die Anstiftung ausreicht, Bedingungen zu schaffen, wodurch Anreize zum Verüben der Straftat geschaffen werden.
Aufgrund der Rechtsprechung kann nur der Versuch bestraft werden. Die vollendete Strafvereitelung kann nicht bestraft werden, da es dafür an einer rechtskräftigen Verurteilung im vorgelagerten Fall mangelt. Die Strafbarkeit der vollendeten Strafvereitelung im Amt hat der BGH mit seiner Rechtsprechung aufgehoben.
Ein gängiges Verfahren der – für zulässig gehaltenen – Strafvereitelung im Amt ist, dass Verfahren in der falschen Reihenfolge bearbeitet werden. So habe ich viele Strafanzeigen wegen versuchter Strafvereitelung im Amt gestellt, zu denen ich Bescheide erhalten habe, dass es keinen Beweis für eine Straftat gäbe, was nicht erläutert worden ist. Sie sind somit eigentlich unverständlich und deshalb verfassungswidrig. Sie hätten deshalb eigentlich keinerlei Rechtskraft entfalten können. Sie hätten erst nach Abschluss des Verfahrens wegen schweren Prozessbetrugs u. a. gegen die Richterin des Arbeitsgerichts Aachen, die Geschäftsleitung des Unternehmens und ihren Rechtsanwalt bearbeitet werden dürfen, da nur ein Schuldspruch im ursprünglichen Verfahren als Beweis für die Strafvereitelung im Amt gilt. Das ist so, obwohl es Beweise für das Vorliegen der ursprünglichen Straftat gibt, welche aber bei der Strafvereitelung im Amt bestritten worden ist. Somit gibt es auch Beweise für die Strafvereitelung im Amt. Da das Ursprungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sagen die Rechtswissenschaftler, dass es keinen Beweis für die Strafvereitelung im Amt gibt. Ein Bescheid, es gäbe keinen Beweis für die Strafvereitelung im Amt, bedeutet deshalb, dass es Freisprüche im Ursprungsverfahren gegeben hätte. Auf der Basis eines solchen Bescheids wird dann auch das Ursprungsverfahren eingestellt. Voraussetzung dafür ist, dass der Geschädigte dem Bescheid hätte widersprechen können. Tut er das nicht, dann wird das so ausgelegt, als habe er eingeräumt, dass es einen Freispruch gegeben habe. Diese Rechtsprechung ist somit falsch.
Obwohl die Rechtsbeugung eine Straftat gem. §339 StGB ist, ist sie aufgrund der Rechtsprechung des BGH zunächst so legal wie z. B. das Einreichen eines Antrags auf Sozialhilfe. Bei einem solchen Antrag darf man allerdings keine falschen Angaben machen. Andernfalls kann es sein, dass man wegen versuchten Betrugs verurteilt wird. Die Rechtsbeuger hingegen bleiben straffrei.
Es sollen offenbar der männerfeindliche Sexismus, die politisch geleitete Willkür, die offenbar eingespielten, unverzichtbaren kriminellen Methoden und die Korruption in der Justiz und der Politik vertuscht werden. Zahlreiche mir namentlich nicht bekannte Politiker mehrerer Wahlperioden aus dem Innen-, dem Rechts- und den Petitionsausschüssen des Deutschen Bundestags, von NRW, von Berlin und von Baden-Württemberg, wo das Bundesverfassungsgericht seinen Sitz hat, haben sich ebenfalls an den Vertuschungsversuchen beteiligt. Ich habe zahlreiche Amtsträger (Staatsanwälte, Richter und sonstige Amtsträger) aller 3 Bundesstaaten, des Bundes, der EU-Kommission und des Europäischen Patentsamts beim Generalbundesanwalt angezeigt. Dazu gehören Staatsanwälte der Staatsanwaltschaften Aachen, Bonn, Berlin, Mönchengladbach und Karlsruhe, der Generalstaatsanwaltschaften Düsseldorf, Köln und Berlin, des Amts-, des Land- und des Oberlandesgerichts Düsseldorf, der Landrat des Kreises Viersen und Mitarbeiter von ihm, ein Rechtsanwalt und Beamte aus dem Geschäftsbereich des Bundesarbeitsministeriums, der Landtagsverwaltung des Landtags von NRW und der Bundestagsverwaltung.
Gemäß dem Schreiben des Petitionsausschusses von Berlin vom 13.04.2018 und dem Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 02.03.2018 gehört es nicht zu den Aufgaben der Strafverfolgungsbehörden, die Rechtmäßigkeit (Anmerkung von mir: nicht die Richtigkeit!) von Entscheidungen der Behörden wie der DRV Bund, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales etc. zu überprüfen. Somit gehört es auch nicht zu ihren Aufgaben, Verfahren wegen Rechtsbeugung zu führen. Auch wenn Amtsträger offensichtlich böswillig falsche Angaben gemacht haben, wie z. B. hier, dass Betriebsprüfer der DRV Bund nicht die Wahrheit von 2 sich widersprechenden Aussagen überprüfen müssen, müssen demnach Staatsanwälte untätig bleiben. Eine Voraussetzung für die Feststellung von Rechtsbeugung ist, dass jemand seinem Kollegen in den Rücken fällt, indem er den betreffenden Bescheid zu Gunsten des Anzeigenden abändert. Deswegen werden solche Bescheide nicht abgeändert, wodurch das so eskalierte. Aber auch dann gibt es nicht unbedingt einen Beweis, dass der erste Bescheid böswillig falsch war. Folglich kann Rechtsbeugung fast nie festgestellt werden. Das ist der Freibrief für Willkür und Korruption. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat dann noch geschrieben, die Staatsanwaltschaft hätte weder die rechtliche Befugnis noch die tatsächliche Möglichkeit, Entscheidungen der DRV Bund oder des genannten Ministeriums aufzuheben, abzuändern oder sonst zu beeinflussen. Das habe ich auch gar nicht verlangt. Ich habe nur verlangt, dass ein Strafverfahren gegen den Betriebsprüfer der DRV Bund wegen Rechtsbeugung und Beihilfe zur Strafvereitelung im Am geführt wird, weil er nicht die Richtigkeit von 2 sich widersprechenden Aussagen überprüft hat, wodurch ein Freispruch wegen Sozialbetrugs zugunsten meines ehemaligen Arbeitgebers rechtswidrig erzielt worden ist.
Bei allen Vertuschungsversuchen wurde mir aufgrund der Rechtsprechung des BGH und des Bundesverfassungsgerichts die Aufgabe übertragen, die Bescheide auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Ich musste also sämtliche Politiker und Amtsträger einschließlich der Staatsanwälte und Richter auch bei offensichtlich vorsätzlichen Fehlern korrigieren. Diese brauchen keinerlei Kenntnisse ihres Berufs zu haben. In einem Rechtsstaat ist die Rechtsbeugung eine Straftat, die immer bestraft wird. In Deutschland – und offenbar auch in der übrigen EU - ist sie ein legales Mittel der Strafvereitelung im Amt. Auch die Politiker brauchen und sollen offenbar keinerlei Fachkompetenz haben. Das ist keine Kontrolle der Exekutive durch die Legislative. Im Gegensatz zu den Profis muss ich die Gesetze, die Rechtsprechung und das Geschehen kennen und beachten. Das ist eine Aufgabe, die über die Befugnisse von Richtern hinausgeht. Sie umfasst auch Aufgaben der Legislative und der Exekutive. Solch ein „Amt“ ist gar nicht vorgesehen. Anfangs konnten sie mich austricksen. Nachdem ich aber erkannt habe, dass in dieser Angelegenheit alle kriminell sind, konnte ich mir sowohl das Geschehen als auch die Rechtsprechung erschließen.
Für eine mögliche rechtskräftige Wirkung eines – auch offensichtlich vorsätzlich falschen - Bescheids ist es völlig unerheblich, ob dieser Bescheid überhaupt formaljuristisch richtig ist. Auch ein Bescheid, bei dem die Rechtsbehelfsbelehrung weggelassen worden ist, und der somit eigentlich gar nicht rechtskräftig werden kann, kann von den Politikern für einen strafvereitelnden Beschluss, sofort nachdem er zugestellt worden ist, verwendet werden. Wenn ein Bescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, dann wird so getan, als ob sie auch nicht dabei sein muss. Auch das musste ich erkennen. Dafür musste ich jeden Tag zu Hause sein. Ich durfte nie verreisen oder z. B. im Krankenhaus sein.
Die Staatsverbrecher hätten mir auch Geld anbieten können, damit ich einem Vertuschungsversuch nicht widerspreche. Bei Amtsträgern nennt man so etwas Bestechung. Die Auszahlung hätte über einen Beratervertrag legal abgewickelt werden können.
Das habe ich mir erst im Laufe der Jahre erarbeitet. Ich bin mal davon ausgegangen, dass nur das rechtens sein kann, was einem der gesunde Menschenverstand sagt. Das sehen die Juristen anders.
Alle Tricksereien und Fehler in der Rechtsprechung sind offenbar allen Politikern und Juristen bekannt. Sie arbeiten mit einer erschreckenden Selbstverständlichkeit und Skrupellosigkeit damit. Durch diesen mafiaähnlichen Zusammenhalt aller Juristen und Politiker ist das das – nahezu - perfekte Verbrechen. Aufgrund des Umfangs gebe ich hier nicht alle Vertuschungsversuche wieder.
Ich habe vom Herbst 2004 bis Ende 2010 für ein Unternehmen bei Aachen als nahezu ständige Aushilfe mit Gewerbeschein im Außendienst gearbeitet. Man darf das ein Jahr lang so machen. Dabei habe ich einen Transporter (Sprinter) des Unternehmens gefahren. Ohne dem Transporter ging es nicht, da ich u. a. Waren ausgeliefert und abgeholt habe. Es lag am Arbeitgeber, eine eventuelle Sozialversicherungspflicht zu klären, was er aber nicht getan hat. Es gab dann Probleme mit einer Angestellten des Unternehmens. Ich habe den Teamleiter frühzeitig darüber informiert, den das nicht interessiert hat. Ich bin nicht mehr weiter beschäftigt worden. Auf meine Nachfrage hin hat er mir per E-Mail mitgeteilt, dass das wegen Scheinselbstständigkeit und wegen der Frau sei. Man war sich also über den Verstoß gegen §266a StGB „Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt“ im Klaren. In dieser E-Mail hat er mir nicht nur nichts vorgeworfen, sondern er hat sich auch noch über die Frau amüsiert. Ich habe beim Arbeitsgericht Aachen mit Hilfe eines Rechtsanwalts auf Weiterbeschäftigung geklagt. Schon im vorgerichtlichen Schriftverkehr hat mich die damalige Geschäftsführerin übelst verleumdet. Ich hätte die Frau massiv belästigt. Ich bin als ein gefährlicher Psychopath dargestellt worden. Die Geschäftsführerin hat behauptet, der Teamleiter hätte mich zweimal zur Rede gestellt. Sie wusste offenbar nichts von seiner E-Mail. Ich konnte auch nachweisen, dass die Frau mich einmal freiwillig zu mir nach Hause gefahren hat, als ich sie angeblich schon längst massiv belästigt habe. Das konnte also nicht stimmen. Diese Verleumdungen müssen mit der Richterin, die denselben Namen wie eine VIP-Kundin des Unternehmens hat und offenbar mit ihr identisch ist, im Vorfeld abgesprochen gewesen sein. Die Geschäftsführerin muss gewusst haben, dass die Richterin die genannten Zeuginnen nicht vorladen wird. Andernfalls wäre sie wegen versuchten Prozessbetrugs aufgeflogen. Die Behauptungen waren für den Prozess relevant, da sie ein Kündigungsgrund gewesen wären. Die Geschäftsführerin muss also von vornherein gewusst haben, dass sich das Arbeitsgericht nicht an den Geschäftsverteilungsplan halten wird und dass diese Richterin den Fall bekommen wird. Auch der Rechtsanwalt des Unternehmens muss das gewusst haben. Ein nicht eingeweihter Rechtsanwalt hätte z. B. die Geschäftsführerin gedrängt, mir eine schriftliche Kündigung zu schicken, was sie nicht getan hat. Allen muss klar gewesen sein, dass ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis mit der Verpflichtung von rund 9 Monaten Nachzahlung des Lohns vorlag, welches die Richterin aber aufgrund von Absprachen nicht feststellen wird. Wenn sie der Meinung gewesen wären, dass kein Arbeitsverhältnis vorlag, dann hätten sie nicht versuchen brauchen, zu betrügen. Es gab weitere Auffälligkeiten u. a. bei den angeblichen Aussagen der ehemaligen Kollegin laut Klageerwiderung, was mir gesagt hat, dass sie sie so gar nicht gemacht hat.
Bei dem Gütetermin hatten wir den letzten Termin an diesem Tag. So war sicher gestellt, dass keine nachfolgende Prozesspartei im Saal anwesend war. Dann wären die Voraussetzungen für das Vorliegen der Straftat Verleumdung gem. §187 StGB erfüllt gewesen. Bei dem Kammertermin hatten wir den ersten Termin an diesem Tag. Da wurde das nicht mehr thematisiert.
Die Richterin hat die Rechtslage falsch dargelegt. Sie hat behauptet, dass kein Arbeitsverhältnis vorläge, was ein Widerspruch zu der Feststellung der DRV Bund ist, dass ein Beschäftigungsverhältnis vorlag, da die Kriterien dieselben sind. Da ein Arbeitsverhältnis vorlag hätte sie prüfen müssen, ob es ein Kündigungsgrund gab, und sie hätte die Zeuginnen laden müssen. Sie hat die Weigerung des Unternehmens, mich weiter zu beschäftigen, als eine fristlose Kündigung gewertet, obwohl das keine Kündigung ist und es für eine Kündigung keinen Grund gab. Es muss auch Absprachen mit dem Betriebsprüfer der DRV Bund, der schon vorher bestochen gewesen sein muss, gegeben haben. Dazu passt auch, dass es keine Konsequenzen gab, als ich einmal während des Außendienstes durch den Zoll kontrolliert worden bin. Der Vorgang dürfte bei ihm „verloren“ gegangen sein.
Ich habe meinem Rechtsanwalt unmissverständlich gesagt, dass nichts von den Verleumdungen an mir hängen bleiben darf. Dennoch hat er mich gedrängt, dass er noch vor dem Kammertermin einen Vergleich aushandeln solle, um „einen ausufernden Schriftverkehr wegen eines Nebenkriegsschauplatzes zu vermeiden“. Das war sein Interesse. Dem habe ich nicht zugestimmt. Er hat mir 2 Tage vor Ablauf der Frist des Gerichts für eine Stellungnahme einen Entwurf geschickt, in welchem die Beweise, wonach die Verleumdungen gar nicht stimmen konnten, nicht nur nicht standen, sondern er hat darüber hinaus geschrieben, dass ich mir nicht darüber im Klaren gewesen wäre, dass ich die Frau belästigt hätte. Ich habe das so nicht freigegeben und noch am selben Tag geantwortet. Ich habe es als sein Problem betrachtet, dass er die Frist einhält. Ich habe ihn einige Tage vorher auf den drohenden Ablauf der Frist hingewiesen. Er wollte offenbar dadurch Druck auf mich ausüben, dieser Formulierung zuzustimmen, um wenigstens etwas zu retten.
Gemäß §138 ZPO gilt alles, was bei Zivilprozessen behauptet und von der anderen Seite nicht bestritten wird, als eingestanden. Mein eigener Rechtsanwalt wollte mir so ein Geständnis unterschieben. Eigentlich hätte er Berufsverbot bekommen müssen. Der nächste Entwurf enthielt dann die Beweise und die Frist war auf einmal ein Tag länger. Eine schlüssige Klagebegründung, welche der Ausbildung zum Rechtsanwalt würdig ist, gab es aber immer noch nicht. So hätte er die Rechtslage erörtern müssen und die eingereichten Beweise benennen müssen, wie z. B. die Tatsache, dass ich die Arbeit ohne einen Transporter des Unternehmens gar nicht erledigen konnte, und ich laut Fahrzeugnutzungsvertrag als Angestellter des Unternehmens betrachtet worden bin. Damals kannte ich mich damit noch nicht gut genug aus. Außerdem erlaubte seine späte Bearbeitung des Falls keine weiteren Korrekturen mehr.
Das Weglassen einer vernünftigen Klagebegründung spart Zeit und hat für die Rechtsanwälte den Vorteil, dass sie dann ihre Mandanten leichter überreden können, einem Vergleich zuzustimmen, da es dann eher Zweifel an der Berechtigung der Klage gibt. Die Rechtsanwälte erhalten bei einem Vergleich eine Prämie. Wenn ein Urteil gesprochen wird, dann ist ihr Einkommen niedriger. Deshalb haben sie ein Interesse an Untreue gegenüber ihren Mandanten.
Ein Ziel der Klage sollte sein, dass ein Arbeitsverhältnis festgestellt wird. Der Begriff Arbeitsverhältnis ist gesetzlich aber gar nicht definiert. Es wird als ein Sonderfalle eines Dienstvertrags gemäß §611 BGB betrachtet. Alles Weitere ist nur Rechtsprechung. Ein anderes Ziel sollte die Feststellung eines Beschäftigungsverhältnisses sein. Dafür ist ein Arbeitsgericht gar nicht zuständig. Dieser Teil hätte deswegen abgewiesen werden müssen.
Die Bezahlung der Rechtsanwälte wird durch den Streitwert bestimmt. So hat mein damaliger Rechtsanwalt wegen der Verleumdungen eine Forderung aufgrund von Diskriminierung in die Klage aufgenommen, die aber gar nicht durchsetzbar gewesen wäre, da das nichts mit Diskriminierung zu tun hatte. Er konnte mich so beruhigen und den Streitwert und damit seine Vergütung in die Höhe treiben. Wegen dieser Fehlanreize werden immer wieder völlig unsinnige Klagen von Rechtsanwälten eingereicht. Sie verdienen immer. Sie verdienen auch dann, wenn die Klage vollständig abgewiesen wird. Sie werden auch seltenst zur Rechenschaft gezogen, sogar wenn sie ihren Mandanten vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch beraten haben. Das ist wegen des mafiaähnlichen Zusammenhalts der Juristen und wegen eines Grundsatzurteils des BGH so, wonach Rechtsanwälte ihre Mandanten immer korrekt beraten. Beratungsprotokolle müssen nicht angefertigt werden. Die Mandanten haben es dann so gewollt. Das ist ein Freibrief.
Auch die Richter finden Vergleiche toll. Sie haben dann weniger Arbeit und keinerlei Verantwortung. Sowohl bei meinem Prozess beim Arbeitsgericht als auch bei dem Prozess beim Sozialgericht Aachen haben die Richterinnen die Rechtslage falsch dargelegt, um den von ihnen gewünschten Vergleich zu erzielen. Das ist zwar eigentlich Rechtsbeugung, aber bei einem Vergleich sind sie dafür nicht verantwortlich. Die juristischen Laien haben das dann so gewollt. Da ihre Erläuterungen nicht schriftlich festgehalten werden, gibt es auch keinen Beweis.
Ich weiß von einem Fall, bei welchem sich ein ehemaliger Polizist hat scheiden lassen. Sein Rechtsanwalt hat den Vergleichsvorschlag gemacht, dass sein Mandant auf Geld aus dem Vermögen seiner Frau verzichtet, und sie verzichtet auf Ansprüche aus seiner Altersversorgung. Diesen Vergleichsvorschlag hat die Frau angenommen. Der Richter hat ihn protokolliert. Er wurde somit rechtskräftig. Er war aber so nicht umsetzbar, was sowohl der Rechtsanwalt, der ein promovierter Fachanwalt für Familienrecht ist, als auch der Richter wissen mussten, da niemand auf Versorgungsansprüche verzichten kann und darf. Die Frau bekommt also weiterhin Teile seiner Pension, wohingegen er rechtskräftig auf Ansprüche aus ihrem Vermögen verzichtet hat. Laut OLG Düsseldorf hat der Richter pflichtgemäß gehandelt, als er den rechtswidrigen Vergleich rechtskräftig protokolliert hat. Ein Hinweis, dass der Vergleich so nicht umsetzbar ist, wäre eine Beratung, was nicht stimmt. Der Rechtsanwalt hat die ihm aus dem Vergleich resultierende Prämie durch die Androhung der Zwangsversteigerung seiner Eigentumswohnung erfolgreich eingetrieben, obwohl er seinem Mandanten einen erheblichen Schaden zugefügt hat.
Ich habe bei dem Kammertermin einem Vergleich zugestimmt, weil mein eigener Rechtsanwalt aufgrund der durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geschaffenen Fehlanreize auch Interessen des Unternehmens wahrgenommen hat und mich somit genervt hat, weil ich beim Landesarbeitsgericht eine noch größere Verarschung befürchtet habe, und weil ich vom Verhalten der Richterin überrumpelt gewesen bin. Die Richterin hatte behauptet, dass ich beim Landesarbeitsgericht möglicherweise gar nichts bekommen werde.
Ich habe während meines Studiums zum Wirtschaftsingenieur meine ersten Erfahrungen mit so etwas gemacht. Bei einem Termin zur Klausureinsicht ist das gültige Datum über das ursprüngliche, nach diesem Termin liegende Datum, geschrieben worden. Ich habe es falsch gelesen, so dass ich zum richtigen Termin nicht da war. Der Professor war nicht bereit, sie mir trotzdem zu zeigen. Ich sollte eine Zweitkorrektur beantragen. Der Ausschussvorsitzende hat sie mir dann inoffiziell gezeigt. Eine Seite war gar nicht benotet und auf einer anderen waren Punkte falsch addiert. Allein damit hätte sie um 2 Punkte besser benotet werden müssen. Bei der Zweitkorrektur wurde die Klausur um einen Punkt schlechter benotet. Ich habe den Professor darauf angesprochen. Er hat mir frech ins Gesicht gesagt, dass er sich die Aufgaben nicht angesehen habe. In einem Rechtsstaat hätte er seine Benotung begründen müssen. Bei der Drittkorrektur hat der Ausschussvorsitzende wieder die ursprüngliche Note hergestellt. Ich habe mich beim Hochschuldirektor beschwert. Das Ergebnis werde nicht infrage gestellt.
Ich habe es seit 2011 mit ziemlich vielen Juristen und über die Ausschüsse auch mit vielen Politikern zu tun gehabt. Ich habe sie leider ausnahmslos als notorische Lügner und Betrüger kennen gelernt. Die juristischen Laien sollten also stets darauf beharren, dass Richter Urteile sprechen, um das Risiko einer Verarschung durch die Juristen zu reduzieren.
Die ehemalige Kollegin wurde nach meinem Prozess entlassen. Sie hat dagegen geklagt. Das hat mir ein ehemaliger Kollege erzählt. Während ihres Arbeitsprozesses hat sie mich angezeigt, ich würde sie telefonisch belästigen. Es ist naheliegend, dass sie das getan hat, um so „beweisen“ zu können, dass es keinen Grund gab, sie zu entlassen. Ich hatte Kopien aus meinem Arbeitsprozess bei ihr in den Briefkasten getan, da ihre Kündigung absehbar war. Sie hat nicht verstanden, sie richtig zu benutzen. Es ist naheliegend, dass sie dieselbe Richterin hatte und dass auch das dem Unternehmen vorher bekannt gewesen ist.
Ich weiß von einer weiteren Entlassung durch das Unternehmen, die eigentlich so nicht möglich gewesen wäre. Es ist naheliegend, dass diese Richterin auch diesen Fall bekommen hat und dass auch das dem Unternehmen vorher bekannt gewesen ist.
In ihrer Strafanzeige gegen mich hat die ehemalige Kollegin gar nicht behauptet, sie hätte mir jeden Kontakt zu ihr untersagt. Das wäre eine Voraussetzung für das Vorliegen einer Straftat wegen Nachstellungen gem. §238 StGB gewesen. Der Teamleiter hätte das getan, was nicht stimmt. Er hatte mir auch nie etwas zu meinem Privatleben zu sagen. Ich habe sie kein einziges Mal belästigt. Sie hat keinerlei Angaben zu der angeblichen Tat, wie z. B. wann ich sie angerufen hätte und was ich gesagt hätte, gemacht. Sie hat nur über ihr Leben gejammert. Dennoch bekam ich eine Ladung als Beschuldigter. Das ist die Straftat Verfolgung Unschuldiger gem. §344 StGB verübt durch den Polizisten, der die Strafanzeige angenommen hat, und durch die Staatsanwältin, die meine Ladung veranlasst hat.
Auf meine Beschwerde hin bekam ich von der Generalstaatsanwaltschaft Köln eine E-Mail, es wäre ein Verfahren eingeleitet worden. Der Gegenstand und die betroffenen Personen wurden nicht genannt. Es kann sich aber nur darum und um die beiden gehandelt haben. Das Strafverfahren hat die Kripo Neuss mithilfe der Politik eingestellt. Es wurde behauptet, die Staatsanwältin wäre verantwortlich, so dass ich meinte, dazu noch einen Bescheid zu bekommen und nicht unverzüglich widersprach. Der Bescheid enthielt auch keine Rechtsbehelfsbelehrung, was offenbar gar nicht vorgesehen ist, so dass es auch keinen zeitlichen Druck zu geben schien. Die Politiker nehmen solch einen Bescheid, um festzustellen, dass der Polizist und in der Folge auch die Staatsanwältin korrekt gehandelt hätten, um das Verfahren wider besseres Wissen einzustellen. Dabei argumentieren sie, da ich nicht (rechtzeitig) widersprochen habe, ist alles rechtmäßig. Einen Bescheid bezüglich der Verantwortung durch die Staatsanwältin habe ich nie erhalten.
Das ist nur ein Beispiel, welches zeigt, dass es ein großer Fehler ist, wenn man sich bei Politikern beschwert, wenn die Exekutive eine Straftat verübt hat, welche die Politik vertuschen will. So gab es auch später weitere Provokationen, mit denen ich zum Schreiben einer Beschwerde bzw. einer Strafanzeige, die auch an Politiker gerichtet ist, verleitet werden sollte.
Meine Ladung hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf veranlasst, die gar nicht zuständig gewesen ist. Zuständig wäre die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach gewesen. Das Verfahren hätte schon deshalb wieder eingestellt werden müssen, auch wenn ich ihr etwas getan hätte. Eine Wiederaufnahme durch eine andere Staatsanwaltschaft wäre unmöglich gewesen, da niemand zweimal verfolgt werden darf. Jedenfalls gilt das so bei Amtsträgern. Bei mir hätte das vermutlich nicht gegolten, da die Politiker nur für Amtsträger zuständig sind.
Die ehemalige Kollegin hat in ihrer Strafanzeige angegeben, dass eine andere Kollegin ein Telefonat mit mir heimlich mitgeschnitten hat. Das ist die Straftat Verletzung der Vertraulichkeit des Worts gem. §201 StGB. Sie muss weitere Telefonate mit mir heimlich mitgeschnitten und verändert haben. Das habe ich aus Äußerungen geschlossen, die mir zugetragen worden sind. Als ich deswegen zur Polizei gegangen bin, bin ich weggeschickt worden. Ich könne sie erst nach Abschluss des Verfahrens gegen mich anzeigen. Von einer Antragsfrist ist mir nichts gesagt worden. Das wusste ich damals auch noch nicht. Ich habe ein paar Tage vor Ablauf der Antragsfrist eine Strafanzeige wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Worts gem. §201 StGB per E-Mail zur Staatsanwaltschaft Düsseldorf geschickt. Sie wurde erst einige Wochen später bearbeitet. Da war die Antragsfrist aber abgelaufen. Das war Strafvereitelung im Amt aufgrund männerfeindlichen Sexismus. Da auf der Homepage des Landesinnenministeriums steht, dass man Strafanzeigen auch per E-Mail einreichen kann und es dabei keinen Hinweis auf die Antragsfrist und die erforderliche Schriftform, wonach bei Antragsdelikten die Strafanzeige per E-Mail nicht ausreichend ist, gibt, habe ich an das Landesinnenministerium geschrieben, dass das so ergänzt werden sollte. Mir wurde geantwortet, dass das nicht nötig wäre. Man bekäme zeitnah ein entsprechendes Schreiben. Die Politik bestreitet immer Fehler und ist somit auch nicht für Verbesserungen offen.
Auch diese ehemalige Kollegin ist nach meinem Arbeitsprozess entlassen worden. Mir ist außerdem noch folgendes zugetragen worden: Ich habe der Frau, die mich angezeigt hat, mal mit dem Firmenwagen einen Schrank, den sie einer anderen Kollegin abgekauft hat, transportiert. Danach hat sie zu mir gesagt, dass sie mir mal ein Bier ausgeben wolle. Ich habe mich gewundert, ich habe mir aber keine weiteren Gedanken über ihre Motivation gemacht. Ich war damals auch an keiner Beziehung mit ihr interessiert. Für mich war das nur ein Gefallen unter Kollegen. Ich habe nur gesagt, das brauche sie nicht. Im Betrieb hat sie, nachdem ich nicht mehr weiter beschäftigt worden bin, erzählt, da hätte ich offenbar etwas falsch verstanden. Demnach habe ich ihr einen Korb gegeben, ohne mir darüber im Klaren gewesen zu sein. Im Betrieb wurde das anders gedeutet. Ich habe erst einige Wochen nach diesem Gefallen gemerkt, dass ich sie gerne hatte. Ich war aber skeptisch. Ihre Kollegin hatte aber mehrmals Andeutungen gemacht, dass ich mich um sie bemühen sollte. Ich bin davon ausgegangen, dass das abgesprochen gewesen war. Das war es aber nicht. Die Frau, die mich später angezeigt hat, hat sich einen anderen Partner gesucht, der das schnell wieder beendet hat. Ihre Kollegin hat dann geflucht, dass ich mich nicht klar ausgedrückt hätte. Ich habe das nicht verstanden. Es gab dann einen ungeschickten Anruf von mir bei ihr, für den ich mich ein paar Tage später entschuldigt habe. Da habe ich ihr das alles gesagt. Daraufhin hat sie sich 6 Wochen lang krank schreiben lassen und auch danach jedes Gespräch mit mir verweigert. Ich habe den Teamleiter informiert, da wir uns manchmal absprechen mussten. Als es dann aufgrund ihrer Weigerung, mit mir zu sprechen, ein Problem gab, bin ich nicht mehr weiter beschäftigt worden.
Aufgrund dieser Anzeige ist mir klar geworden, dass die Verleumdungen bei meinem Arbeitsprozess dazu da waren, mir eine Falle zu stellen. Ich sollte provoziert werden, die Frau zu kontaktieren, die mich dann anzeigen sollte. So sollte ich fertig gemacht werden.
Ich habe die Betrügereien aus meinem Arbeitsprozess im Jahr 2012 angezeigt und mich in der Folge auch bei dem Generalbundesanwalt und bei der Politik im Landtag von NRW beschwert. Im Jahr 2014 habe ich eine detailliertere Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Aachen geschickt.
Es hätte ein Verfahren gegen die Frau wegen falscher Verdächtigung eingeleitet werden müssen, da ich u. a. die E-Mail des Teamleiters als Beweis, dass ich ihr nichts getan habe, vorgelegt habe. Das geschah aber nicht. Ich bin deswegen zu einem Rechtsanwalt gegangen. Der hat mit die Realität erklärt. So hat er es formuliert. Danach sind Männer Freiwild für schlecht gelaunte Frauen. Die Justiz geht nicht bei Falschbeschuldigung gegen die Frauen vor. Er sollte die Kollegin, die mindestens ein Telefonat mit mir heimlich mitgeschnitten hat, in meinem Auftrag anzeigen. Das tat er nicht. Auf Nachfragen von mir hat er nicht reagiert. Das wäre ein Versehen von ihm gewesen. Tatsächlich war ihm das offenbar zu viel Arbeit für zu wenig Geld. Aufgrund des vorherrschenden männerfeindlichen Sexismus in der Justiz sah er offenbar auch keinen Sinn darin. Eine Rechnung hat er mir dennoch geschickt. Er war ein früherer Schulfreund von mir.
Bei Gesprächen mit anderen Leuten habe ich festgestellt, dass die meisten Frauen wissen, dass sie nahezu risikolos einen Mann falsch beschuldigen können. Eine Frau hat mir sogar gesagt, dass sie Falschbeschuldigung für ein geeignetes Mittel hält, einem Mann „eins auszuwischen“. Die meisten Männer hingegen sind so naiv, dass sie meinen, sie hätten dieselben Rechte wie Frauen. Mit Gleichberechtigung von Mann und Frau hat das nichts zu tun. Das ist verfassungswidrig.
Frauen sollen Opfer und nicht Täter sein. Die Presse fördert und fordert das. Mit dem Gendern soll eine angebliche grundsätzliche Benachteiligung von Frauen ausgedrückt werden, was bei diesem Geschehen absurd ist. Ohne dem wäre das alles kaum möglich gewesen. Mein Streit mit dem Staat hat anfangs nur nach einer alltäglichen Falschbeschuldigung ausgesehen, was die Medien nie thematisieren. Ich vermute, dass sie sich das deshalb gar nicht näher angesehen haben. Die Ideologen picken sich immer nur das heraus, was ihnen passt. Mitunter wird auch falsch berichtet, nur um politische Ziele zu erreichen.
Beispiele:
Es gibt zwar einen Plural, mit dem eindeutig nur Frauen bezeichnet werden, es gibt aber keinen Plural, mit dem eindeutig nur Männer gemeint bzw. bezeichnet werden. Das ist sogar gemäß den Aussagen von Verfechtern des Genderns so, da gemäß ihren Aussagen bei der Pluralform des sogenannten generischen Maskulinums die Frauen immer mitgemeint seien. Das ist zwar eine despektierlicher Formulierung, womit aber auch ausgedrückt wird, dass diese Pluralform Männer und Frauen umfasst. Bei einem Wort wie „die Bürger“ blieb es im Gegensatz zu einem Wort wie „die Bürgerinnen“ bis zur Einführung des Genderns bei ARD und ZDF Anfang 2021 offen, welches Geschlecht die Personen haben. Seitdem kann die Bedeutung mitten im Satz wechseln. Das ist z. B. bei einem Satz wie „Unter der Telefonnummer 116117 können sich Patientinnen und Patienten Termine bei Ärzten geben lassen. Den Patienten wird dann gesagt, an welche Praxis sie sich wenden können.“. Den Frauen wird das also nicht gesagt. Es gibt also nach wie vor keinen eindeutig nur männlichen Plural. Wer z. B. „die Bürgerinnen und Bürger“ sagt, der erwähnt die Frauen eigentlich zweimal.
Der Plural ist eigentlich grammatikalisch stets weiblich, da er bei Verwendung des Artikels und des Pronomens des weiblichen Singulars gebildet wird. Das ist sowohl bei dem spezifisch weiblichen Plural als auch bei dem generischen Plural gleich. Es dürfte kaum jemand behaupten, dass der spezifisch weibliche Plural grammatikalisch männlich ist. Das ist ein generisches Femininum.
Die Verwendung von substantivierten Partizipien wie „die Mitarbeitenden“ ist ein Ausdruck der krampfhaften Vermeidung eines Wortes wie „die Mitarbeiter“, da dieses als männlich betrachtet wird. Die Formulierung „die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ wird dann als zu sperrig betrachtet. Mitarbeitend ist aber jemand nur dann, wenn er in diesem Moment auch tatsächlich arbeitet. Ist er gerade in der Pause, dann ist er ein Pausemachender. Das ist dann inhaltlich nicht richtig.
Eigentlich müsste es Schreiner*in*ei statt Schreinerei etc. heißen.
Der Singular eines gegenderten Worts wie „die Jurist*innen“ ist stets weiblich, was angeblich geschlechtsneutral und geschlechtergerecht ist. Zutreffend ist, dass keine einzige Jurist*in und keine einzige Politiker*in, mit der ich es zu tun gehabt habe, sich an die Gesetze gehalten hat. Jede ist eigentlich eine Straftäter*in. Auch die Bundeskanzler*in Herr Scholz stand in meinem Verteiler.
Mitunter werden Texte produziert, die niemand mehr verständlich vorlesen kann. So heißt es z. B. gem. RP vom 20.12.2024 in der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Viersen „Die Stellvertreter*innen der*des Bürgermeister*in führen die Bezeichnung Stelllvertretende*r Bürgermeister*in.“. Dabei fehlt ein Genitiv-s. Das ist also grammatikalisch nicht richtig. Das ist eine Schriftsprache. In der Satzung der Stadt Krefeld ist von Ratsherren und Ratsfrauen die Rede. Dabei wurde ignoriert, dass die Silbe „herr“ von „herrschen“ kommt. Die Frauen sind also eigentlich „Ratsherrinnen“. Das kann man Verstümmelung der Sprache aus männerfeindlichen Gründen nennen.
Am 28.11.2024 hat Frau Slomka im heute-journal die ehemalige Bundeskanzlerin Frau Merkel als „Gäst*in“ der Sendung von Frau Illner angekündigt. Wer der Meinung ist, dass eine Frau nicht als Gast bezeichnet werden darf, weil dieses Wort männlich ist, der muss auch der Meinung sein, dass Frauen keine Menschen sind, weil auch dieses Wort männlich ist.
Wer von Osterhäsinnen und -hasen spricht, ignoriert, dass das Wort Hase genauso wie das Wort Mensch die Gattung bezeichnet. Der männliche Hase ist der Rammler. Genauso ist es mit den Hündinnen und Hunden, was ein Meteorologe vom ZDF gesagt hat. Der männliche Hund ist der Rüde.
Es wurde berichtet, dass in Afghanistan 59 deutsche Soldatinnen und Soldaten gefallen seien. Heißt das, dass 59 Soldatinnen und 59 Soldaten gefallen sind, oder heißt das, dass ihr Anteil zwischen 0 und 100% liegen kann? Der gegenderte Satz ist offenbar auch dann richtig, wenn alle Gefallenen Männer waren.
Herr Habeck durfte bekannterweise im Bundestagswahlkampf 2020, trotz besserer Umfragewerte als Frau Baerbock sie hatte, nicht Kanzlerkandidat von Bündnis 90/Die Grünen werden, weil er ein Mann ist, was der Gleichberechtigung von Mann und Frau gedient haben soll.
Das nimmt teilweise skurrile Züge an, womit ich mehrere Seiten füllen könnte. In der französischen Sprache ist das Opfer übrigens immer weiblich.. Es heißt „la victime“. Es wird auch mit „elle“ (=sie) darauf Bezug genommen, auch wenn es sich bei „ihr“ um einen Mann handelt. Umgekehrt wäre das zumindest in Deutschland undenkbar.
Ich wollte das Geld für den Rechtsanwalt vom Staat zurückhaben und habe mich deshalb beim Landesjustizminister beschwert. Ich habe argumentiert, dass die Bescheide falsch sind und nicht den Richtlinien zur Bearbeitung von Straf- und Bußgeldsachen entsprechen. Als Beweis für die Falschheit der Bescheide habe ich auf die zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftige Feststellung des Sozialbetrugs gem. §266a StGB durch die DRV Bund verwiesen. In den Richtlinien zur Bearbeitung von Straf- und Bußgeldsachen steht, dass Bescheide der Staatsanwälte so formuliert sein müssen, dass ein juristischer Laie sie verstehen kann. Allgemeine und nichtssagende Formulierungen sind zu vermeiden. Die Staatsanwältin, die meine Ladung veranlasst und meine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung, Sozialbetrugs etc. bearbeitet hat, hat lediglich geschrieben, es entspräche der Sach- und Rechtslage von der Aufnahme eines Verfahrens abzusehen. Der Vertreter des Generalstaatsanwalts von Düsseldorf hat nur geschrieben, der Bescheid wäre aus den genannten Gründen richtig. Die Ministerialrätin hat behauptet, der Generalstaatsanwalt hätte mir die Gründe zutreffend beschrieben. Das sind klare Verstöße gegen diese Richtlinien. Ich habe dazu aufgefordert, mir die Erläuterungen zu meinem Widerspruch zu zeigen. Das hat nach wie vor niemand getan.
Sämtliche weitere Bescheide, die ich in den folgenden Jahren erhalten habe, entsprachen ebenfalls nicht den Vorgaben dieser Richtlinien. Sie sind deswegen alle verfassungswidrig und hätten schon deshalb keinerlei Rechtskraft entfalten können.
Mein Verlangen auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten wurde vom Landesjustizministerium erst bearbeitet, nachdem ich mit einem Mahnbescheid gedroht habe. Meine Forderung hat es ohne Erläuterung zur Sache abgelehnt. Es wurde auf ein völlig anderes Verfahren verwiesen. So sollte ich entmutigt werden, die Sache weiter zu verfolgen. Zuständig wäre aber der Generalstaatsanwalt von Düsseldorf gewesen. Somit hätte sich das Landesjustizministerium gar nicht dazu äußern dürfen. Es hätte den Vorgang an ihn abgeben müssen. Das war Rechtsbeugung. Daraufhin habe ich dem Generalstaatsanwalt von Düsseldorf einen Mahnbescheid geschickt. Das ging an das Amtsgericht Düsseldorf. Die Richterin hat behauptet, ich müsste das Land NRW anstelle des Generalstaatsanwalts verklagen. Ich sollte die Klage zurückziehen. Das war Rechtsbeugung. Der Generalstaatsanwalt ist der Vertreter des Landes im Geschäftsbereich des Justizministeriums vor Gericht und hat im Gegensatz zu dem Land eine eigene Adresse, so dass er der richtige Adressat war. Ich hätte das lediglich besser schreiben können, indem ich als Adressaten das „Land NRW vertreten durch den Generalstaatsanwalt“ angegeben hätte. Ich habe sie nicht zurückgezogen. Ich hätte sie, da sie inhaltsgleich gewesen wäre, nicht erneut einreichen dürfen, so dass das dann erledigt gewesen wäre. Mit dem Zurückziehen der Klage hätte ich darüber hinaus gemäß Rechtsprechung eingeräumt, dass alles korrekt sei. Das Verfahren ging dann an das Landgericht Düsseldorf, welches bei Klagen gegen den Staat immer zuständig ist, was ich da noch nicht wusste.
Die Richterin des Landgerichts hat ohne Prozess behauptet, dass die Klage sinnlos wäre. Auch sie hat dabei ohne Erläuterung zur Sache auf ein völlig anderes Verfahren verwiesen. Das ist ein offenbar gängiger Trick zur Rechtsbeugung. Sie wollte mich damit entmutigen, mich um einen Rechtsanwalt zu kümmern, der vor einem Landgericht vorgeschrieben ist und so das Verfahren beenden. Ich habe sie deswegen abgelehnt, was zurückgewiesen worden ist. Als Begründung wurde auf einen Satz verwiesen, zu welchem es gar keinen Zusammenhang gab. Außerdem wurde versucht, mich damit zu ködern, ich könne sie später immer noch ablehnen. Auch das war Rechtsbeugung. Man zieht gemäß Rechtsprechung seine Ablehnung zurück, wenn man sich auf eine weitere Diskussion mit der abgelehnten Person einlässt. Ich hätte sie damit selber vom Vorwurf der Rechtsbeugung entlastet und ein Strafverfahren deswegen unmöglich gemacht, obwohl das von Amtswegen geahndet werden muss.
Es ist offenbar ein gängiger Trick der Juristen, sich überhaupt nicht zur Sache zu äußern und stattdessen auf irgendetwas anderes zu verweisen. Politiker handhaben das auch gerne so.
Es war kein Rechtsanwalt bereit, mich in dieser Sache zu vertreten. Ich habe erfolglose Versuche, einen Rechtsanwalt zu engagieren, nachgewiesen. Mein Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts wurde von der Richterin nicht bearbeitet. Beschwerden beim Gerichtspräsidenten und beim Oberlandesgericht Düsseldorf wurden ohne Begründung zurückgewiesen. Das ist Rechtsbeugung. Da mir damals schon klar war, dass sie die Briefe nur wegschmeißen müssen, bin ich jedes Mal mit dem Fahrrad nach Düsseldorf gefahren und habe mir eine Empfangsbestätigung geben lassen. Mir wurde mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro gedroht, wenn ich bei dem Gerichtstermin nicht erscheine. Ich sollte so genötigt werden, auch ohne Rechtsanwalt zu kommen. Das tat ich nicht, da ich dann das Gericht anerkannt und meinen Vorwurf der Rechtsbeugung gemäß Rechtsprechung zurückgezogen hätte. Den erforderlichen Rechtsanwalt hatte ich sowieso nicht. Anstelle eines Staatsanwalts erschien ein freiberuflich tätiger Rechtsanwalt ohne Vollmacht. Er hat ein Versäumnisurteil zu meinen Lasten bewirkt. Das ist Beihilfe zu den ganzen Straftaten und Amtsanmaßung. Ein Rechtsanwalt ist nicht befugt, Aufgaben eines Staatsanwalts wahrzunehmen. Er darf auch nicht seinen Mandanten ohne Vorlage einer Vollmacht vertreten. Das ist immer rechtswidrig und somit Rechtsbeugung durch das Gericht. Außerdem hat der Rechtsanwalt gewusst, dass das Verfahren nicht fair war. Sein Handeln war somit unehrenhaft. Ich musste neben den Verfahrenskosten auch seine Rechnung bezahlen. So wurde ich zusätzlich dafür bestraft, dass ich rechtsstaatliches Handeln verlangt habe. Das ging vom Jahr 2015 bis ins Jahr 2016.
Dieses Versäumnisurteil wird gem. Rechtsprechung des BGH so gedeutet, dass genau das Gegenteil der Fall wäre, was mit der Klage festgestellt werden sollte. In diesem Fall hieß das u. a., dass ich zu Recht als Beschuldigter vorgeladen worden wäre, dass mir zutreffend die Gründe genannt worden wären, warum kein Verfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet worden wäre, dass kein Sozialbetrug und kein Prozessbetrug vorlägen etc. In einem Rechtsstaat hätte das Gericht lediglich feststellen können, dass ich nicht erschienen bin.
Interessant wäre die Bewertung des folgenden Falls: 2 Personen sprechen sich ab. A verkauft an B 12 Bilder, von denen er behauptet, es würde sich um echte Bilder vom Rembrandt handeln, für zusammen 12 Euro. Tatsächlich handelt es sich um Kalenderbilder. B verklagt dann A. Dieser bestreitet, dass es sich um Kalenderbilder handelt und behauptet weiterhin, dass es sich um echte Bilder vom Rembrandt handelt. Zum Prozess geht B nicht hin. A erwirkt ein Versäumnisurteil zu Lasten von B. Dieser fechtet das nicht an. Das Gericht stellt somit fest, dass es sich um echte Bilder vom Rembrandt handelt, welche B entsprechend als echte Bilder vom Rembrandt verkaufen kann.
Ich habe beim Landtag von NRW 2 Petitionen in 2 Wahlperioden eingereicht. Die 2 Petitionsausschüsse haben dazu 4 Beschlüsse gefällt. Sie sollten sich mit der Bearbeitung meiner Strafanzeigen gegen die betreffenden Staatsanwälte beschäftigen. Das Versäumnisurteil hat der Petitionsausschuss von NRW in der Absicht benutzt, alles einzustellen. Dafür hat er seinen Beschluss so lange hinausgezögert, bis der Prozess beim Landgericht Düsseldorf beendet gewesen ist. Es wurde behauptet, dass die Prüfung mehr Zeit benötigen würde. Ich habe ihren Beschlüssen widersprochen, so dass sie nichts rechtskräftig geworden sind.
In den 4 Beschlüssen haben die Politiker von NRW im Gegensatz zu ihren Kollegen aus den anderen Petitionsausschüssen Begründungen nahezu komplett weggelassen. Ihre Kollegen von den anderen Petitionsausschüssen haben mit ihren Erläuterungen Material gegen sich selber geliefert. Das Weglassen von Erläuterungen ist gesetzes- und somit verfassungswidrig. Die Rechtsbehelfsbelehrungen wurden stets weggelassen, so dass sie eigentlich keine Rechtskraft hätten entfalten können. Das ist aber bei dem geltendem System kein Hindernis, damit die Beschlüsse rechtskräftig werden können. Die Gesetze gelten nur dann, wenn sie den Politikern und Juristen nützen.
Nachdem ich meine Strafanzeige gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber u. a. zur Staatsanwaltschaft Aachen geschickt habe, hat ein Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Aachen im Jahr 2014 ein Verfahren angelegt, welches sein Kollege der Oberstaatsanwalt M., der auch ein Strafverfahren gegen das Unternehmen wegen Verstößen gegen die Arbeitssicherheit und gegen die Hygiene hätte führen müssen, offenbar mit Billigung einer Ministerialrätin, die jetzt leitende Oberstaatsanwältin einer Staatsanwaltschaft ist, umgehend eingestellt hat. Die Erwiderung des Oberstaatsanwalts M. ging völlig an meinem Vortrag vorbei. Er hat dabei auch bis auf den Rechtsanwalt des Unternehmens alle anderen Personen einfach aus dem Verfahren gestrichen, ohne mir das mitzuteilen. Die Einstellung des Verfahrens gegen den Rechtsanwalt wäre laut Generalstaatsanwaltschaft Köln richtig, da Rechtsanwälte gemäß Grundsatzbeschluss des BGH bei dem Geschehen nicht dabei gewesen sind. Das ist aber kein Beweis, dass sie wissentlich nichts Falsches schreiben. Diese Rechtsprechung des BGH ist ein Freibrief.
Ich habe aus Rache für die Verleumdungen das Unternehmen beim Amt für Arbeitsschutz angezeigt. Die Geschäftsführung musste ein komplett neues Lager bauen lassen, und die Verantwortlichen sind von den Prüfern angezeigt worden, was mir ein ehemaliger Kollege erzählt hat. Das Unternehmen ist jahrelang trotz unübersehbarer, gravierender Verstöße gegen die Arbeitssicherheit und die Hygiene zertifiziert worden. Ich kann mir das nur so erklären, dass die Prüfer bestochen worden sind. Zuständig für das Strafverfahren war gem. Geschäftsverteilungsplan der Staatsanwaltschaft Aachen der Oberstaatsanwalt M. Nachdem ich im weiteren Verlauf gefragt habe, ob dieses Verfahren ebenfalls ohne Prozess eingestellt worden ist, wurde ihm die Zuständigkeit für solche Verfahren gemäß dem Geschäftsverteilungsplan entzogen. Das spricht dafür, dass das Unternehmen ihn wegen des Verfahrens mit dem Lager bestochen hat, dass er somit auch das Verfahren wegen Prozessbetrugs rechtswidrig einstellen musste und dass das der Staatsanwaltschaft Aachen bekannt ist. Das wurde offensichtlich nicht bestraft.
Ich habe den Sozialbetrug nach dem Arbeitsprozess bei der DRV Bund im Jahr 2012 angezeigt, um weiter gegen die von mir Angezeigten vorgehen zu können. Das hatte ich so angegeben. Nach rund 1,5 Jahren bekam ich einen Bescheid, wonach Sozialversicherungspflicht für die letzten 4 Jahre und Sozialbetrug gem. §266a StGB verübt durch den Arbeitgeber festgestellt worden ist. Es geschah nichts, nachdem ich meinen Widerspruch zu der Einstellung des Verfahrens zusammen mit diesem Bescheid zu dem Oberstaatsanwalt M. geschickt habe. Ich hätte einen Bescheid zur Wiederaufnahme bekommen müssen. Nachdem ich das dann zu dem Staatsanwalt, der das Ermittlungsverfahren eingeleitet hatte, per E-Mail erneut geschickt habe, wurde ich zur Zeugenbefragung zum Zoll geladen.
Laut Zoll gab es ein Strafverfahren auf Basis des Bescheids der DRV Bund, meiner Strafanzeige und meiner noch zu tätigenden Zeugenaussage beim Zoll. Von einer Anklage war keine Rede. Ein Strafverfahren beginnt mit der Strafanzeige. Darauf folgen Ermittlungen. Die Anklage ist die letzte Stufe eines Strafverfahrens. Wie sich aber herausgestellt hat, ist die Geschäftsleitung nur aufgrund dieser 3 Unterlagen beim Landgericht Aachen angeklagt worden. Weitere Beweise waren offensichtlich nicht Teil der Anklage, da es andernfalls keinen Freispruch hätte geben können. Das war illegal und offensichtlich mit dem Gericht zwecks Strafvereitelung im Amt abgesprochen, da die Anklage nicht schlüssig war und deshalb nicht hätte zugelassen werden dürfen. Auch das war Rechtsbeugung zu meinen Lasten, da das der Strafvereitelung diente. Erstaunlich ist auch, dass die Anklage zugelassen worden ist, obwohl der Bescheid der Rentenversicherung noch gar nicht rechtskräftig war. Das Unternehmen hat das offenbar nicht vorgetragen, obwohl es diesen Bescheid angefochten hatte. Eigentlich haben die Geschäftsleitung und ihr Rechtsanwalt damit völlig unnötigerweise eine Verurteilung riskiert. Wenn die Anklage aber nicht zugelassen worden wäre, dann hätte es keinen Freispruch geben können. Daraus ergibt sich, dass der Freispruch vorher abgesprochen worden ist. Er wäre im weiteren Verlauf die Grundlage für das Sozialgericht gewesen, die Nachzahlungen komplett aufzuheben und somit kein Beschäftigungsverhältnis festzustellen, wenn ich nicht rechtzeitig die Beweise für das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses zum Gericht gebracht hätte. Auch das zeigt, dass auch der Rechtsanwalt des Unternehmens von den Betrügereien beim Arbeitsgericht gewusst haben muss. Das wird aber in einem Strafverfahren gegen ihn wegen Beihilfe zum schweren Betrug nicht berücksichtigt werden können, da das aufgrund der geltenden Rechtsprechung erst nach Abschluss dieses Verfahrens untersucht werden kann, so dass er möglicherweise aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden muss, obwohl es sie tatsächlich gibt.
Sowohl bei meinem Arbeitsprozess als auch beim Zoll habe ich ausgesagt, dass es einen weiteren genauso Beschäftigten gab. Das wurde erst nach der Zulassung der Anklage durch das Gericht von dem Betriebsprüfer bearbeitet. Jedenfalls gab es erst dann seine Stellungnahme. Das geht aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Aachen hervor. Das ist erstaunlich, da die Zollbeamten mir gesagt haben, dass sie ihn so schnell wie möglich befragen wollten. Entweder haben sie eine Weisung bekommen, das nicht zu tun, oder diese Aussage ist vernichtet oder solange zurückgehalten worden.
Laut Staatsanwaltschaft wüsste der Betriebsprüfer nicht, wie man die Tätigkeiten des Kollegen bewerten müsse. Bei ihm wäre alles anders gewesen. Da der Profi nicht wüsste, wie das gehandhabt werden müsste, könne man das von dem Unternehmen auch nicht verlangen. Man könne von den Vertretern des Unternehmens deshalb auch nicht verlangen, dass sie meine Beschäftigung hätten richtig bewerten können. Dem habe ich widersprochen, da der Kollege genauso beschäftigt wurde. Selbst wenn es bei ihm keine Versicherungspflicht gegeben haben sollte, so befreit das nicht von einer Schuld in meinem Fall, da Arbeitgeber die Pflicht haben, eine mögliche Versicherungspflicht durch die DRV Bund abzuklären. Ich wurde daraufhin hereingelegt, indem mir die Staatsanwältin schrieb, es werde noch ein Verfahren wegen Prozessbetrugs geführt, so dass ich nicht sofort erneut widersprach. Eine Rechtsbehelfsbelehrung gab es nicht, so dass es keinen zeitlichen Druck zu geben schien. Dieses Verfahren konnte es gar nicht geben, da es nur nach einem Schuldspruch wegen Sozialbetrugs geführt werden darf. Das wusste ich damals noch nicht. Es wurde ein Freispruch im Verfahren wegen Sozialbetrugs erzielt. Diesen hat der Geschäftsführer des Unternehmens während des Kammertermins beim Sozialgericht angegeben. Zu dem angeblich geführten Verfahren wegen Prozessbetrugs habe ich natürlich nie einen Bescheid erhalten.
Diesen Trick mit dem Hinweis, es gäbe noch ein weiteres Verfahren, haben dann die Petitionsausschüsse von NRW und Berlin und das Bundesarbeitsministerium erfolglos versucht anzuwenden, um mich von einem Widerspruch abzuhalten.
Das Unternehmen hat den Bescheid der DRV Bund durch eine Klage beim Sozialgericht Aachen angefochten, weil sich die Geschäftsleitung die Nachzahlungen sparen wollte. Auch hier gab es keine schlüssige Klagebegründung. Es wurde z. B. nie erläutert, warum ich dort überhaupt gearbeitet habe. Die Klage hätte deshalb so nicht zugelassen werden dürfen. Ich habe mehrfach verlangt, dass sie das erläutern sollen. Die Richterin hat es nicht von ihnen verlangt, obwohl dass meine Eingliederung in die betrieblichen Abläufe gezeigt hätte. Auch das war Rechtsbeugung.
Ich hätte Kopien von sämtlichen Schreiben zwischen dem Sozialgericht und dem Unternehmen bekommen müssen. Nach einigen Monaten des Dahinplätscherns hat mir das Gericht ein Schreiben des Unternehmens geschickt, in welchem Antworten standen. Die Fragen des Gerichts waren auffallenderweise nicht dabei. Dann wäre es leichter gewesen, den Sinn der Antworten zu erkennen. Aus den Antworten habe ich mir die Fragen erschlossen. Die Richterin wollte das offenbar verhindern. Folglich ist sie gedrängt worden, diese Fragen zu stellen. 2 der 4 Fragen hätten überflüssig sein müssen, da sie Unterlagen aus meinem Arbeitsprozess betrafen. Diese Akte hatte die Richterin herangezogen. Das waren Fragen zum Firmenfahrzeug und zu den Schulungen. Die Unterlagen dazu waren Beweise für das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses. Daraus habe ich geschlossen, dass die Richterin des Arbeitsgerichts sie vernichtet hat. Ich habe diese Unterlagen per Post zum Sozialgericht und zur Staatsanwaltschaft Aachen geschickt. Ich habe um eine Empfangsbestätigung gebeten, die ich nicht bekommen habe und deswegen nachgefragt. Die Unterlagen sind nicht in den Akten angekommen. Es ist offensichtlich, dass sie bei der Staatsanwaltschaft und dem Sozialgericht vernichtet worden sind. Daraufhin bin ich zum Justizzentrum Aachen gefahren und habe sie gegen eine Empfangsbestätigung abgegeben und das per E-Mail dem Generalbundesanwalt u. a. mitgeteilt. Bei der Empfangsbestätigung habe ich auf einem Blatt alle Blätter einzeln aufgeführt, da ich nur so einen Nachweis über ihre Abgabe erhalten habe. Andernfalls hätten wieder Blätter entfernt werden können. Daraufhin wurde der Kammertermin festgesetzt.
Eigentlich könnte man erwarten, dass der Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Aachen, der ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hatte und die Akte aus dem Arbeitsprozess geprüft hat, mir hätte mitteilen müssen, dass Unterlagen, die gemäß dem Schreiben meines Rechtsanwalts aus dem Arbeitsprozess in der Akte des Arbeitsgerichts hätten sein müssen, nicht in der Akte sind. Das scheint eine unzulässige Beihilfe zu sein, um gegen Richter vorgehen zu können.
Unterlagen sind auch bei der DRV Bund verschwunden. Auch diese Akte hat das Sozialgericht herangezogen. Auch sie enthielt offensichtlich nicht die Beweise, die ich zur DRV Bund geschickt habe. Das Vernichten von Unterlagen ist Rechtsbeugung.
Gemäß der Klage des Unternehmens beim Sozialgericht Aachen habe ich völlige Freiheit gehabt, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten ich arbeiten kommen konnte. Ich hätte auch völlige Freiheit gehabt, was ich überhaupt tue. Das war schon unrealistisch. Die Richterin hätte deswegen nachfragen müssen. Es wurde auch behauptet, ich hätte noch für andere Unternehmen gearbeitet. Diese Behauptungen sollten mit Hilfe von Aussagen des Teamleiters und des Prokuristen bewiesen werden. Was genau sie aussagen würden, wurde allerdings nicht angegeben. Das wurde als Beweis angeführt, dass ich nicht in die betrieblichen Abläufe eingegliedert gewesen wäre und nicht von ihnen sozial abhängig gewesen wäre. Ich habe daraufhin die Vorlage der Fahrtenbücher verlangt, die das widerlegt haben. Aus den Fahrtenbüchern gehen die Arbeitszeiten hervor. Arbeiten für andere Firmen waren demnach gar nicht möglich. Es gab sie auch nicht. Es wurden die Fahrtenbücher der letzten 7 Monate vorgelegt.
Der Rechtsanwalt des Unternehmens hat auch während des Kammertermins behauptet, dass ich in diesem Zeitraum jede Menge freie Tage gehabt hätte und oft erst nach 8 Uhr im Betrieb gewesen wäre. Üblich war in meinem Bereich, gegen 7 Uhr da zu sein. Er fing an, angebliche Einzelheiten mit einem Brückentag zu nennen, den es überhaupt nicht gab. Das war alles gelogen. Ich habe lediglich einmal 10 Arbeitstage am Stück frei gehabt und bin stets gegen 7 bis 7.15 Uhr im Betrieb gewesen. Auch die Richterin konnte das nicht nachvollziehen. Sie hat gesagt, dass sie sich die Fahrtenbücher „akribisch“ angesehen habe. Wenn diese Falschaussagen unerheblich waren, dann stellt sich die Frage, warum sie sich die Fahrtenbücher überhaupt – noch dazu akribisch - angesehen hat. Sie hat offenbar gehofft, mir eine Lüge nachweisen zu können, um so kein Beschäftigungsverhältnis feststellen zu können.
Die Richterin hat bei dem Kammertermin den Geschäftsführer gefragt, ob ich Aufträge auch an andere Selbstständige hätte weitergeben können. Er hat das bejaht. Dem habe ich widersprochen. Das war eine Falle, wozu sie offenbar gedrängt worden ist. Diese Aussagen wurden im Vergleich festgehalten. Gemäß der Aussage des Geschäftsführers hätte z. B. ein dem Unternehmen völlig fremder Mensch, der sogar für ein konkurrierendes Unternehmen hätte arbeiten können, mit einem von mir an ihn weitergereichten Lieferschein zum Betrieb kommen und dort Waren zur Auslieferung, Einweisung und ggf. Montage an ihre Kunden abholen können. Das ist offensichtlich unrealistisch. Diese Lügen hatten keine Konsequenzen. In einem Rechtsstaat hätte die Richterin versuchten Prozessbetrug festgestellt, und der Rechtsanwalt des Unternehmens hätte Berufsverbot bekommen.
Der Betriebsprüfer hat nur aufgrund des Vergleichs beim Arbeitsgericht Aachen Sozialversicherungspflicht für die letzten 4 Jahre und Sozialbetrug gem. §266a StGB verübt durch den Arbeitgeber festgestellt. Das hat er selber gegenüber der Richterin gesagt. Das war Rechtsbeugung, da in diesem Vergleich offen blieb, ob ein Arbeitsverhältnis vorlag. Das Unternehmen hat in seiner Klage beim Sozialgericht ausgesagt, dass lediglich meine Aussage die Grundlage für den Bescheid gewesen sei. Das ist nicht dasselbe. Es wurde damit aber bestätigt, dass es keine Betriebsprüfung gab. Der Betriebsprüfer hat nicht festgestellt, dass ich einen Transporter des Unternehmens benötigt habe, dass ich einen Fahrzeugnutzungsvertrag für Angestellte bekommen habe, dass ich wie ein Angestellter auf Kosten des Unternehmens geschult worden bin, dass ich eine Verkäufernummer für Angestellte erhalten habe, dass ich in den Lieferscheinen wie ein Angestellter geführt worden bin etc. Somit hatte er nichts, um das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses und somit eine Straftat zu beweisen. Ich hatte schon in der Klage beim Arbeitsprozess angegeben, dass es einen weiteren genauso Beschäftigten gab. Diese hatte ich der DRV Bund mit meiner bei ihnen per E-Mail gestellten Anzeige geschickt. Das hat er gar nicht bearbeitet. Auch das war Rechtsbeugung. Er hat auch während des Verfahrens beim Sozialgericht nichts zur Begründung seines Bescheids beigetragen. Er hat mir während einer Pause selber gesagt, dass er das erst auf Druck aus Berlin bearbeitet hat, als es gar nicht mehr anders ging. Er hat mir selber gesagt, dass er das nicht bearbeiten wollte, weil er es nicht richtig von mir fände, dass ich gegen die vorgehen will. Er wollte also Strafvereitelung im Amt.
Die Richterin hat einen Vergleich erzielt, indem sie das Unternehmen mit einer Reduzierung der Säumniszuschläge geködert hat. Der BGH würde sagen, dass das aus Gründen der Billigkeit möglich sei. Das kann gar nicht stimmen, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Die Höhe der Säumniszuschläge wird in den Sozialgesetzbüchern festgelegt. Zu diesen Gesetzen äußert sich der BGH gar nicht. Das fällt in die Zuständigkeit des Bundessozialgerichts. Aber auch das benötigt eine gesetzliche Grundlage, die es nicht gibt, so dass auch das Bundessozialgericht das nicht festgelegt haben kann. Aufgrund der Beweise hätte die Richterin ein Beschäftigungsverhältnis vom ersten Arbeitstag an feststellen müssen. Ich bin so um Beiträge für die Rentenversicherung gebracht worden. Ich hatte das da noch nicht voll erfasst. Ich war aber damit zufrieden, dass erneut Sozialbetrug festgestellt worden ist, was offensichtlich auf Druck durch den Generalbundesanwalt oder einen Ermittlungsrichter vom BGH geschah.
Das Verfahren hat solange gedauert, dass dieser Vergleich erst nach dem Freispruch beim Landgericht wegen Sozialbetrugs für rechtskräftig erklärt worden ist. Da immer die letzte gerichtliche Feststellung gilt, musste erneut ein Strafverfahren eingeleitet werden. Bei dem Kammertermin war nicht der eigentliche Firmenanwalt anwesend. Er ließ sich vertreten. Der eigentliche Firmenanwalt hätte kaum einem Vergleich mit der Feststellung von Sozialbetrug zugestimmt. Das war im Frühling 2016.
Nachdem der Vergleich beim Sozialgericht rechtskräftig geworden ist, muss es eine Überprüfung des Geschäftsverteilungsplans beim Arbeitsgericht Aachen gegeben haben. Im Sommer 2016 bekamen alle Verfahren neue Aktenzeichen. Daraus schließe ich, dass man sich beim Arbeitsgericht Aachen nie an den Geschäftsverteilungsplan gehalten hat. Es ist auch nicht anzunehmen, dass sich nur eine Richterin des Arbeitsgerichts hat bestechen lassen. Die Gefahr, dass jemand aus der Geschäftsstelle das einem gesetzestreuen Richter erzählt, wäre viel zu groß gewesen. Da das Arbeitsgericht Aachen Teil des Justizzentrums Aachen ist und man davon ausgehen kann, dass sich die Mitarbeiter der Geschäftsstellen über ihre Abläufe miteinander unterhalten, ist es nicht unwahrscheinlich, dass es solche Fälle noch bei weiteren Gerichten gibt bzw. gab. Das erklärt dann auch die Bereitschaft zahlreicher Staatsanwälte und Richter, an der Strafvereitelung im Amt mitzuwirken.
Sarkastisch kann man dazu anmerken, dass die sich nur an die Vorgaben des Landesjustizministeriums von NRW gehalten haben. Zum Thema gesetzliche Richter heißt es, „Dieser muss von vornherein … so eindeutig wie möglich bestimmbar sein.“ (https://www.justiz.nrw.de/BS/recht_a_z/G/Gesetzlicher_Richter). Das „vornherein“ hat da nichts verloren. Er muss aufgrund des nicht beeinflussbaren Eingangs beim Gericht anhand des Geschäftsverteilungsplans und gesetzlicher Vorschriften bestimmbar sein.
Das Arbeitsgericht Aachen ist auch für die Gerichtsbezirke Düren und Heinsberg zuständig. Die Gerichtstermine müssen in den Räumen deren Amtsgerichte stattfinden. Ich frage mich, inwieweit die Verfahren, die in Düren und in Heinsberg stattfinden sollten, bis zur Überprüfung des Geschäftsverteilungsplans dort stattfanden. In der Terminvorschau stand nur gelegentlich „Gerichtstag Düren“. „Gerichtstag Heinsberg“ stand dort nie.
Im weiteren Verlauf nach dem Prozess beim Sozialgericht bekam ich ein Schreiben vom Prüfdienst der DRV Bund. Demnach hätte der 2. Scheinselbständige eine zu meiner Aussage entgegengesetzte Aussage gemacht. Der Betriebsprüfer hätte keine Amtspflichtverletzung verübt als er nicht wüsste, wie er das bewerten muss. Das war etwas anderes als die Staatsanwaltschaft Aachen dazu geschrieben hatte. Das war offensichtlich falsch, da er hätte überprüfen müssen, welche Aussage stimmt. Das ist Rechtsbeugung. Ein entscheidendes Eigentor aus unbedrängter Position.
Zu meiner diesbezüglichen Strafanzeige hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt, dass es nicht die Aufsicht über die Mitarbeiter dieser Behörde führen würde, dass das Bundesversicherungsamt zuständig sei und dass es an dem Bescheid nichts auszusetzen gäbe. Das ist schon widersprüchlich, da es sich dann überhaupt nicht zur Berechtigung der Beschwerde äußern durfte. So sollte ich entmutigt werden, die Sache weiter zu verfolgen. Das ist Rechtsbeugung.
Wenn das Bundesversicherungsamt tatsächlich zuständig war, dann hätte das BMAS meine Beschwerde dorthin weiterleiten müssen, da es zu seinem Geschäftsbereich gehört. Auch diese Unterlassung ist Rechtsbeugung. Das wurde böswillig in der Hoffnung unterlassen, dass ich das nicht weiterverfolge. Das Bundesversicherungsamt hatte ebenfalls nichts an dem Bescheid auszusetzen, wonach der Betriebsprüfer der DRV Bund nicht die Wahrheit von 2 sich widersprechenden Aussagen überprüfen müsste. Das wurde nicht begründet. Es ist nicht zu viel verlangt, dass sich Amtsträger auch zur Sache äußern müssen. Es ist offensichtlich, dass diese Bescheide böswillig falsch sind. Das ist Rechtsbeugung.
Das BMAS hat außerdem im weiteren Verlauf versucht, mich zur Untätigkeit zu verleiten, indem mir mitgeteilt wurde, ich würde zu meiner Beschwerde über einen Mitarbeiter des BMAS noch einen weiteren Bescheid erhalten. Dafür zuständig wäre der Personalreferent. Personalreferenten sind aber nie für die fachliche Beurteilung der Arbeit von Mitarbeitern anderer Abteilungen zuständig. Erwartungsgemäß habe ich diesen Bescheid bis heute noch nicht erhalten. Das war im Jahr 2017.
Es gab in der Folge massenhaft weitere Vertuschungsversuche, die ich hier wegen der Fülle nicht einzeln wiedergebe.
Es wurde mehrmals versucht, mich zur Untätigkeit zu verleiten, indem mir Staatsanwälte geschrieben haben, sie werden weitere Schreiben von mir in dieser Sache nicht mehr bearbeiten. Selbstverständlich habe ich weiterhin Strafanzeigen geschrieben, da andernfalls ihr letzter Bescheid, wonach es keinen Beweis für die Strafvereitelung im Amt gäbe, gegolten hätte. Dann hätte alles gemäß geltendem Recht eingestellt werden können. Das wäre dann eine legale Strafvereitelung im Amt gewesen.
Ich habe beim Abgeordnetenhaus des Landes Berlin eine Petition eingereicht, in welcher sich der Petitionsausschuss von Berlin mit der falschen Bearbeitung meiner Beschwerde über den Betriebsprüfer der DRV Bund durch das BMAS und durch Staatsanwälte des Landes Berlin beschäftigen sollte. Die Politiker haben in ihrem Beschluss das Vorliegen von Amtspflichtverletzungen bestritten. Dafür wurde angegeben, dass sowohl bei der Staatsanwaltschaft Berlin als auch bei der Staatsanwaltschaft Aachen kein Verfahren gegen den Betriebsprüfer („eine Person namens K.“; er ist also gar nicht bekannt) geführt werde. Das ist erstaunlich, da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin meine Strafanzeigen gegen ihn registriert haben. Sie wollten Verfahren gegen ihn in Berlin einleiten. Sie haben behauptet, man könne ein Verfahren gegen ihn auch in Berlin führen, was nicht stimmt. Das Verfahren wäre dann wieder eingestellt worden. Da er kein zweites Mal hätte verfolgt werden dürfen, wäre das wie ein Freispruch gewertet worden. Das hätte bedeutet, dass keine einzige Straftat vorläge. Es wäre dabei völlig unerheblich gewesen, dass diese Auskunft falsch war. Das wäre dann nur ein Irrtum gewesen, den ich hätte korrigieren müssen. Die Verantwortung für die Korrektheit lag bei mir. Daran sieht man, dass man Amtsträgern – insbesondere Juristen – kein einziges Wort glauben darf.
Gemäß diesem Beschluss ist nie ein Verfahren gegen den Betriebsprüfer der DRV Bund bei der Staatsanwaltschaft Aachen angelegt worden, obwohl diese zuständig gewesen wäre. Da ich eine Strafanzeige gegen ihn gestellt habe, hätte bei der Staatsanwaltschaft Aachen ein Verfahren registriert werden müssen, welches bis zum Abschluss der vorgelagerten Strafverfahren hätte ruhen müssen.
Der Petitionsausschuss hat mir außerdem vorgeworfen, dass ich einem Einstellungsbescheid nicht widersprochen hätte. Das zeigt, dass die Staatsverbrecher zwar Hunderte von falschen Schreiben verschicken dürfen, ich aber kein einziges Mal einen Fehler machen durfte. Tatsächlich habe ich auch diesem Schreiben widersprochen. Das betreffende Schreiben wurde am 03.12.2017 erstellt und erst am 05.01.2018 versendet, was offenbar böswillig war, um mit dem Datum der Erstellung des Schreibens weiterarbeiten zu können. Erst am 10.01.2018 habe ich es erhalten. Am 11.01.2018 habe ich widersprochen. In dem Beschluss des Petitionsausschusses steht auch, dass ich die betreffende Staatsanwältin am 11.01.2018 aufgrund ihres Schreibens vom 03.12.2017 angezeigt habe. Der Petitionsausschuss hat sich damit selber widerlegt. Obwohl die Beschwerdefrist noch gar nicht abgelaufen gewesen ist, wurde das Verfahren am 15.01.2018 eingestellt, da ich keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten genannt hätte, woraufhin ich erneut eine Strafanzeige gestellt habe.
Als erforderlicher Anhaltspunkt für das strafbare Verhalten gilt bei der derzeitigen Rechtsprechung nur eine Verurteilung im Ursprungsverfahren, welches das Strafverfahren bezüglich meines Arbeitsprozesses ist. Alles andere hätte solange ruhen müssen. Dagegen wurde verstoßen. Das habe ich so angezeigt und auch in der Petition erläutert.
Außerdem wurde mir in diesem Beschluss mitgeteilt, dass es nicht die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden sei, „die Rechtsmäßigkeit (Anmerkung von mir: nicht Richtigkeit!) der Entscheidungen der DRV Bund oder gar des BMAS zu überprüfen“. Die müssen demnach selber eine durch sie verübte Rechtsbeugung feststellen. In den Behörden dürfen demnach Verbrechen – die Rechtsbeugung ist aufgrund ihrer Mindeststrafe von einem Jahr Haft ein Verbrechen – verübt werden, und die Staatsanwaltschaften müssen untätig bleiben, obwohl Rechtsbeugungen eigentlich von Amtswegen geahndet werden müssen. Es wird einfach ausgeschlossen, dass Amtsträger das Recht beugen. Folglich ermittelt niemand wegen Rechtsbeugung. Wenn Staatsanwälte nicht beurteilen können, wann jemand die Straftat Rechtsbeugung verübt hat, dann können sie auch keine Strafprozesse deswegen führen. Es übersteigt offenbar die Fähigkeiten eines Staatsanwalts, so einfache Fragen zu beantworten, wie die Frage, ob Betriebsprüfer der DRV Bund die Wahrheit von 2 sich widersprechenden Aussagen überprüfen müssen. Staatsanwälte müssen zumindest verlangen können, dass sich diese Amtsträger zum eigentlichen Vorwurf äußern müssen. Bei dieser Rechtsprechung ist es kein Wunder, dass Rechtsbeugung fast nie festgestellt wird.
Der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin hat dann noch bestritten, dass es eine Straftat im Ursprungsverfahren, d. h. „gegen eine Mitarbeiterin des Bundesarbeitsministeriums“ gäbe. Deswegen gingen meine Vorwürfe wegen Strafvereitelung gegenüber der Staatsanwaltschaft ins Leere. Auch das ist natürlich falsch, da das Ursprungsverfahren die Betrügereien bei meinem Arbeitsprozess waren, was ich klar geschrieben habe. Der Petitionsausschuss hat damit gezeigt, dass er sich über die Bedeutung von Ursprungsverfahren im Klaren ist. Auch das scheint ein bewährtes Verfahren zu sein. Es wird auf etwas verwiesen, was so noch nicht verkehrt ist (das Ursprungsverfahren). Das wird dann aber näher genannt, wobei auf etwas Falsches verwiesen wird.
Der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin hat seine Pflichten schon dadurch verletzt, dass er nicht die Richtigkeit der Bescheide des BMAS, des Bundesversicherungsamts und des Prüfdienstes der DRV Bund überprüft hat. Eine Aufgabe des Parlaments ist die Kontrolle der Exekutive.
Die Politiker haben in ihrem Beschluss vom 13.04.2018 behauptet, sie hätten gehört, dass ich noch eine weitere Petition beim Deutschen Bundestag laufen hätte. Interessant, worüber sich die Staats- und Volksvertreter unterhalten. Sie haben damit Verstöße gegen den Datenschutz bestätigt. Sie wollten mich damit offenbar von einem Widerspruch abhalten. Selbstverständlich habe ich diesem Beschluss widersprochen, indem ich ihnen mitgeteilt habe, dass ich an allen Vorwürfen festhalte. So detailliert wie hier war das damals noch nicht.
Ich habe lange Zeit die Strafanzeigen an einen größeren Verteiler geschickt. Der umfasste die beteiligten Staats- und Generalstaatsanwaltschaften, die Justiz- und die Innenminister der Länder, den Generalbundesanwalt, Politiker und verschiedene Medien. Es sind Verfahren von Staatsanwaltschaften angelegt worden, die gar nicht zuständig sind, um wegen fehlender Zuständigkeit eine Einstellung zu erzielen. Diese Verfahren betrafen unmittelbar oder mittelbar (d. h. Staatsanwälte des Landes Berlin) den Betriebsprüfer der DRV Bund. Die Politik hätte dann einen solchen Bescheid genommen, um alles einzustellen. Das hat sie auch so zu meiner Strafanzeige wegen Verfolgung Unschuldiger bezüglich der Strafanzeige gegen mich praktiziert. Die rechtswidrige Einstellung von Strafverfahren gegen Amtsträger mit Hilfe der Rechtsbeugung gehört offenbar zu den Hauptaufgaben der Politiker.
Es gilt der Grundsatz, dass niemand wegen derselben Tat zweimal verfolgt werden darf. Eine Wiederaufnahme wäre gem. §362 StPO nicht möglich gewesen. Mir wäre dann vorgeworfen worden, dass ich dem Schreiben, in welchem mir die Einleitung des Verfahrens mitgeteilt worden ist, hätte widersprechen müssen. Eine solche Einstellung hätte dann bedeutet, dass der betreffende Amtsträger keine Amtspflichtverletzung verübt habe und somit keine einzige Straftat vorläge. Auch diese Deutung ist offensichtlich falsch und somit rechtswidrig. Der tatsächliche Grund – fehlende Zuständigkeit – wäre ignoriert worden. Das betrachten die Rechtswissenschaftler als eine legale Möglichkeit der Strafvereitelung im Amt.
Es ist mehrmals versucht worden, ein Strafverfahren gegen den Betriebsprüfer in Berlin zu führen. Man könne ihn laut Generalstaatsanwaltschaft Berlin auch am Sitz seines Arbeitgebers anklagen. Dafür gab es aber keinen Grund, da er im Raum Düren wohnt, was er mir zum Glück selber beim Sozialgericht gesagt hat, und da die anderen Verfahren in Aachen geführt werden müssen. Somit ist das falsch. Hätte ich dem nicht unverzüglich widersprochen, dann hätte das bedeutet, dass die Staatsanwälte dort ein Strafverfahren gegen ihn hätten führen dürfen.
Es ist auch versucht worden, ein Strafverfahren gegen ihn in Mönchengladbach zu führen. Hierfür wurde ein Verfahren gegen eine Staatsanwältin des Landes Berlin in Mönchengladbach angelegt. Das war offensichtlich illegal. Es ist offensichtlich, dass sie mit meinem Widerspruch gerechnet haben. Das Verfahren enthielt aber noch mindestens eine weitere, nicht genannte Person, was nur durch „u. a.“ hinter dem Namen erkennbar war. Es ist naheliegend, dass es der Betriebsprüfer war, da nur das Sinn ergibt. Es ist naheliegend, dass sie gehofft haben, dass ich das nicht erkenne und nur wegen des Verfahrens gegen die Staatsanwältin Beschwerde einlege, so dass das Verfahren gegen den Betriebsprüfer in Mönchengladbach hätte geführt werden können.
Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat danach behauptet, sie hätte meine Strafanzeigen gegen diese Staatsanwältin zum Justizsenator des Landes Berlin weitergeleitet. Das Aktenzeichen war ein anderes. Das war also ein anderer Vorgang. Die Weiterleitung wäre erforderlich, und das würde sie von nun an nicht mehr tun. Ich müsste ihm die Strafanzeigen selber schicken. Das wurde behauptet, obwohl die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft Berlin in meinem Verteiler standen. Man kann also bezweifeln, dass sie tatsächlich dorthin geschickt worden sind. Dieses Verfahren enthielt erneut mindestens eine weitere Person, was nur durch „u. a.“ gekennzeichnet gewesen ist. Es war Platz für weitere Namen. Es ist naheliegend, dass es der Betriebsprüfer war, weil nur das im Gegensatz zur Aufführung weiterer Staatsanwälte Sinn ergibt. Es ist offensichtlich, dass ich zu einem Widerspruch provoziert werden sollte, die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach müsste meine Strafanzeigen gegen die Staatsanwältin weiterhin zum Justizsenator weiterleiten und den Betriebsprüfer dabei nicht bemerke bzw. denke, dass es sich um andere Staatsanwälte handelt.
Ich hatte den Justizsenator von Berlin einige Zeit im Verteiler stehen: Er hat dann aber diese E-Mail-Adresse gelöscht. Ein Kontakt wurde nur noch über die Kontaktseite ermöglicht. Das hat die EU-Kommissionspräsidentin Frau von der Leyen später ebenfalls so gehandhabt.
Diesen Trick mit der Verschleierung durch ein „u. a.“ kannte ich schon durch den Bescheid des Oberstaatsanwalts M. von der Staatsanwaltschaft Aachen. Da war mir nicht klar, ob sich das „u. a.“ auf die Person oder auf die Straftat bezieht, so dass ich das da noch nicht erkannt hatte, was ich offenbar auch nicht erkennen sollte. Es ist mir damals noch nicht in den Sinn gekommen, dass ein Staatsanwalt aus einem Verfahren, welches gegen 5 Personen gerichtet ist, einfach 4 davon streichen darf, ohne das dem Anzeigenden mitzuteilen. Erst der Vertreter der damaligen Generalstaatsanwältin von Köln hat mir mitgeteilt, dass dieses Verfahren nur den Rechtsanwalt betraf.
Auch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat mehrere Verfahren einfach zusammengefasst und mir die darin enthaltenen Personen gar nicht genannt.
Es ist auch mehrmals versucht worden, Strafverfahren gegen Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Berlin in Aachen zu führen, um sie dann wegen fehlender Zuständigkeit wieder einzustellen, was bedeutet hätte, dass sie keine Straftaten verübt hätten, was wiederum bedeutet hätte, dass der Betriebsprüfer keine Amtspflichtverletzung verübt hätte, da ihre Bescheide seine Amtspflichtverletzung betrafen, was wiederum bedeutet hätte, dass es auch keinen Sozialbetrug gegeben hätte, was wiederum bedeutet hätte, dass es auch keinen Prozessbetrug beim Arbeitsgericht gegeben hätte.
Eine Strafanzeige ist von der Staatsanwaltschaft Berlin wie schluderig wirkend – was aber kaum tatsächlich schluderig war – doppelt mit verschiedenen Aktenzeichen bearbeitet worden, so dass ich hätte versucht sein können, nur einmal zu widersprechen. Es hätte dann der 2. Bescheid gegolten, in welchem das Vorliegen einer Straftat bestritten worden ist.
Rechtsbehelfsbelehrungen sind häufig weggelassen worden, damit die Politik, sofort nachdem ich das Schreiben erhalten habe, einen strafvereitelnden Beschluss hätte fällen können, wenn ich nicht sofort widersprochen hätte. Schreiben sind teilweise erst mehrere Tage und auch Wochen nach Erstellung verschickt worden, so dass ich anhand des Poststempels das Versanddatum nachweisen musste. Ich sollte offenbar denken, dass die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist und somit nicht widerspreche. Teilweise dauerte der Transport der Schreiben mehr als die eigentlich vorgesehenen 3 Tage, so dass ich in diesen Fällen das Datum des Erhalts angeben musste, da andernfalls ein Schreiben 3 Tage nach Versand als zugestellt gilt. Nur ein bei der Post verloren gegangenes Schreiben hätte ausgereicht, damit alles eingestellt wird.
Die Petitionsausschüsse der Länder NRW, Berlin und Baden-Württemberg und der des Bundes haben insgesamt 7 Beschlüsse gefällt. Kein Beschluss war inhaltlich richtig. Stets wurde versucht zu tricksen. Kein Beschluss enthielt die vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung, so dass ein Fachausschuss, sofort nachdem ich ihn erhalten habe, einen strafvereitelnden Beschluss hätte fällen können. Die Politiker bestreiten immer eine politische Einflussnahme und Kenntnisse von unliebsamen Geschehen. Hier haben sie gezeigt, dass sie die treibende Kraft bei der Verübung der Verbrechen sind. Man kann annehmen, dass nicht feststellbar sein wird, wer in den Ausschüssen wie abgestimmt hat. Gemäß geltendem Recht wird folglich kein Politiker bestraft werden können. Dafür sind die Politiker verantwortlich. Das muss bestraft werden.
Beliebte Vertuschungsversuche der Petitionsausschüsse sind Themenwechsel, welche mit einem neuen Aktenzeichen verbunden sind. Das neue Verfahren tritt dann an die Stelle des alten. Das hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags zweimal versucht. Beim ersten Mal sollte er feststellen, dass der Betriebsprüfer der DRV Bund seine Amtspflichten verletzt hat. Stattdessen wollte er versuchen, sich mit den Staatsanwaltschaften der Länder zu beschäftigen. Das sollte das ursprüngliche Verfahren ersetzen. Dafür ist der Bund gar nicht zuständig. Das Verfahren hätte schon deshalb als unbegründet beendet werden müssen, was bedeutet hätte, dass der Betriebsprüfer keine Straftat verübt hätte und es somit auch keinen Prozessbetrug, keine Bestechung der Richterin und keinen strafbaren Verstoß gegen den Geschäftsverteilungsplan beim Arbeitsgericht Aachen gegeben hätte. Danach hat der Petitionsausschuss versucht, untätig zu bleiben, indem er von mir die Zusendung von Unterlagen verlangt hat. Auch das war Rechtsbeugung. Das habe ich verweigert und darauf verwiesen, dass er die Aktenzeichen kennt und sich die Unterlagen bei den Behörden besorgen muss. Dann folgte die Sommerpause. Danach kamen von Staatsanwaltschaften Vertuschungsversuche. Dann wurde behauptet, die Prüfung, ob der Betriebsprüfer die Wahrheit von 2 sich widersprechenden Aussagen überprüfen müsse, würde mehr Zeit benötigen. Nach insgesamt 2 Jahren und 8 Monate gab es einen offensichtlich böswillig falschen Beschluss, dass keine Amtspflichtverletzung vorläge. Dabei wurde lediglich auf den offensichtlich falschen Bescheid der Abteilungsleiterin des Prüfdienstes der DRV Bund verwiesen. Damit wäre der Beschwerdeweg erschöpft. Diese Prüferin muss sich demnach gegenüber niemandem verantworten. Das ist ein Widerspruch zum Schreiben des BMAS, wonach das Bundesversicherungsamt das kontrollieren müsse. Auch das Parlament, welches die Exekutive kontrollieren soll, könne demnach genauso wenig wie der Petitionsausschuss etwas tun. Das wäre ein Freibrief für Willkür und Korruption bei der DRV Bund. Die haben so getan, als wären ihnen die Hände aufgrund der bestehenden Gesetze gebunden, obwohl sie die Gesetze beschließen.
Beim 2. versuchten Themenwechsel hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eine Petition angelegt, die ich gar nicht eingereicht habe. Es wurde auf eine E-Mail von mir verwiesen. Ich hatte den Petitionsausschuss gar nicht angeschrieben und per E-Mail kann man gar nicht eine Petition einreichen. Hätte ich dem nicht sofort widersprochen, dann wäre das so gewertet worden, dass ich sie eingereicht habe. Bei 3 von 4 Schreiben wurden die Verfasser nicht genannt, so dass sie strafrechtlich nicht verfolgt werden können. Der Petitionsausschuss wollte bei der von ihm illegal eingerichteten Petition einen Wechsel von dem mir gar nicht bekannten Thema hin zu der Frage, ob mir korrekt mitgeteilt worden wäre, wie man eine Petition einreichen kann, erzielen. Es hätte dann einen Beschluss geben können, dass mir korrekt mitgeteilt worden ist, wie man eine Petition einreicht. Das hätte dann das ursprüngliche Thema ersetzt. Das hätte dann aufgrund Rechtsprechung bedeutet, da mir korrekt mitgeteilt wurde, wie man eine Petition einreicht, hat der Betriebsprüfer seine Amtspflichten nicht verletzt, sein Bescheid wäre richtig und es liegt keine einzige Straftat vor. Zu meiner nächsten Beschwerde bekam ich die Mitteilung, dass meine Beschwerde registriert worden wäre, aber Untätigkeit folgen sollte. Auch zu meiner darauf folgende Beschwerde wurde erneut schriftlich ausgedrückte Untätigkeit angekündigt. Nach meiner Beschwerde dazu erfolgte nichts. Diese Verfahren wurden nicht abgeschlossen.
Der BGH sagt, dass mit einer Petition die Beurteilung einer rechtlichen Frage von der Justiz weg hin zur Politik übertragen wird. Hätte der Petitionsausschuss festgestellt, dass keine Straftat vorläge, dann hätten alle weiteren diesbezüglichen Strafverfahren eingestellt werden müssen, obwohl sie von Amtswegen geführt werden müssen. Hätte ich den Mitteilungen, dass nichts unternommen werden soll, nicht widersprochen, dann wäre das so ausgelegt worden, dass ich damit einverstanden sei, dass die Strafverfahren nicht fortgeführt werden. Da ich mich stets beschwert habe, hätte die Justiz fortfahren müssen. Das war im Jahr 2022.
Auffallend ist, dass ich beide Male auf das „geänderte Aktenzeichen“ hingewiesen worden bin. Es gibt offenbar eine Rechtsprechung des BGH, wonach ein Vertuschungsversuch mit Hilfe eines Themenwechsels durch einen Petitionsausschuss nur dann eine zulässige Strafvereitelung im Amt ist, wenn dieser Hinweis vorhanden ist. Auch das zeigt, dass die Keimzelle der Staatskriminalität in der Politik liegt. Tatsächlich handelt es sich dabei aber um ein neues Verfahren, welches das vorherige ersetzt.
Ich hatte Petitionen eingereicht, weil ich in eine Falle getappt bin. Ich bin von der Landtagsverwaltung von NRW angeschrieben worden, ich hätte mich an den Petitionsausschuss gewendet. Das war gelogen und somit Rechtsbeugung und Beihilfe zu den ganzen Staatsverbrechen. Ich sollte eine formal korrekte Petition einreichen. Ich habe da noch an die Verfassungstreue der Politiker geglaubt und dachte, dass sie mir helfen wollten. Ich wusste damals noch nicht, was das überhaupt ist. Nach dem Machtwechsel von Rot/Grün zu Schwarz/Gelb in NRW dachte ich, dass wenigstens die Regierung von Herrn Laschet ein Interesse daran hat, da damit Rot/Grün vernichtet werden könnte. Weit gefehlt. Es ging so weiter. Auch dachte ich, dass ein Ermittlungsrichter vom BGH das überprüft und offensichtlich falsche Beschlüsse als unzulässig verwirft. Ebenfalls weit gefehlt.
Ich habe nach dem Arbeitsprozess bis Anfang 2016 von meinen Ersparnissen gelebt und mich einer eigenen, technischen Idee gewidmet. Nebenbei arbeiten gehen war mir zu viel, auch weil mich das alles sehr belastet hat. Ich hatte eine laufende Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt (EP3245155), zu welcher ich damals einen Interessenten hatte. Ich hätte das mit dem nötigen Geld auch selber machen können. Ich kenne 2 Firmen, bei denen man alle Einzelteile der etablierten Hersteller als Ersatzteile kaufen kann. Die erforderlichen Änderungen hätte ein Metallbauer durchführen können. Eine von den beiden Firmen fertigt auch Sonderkonstruktionen an. Das Potential meiner Erfindung war groß. Als mir das Geld ausgegangen ist, bin ich zum Jobcenter gegangen. Ich habe ihnen die Situation erklärt. Der erste Vermittler hatte viel Verständnis. Er hat seinen Ermessensspielraum genutzt, um mir keinen Druck machen zu müssen. Ich habe angegeben, dass ich aufgrund eines Problems mit meinem Rücken nicht längere Zeit stehen kann, so dass er mich zum Amtsarzt geschickt hat. Danach musste ich zum Betreuer für Selbstständige. Im Sommer 2016 gab es einen Wechsel in der Vermittlung. Der Vermittlerin war das alles egal. Ich habe mich quer gestellt. Sie hat mir eine Frist bis zum 31.12.2016 gegeben. Die nächste Ladung bekam ich Ende Januar 2018, also rund 18 Monate später.
Schlüssig ist, dass der Generalbundesanwalt infolge der rechtskräftigen Feststellung von Sozialbetrug beim Sozialgericht mein Konto abgefragt hat, um festzustellen, ob ich tatsächlich sozial abhängig von dem Unternehmen gewesen bin. Dabei hat er das festgestellt und dass ich bedürftig geworden bin. Er hat offenbar den Leiter des Jobcenters aufgefordert, mich bis Ende Januar 2018 in Ruhe zu lassen.
Es ist naheliegend, dass die ehemalige Kollegin, die mich angezeigt hatte, bei ihrem Prozess falsch ausgesagt hat, wonach ich sie belästigt hätte, da sie meine Unterlagen hatte. Das war die Straftat versuchter Betrug gem. §263 StGB. Dieser kann aber eigentlich nicht vorliegen, da das Unternehmen gewusst hat, dass das nicht stimmt und sich selber daran beteiligt hat, was aber nicht bewiesen war. Außerdem hat sie die Straftat falsche Verdächtigung gem. §164 StGB zu meinen Lasten verübt. Ich habe erklärt, dass ich auf eine Strafverfolgung gegen sie verzichte, wenn sie eine richtige Aussage macht. Das galt offenbar nicht. Es wurde offenbar abgewartet, bis die von ihr verübten Straftaten verjährt waren, um sie Anfang Januar 2018 befragen zu können. Somit ist mehr als ein Jahr deswegen verstrichen. Die Ahndung schwerer Straftaten wurde deswegen verzögert. Das war zugunsten der Täter und zu meinen Lasten. Es galt Täterschutz vor Opferschutz. Die Frau hat offenbar ihre Falschaussagen eingeräumt, so dass weiter ermittelt werden musste.
Der Generalbundesanwalt hat es dann offenbar verpennt, das Jobcenter darüber zu informieren, dass sie mich weiter in Ruhe lassen sollen. Der Termin war dann bei einer anderen Vermittlerin. Sie hat da noch keinen großen Druck gemacht, hat aber den nächsten Termin festgelegt und angedeutet, dass es dann Stress geben wird. Ich habe den Generalbundesanwalt nach dem Termin aufgefordert, dort zu intervenieren. Ich habe den Fehler gemacht, dass ich die E-Mail auch an Politiker geschickt habe. Es kann nicht sein, dass mich der Staat um viel Geld betrügt und mir dann aufgrund der Folgen Auflagen macht. Zuerst muss der Staat seine Pflichten mir gegenüber einhalten und mich entschädigen. Zu dem bereits festgelegten Termin bekam ich zwar die Einladung, am nächsten Tag bekam ich aber ein weiteres Schreiben, dass ich nicht kommen soll. Ich sollte lediglich anrufen. Die Vermittlerin hat mich dann angerufen, mir gesagt, dass sie mich kurz am Telefon haben muss und sofort das Gespräch wieder beendet.
Eigentlich hätte ich alle 3 Monate geladen werden müssen. Ich bin dann aber nur noch in Verbindung mit Provokationen und Vertuschungsversuchen geladen worden. Die Ladungen erfolgten offenbar auf Verlangen der Politik. Der Generalbundesanwalt hat folglich das Jobcenter im Gegensatz zu mir zumindest teilweise informiert. Bei den Terminen im Jobcenter wurde dann fast kein Druck auf mich ausgeübt. Stets wurde mein laufendes Verfahren beim EPA als Perspektive akzeptiert. Der Leiter des Jobcenters hat offenbar versucht, ein doppeltes Spiel zu spielen. Es kam aber dennoch auf mein Verhalten an, dass mir keine Auflagen gemacht wurden. Psychischer Stress war trotzdem vorhanden. Ich hätte auch falsch reagieren können, und so handeln wie die Staatsverbrecher es sich erhofft haben.
Das Verfahren zu Erteilung eines Europäischen Patents lief folgendermaßen ab: Ich habe zuerst eine Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht. Das Prioritätsrecht daraus, auf dessen Grundlage man weltweit nationale Anmeldungen einreichen kann, betrug 12 Monate. Anhand des Prüfberichts und weiterer Erkenntnisse habe ich beim Europäischen Patentamt eine PCT-Anmeldung eingereicht, wodurch das Prioritätsrecht auf 30 Monate verlängert wird. Eine PCT-Anmeldung kann man bei jedem Vertragsstaat einreichen, also z. B. auch in Indien, und später auf Grundlage darauf ein Patent in jedem Vertragsstaat seiner Wahl gemäß den nationalen Vorschriften beantragen. Ein verlängertes Prioritätsrecht kann wichtig sein, wenn man wie ich einen Investor sucht. Bei der PCT-Anmeldung habe ich erlaubte Änderungen im Text und in den Patentansprüchen vorgenommen. Nach dem Erhalt des Prüfberichts dazu habe ich erlaubte Änderungen bei den Patentansprüchen vorgenommen. Auf Basis dieses Prioritätsrechts habe ich dann beim EPA ein Europäisches Patent beantragt. Änderungen im Text oder bei den Patentansprüchen gab es keine mehr. Sie sind auch nicht mehr erlaubt. Inhalte aus der Anmeldung beim DPMA sind für diese Prüfung irrelevant, da die Patentierung auf Grundlage des Textes und der Patentansprüche aus der PCT-Anmeldung erfolgt.
Ich habe den Fehler gemacht, dass ich dem Generalbundesanwalt und der Politik in der E-Mail vom Februar 2018, dass der Generalbundesanwalt beim Jobcenter intervenieren solle, mitgeteilt habe, dass ich eine laufende Patentanmeldung beim EPA hatte. Ich hatte den Generalbundesanwalt gebeten, dafür zu sorgen, dass das beschleunigt bearbeitet wird. Daraufhin bekam ich vom EPA die Mitteilung, ich müsste ihnen noch den Recherchebericht der Prüfung durch das DPMA schicken. Das war Rechtsbeugung. Wenn Mitarbeiter einer Behörde mit Sitz in Deutschland zur Prüfung eines Vorgangs Unterlagen einer anderen Behörde mit Sitz in Deutschland benötigen, dann besorgen sie sich diese Unterlagen von dieser Behörde selber, damit sichergestellt ist, dass sie vollständig und nicht gefälscht sind. Das EPA hat außerdem den Recherchebericht des DPMA schon bei der von ihm durchgeführten PCT-Prüfung verwertet. Da hatte es sich den Recherchebericht vom DPMA besorgt. Es hat darauf Bezug genommen. Dennoch habe ich unverzüglich dem EPA den Recherchebericht des DPMA geschickt und ihnen mitgeteilt, dass das unnötig ist.
Das EPA hat keine weitere Recherche mehr durchgeführt. Grundlage der Prüfung des EPA für die Erteilung eines europäischen Patents war gemäß späterer Mitteilung des EPA ihr Prüfbericht aus der PCT-Anmeldung. Der Recherchebericht des DPMA wurde also auch gemäß dem EPA selber nicht benötigt.
Der Prüfbericht unterscheidet sich vom Recherchebericht darin, dass er auch eine Prüfung der formalen Richtigkeit beinhaltet, was das DPMA allerdings unterlassen hatte, da es mir formale Fehler nicht mitgeteilt hatte. Ich habe 3 formale Fehler gemacht. 2 formale Fehler hat mir das EPA bei der von ihm durchgeführten PCT-Prüfung mitgeteilt. Den dritten hat es mir erst bei der Prüfung zum Europäischen Patent mitgeteilt. Das hat zu unnötigen Kosten und Verzögerungen geführt, so dass die Rechtsbeugungen beim EPA möglich wurden.
Das EPA hat behauptet, das Einreichen einer Kopie des Rechercheergebnisses des DPMA wäre gemäß Regel 70b (1) EPÜ und Regel 141 (1) EPÜ erforderlich gewesen. Regel 141 (1) EPÜ lautet „Ein Anmelder, der im Sinne des Artikels 87 eine Priorität in Anspruch nimmt, hat eine Kopie der Recherchenergebnisse der Behörde, bei der die frühere Anmeldung eingereicht worden ist, zusammen mit der europäischen Patentanmeldung, im Fall einer Euro-PCT-Anmeldung bei Eintritt in die europäische Phase, oder unverzüglich, sobald ihm diese Ergebnisse vorliegen, einzureichen.“ Gemäß dieser Regel handelt es sich also dabei um das Ergebnis der vom EPA selber durchgeführten Recherche aus der PCT-Anmeldung und nicht der Recherche durch das DPMA.. Regel 70b (1) EPÜ legt lediglich fest, dass das EPA den Anmelder auffordern muss, eine Kopie einzureichen, wenn er es noch nicht getan hat. Das Verlangen der Zusendung einer Kopie des Rechercheergebnisses des DPMA war somit Rechtsbeugung.
Das EPA hat nicht bestritten, dass es den Recherchebericht des DPMA schon aufgrund der Prüfung der PCT-Anmeldung hatte. Bei Nicht-Juristen gilt das als eingestanden.
Das reicht aber nicht für ein Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung, da dafür niemand zuständig ist. Das EPA müsste selber feststellen, dass die Kopie des Rechercheergebnisses vom DPMA nicht benötigt wurde und dass ihre Anforderung böswillig geschah. Das würde immer noch nicht ausreichen, da diese Rechtsbeugung nur dann strafbar ist, wenn ein Patent hätte erteilt werden müssen, was erst dann bewiesen ist, wenn es erteilt worden ist. Somit kann diese offensichtliche Rechtsbeugung aufgrund der Rechtsprechung des BGH nicht bestraft werden. Das ist nach Meinung der Rechtswissenschaftler eine legale Straftat.
Das war das zweite Mal, dass mich staatliche Vertreter aufgefordert haben, ihnen Unterlagen des Staates zu schicken. Das scheint ein bewährtes Verfahren zu sein, um rechtswidrig untätig bleiben zu können, was Rechtsbeugung ist.
Nachdem ich dem EPA die geforderte Kopie geschickt habe, wurde die Patentanmeldung zunächst gar nicht mehr weiter bearbeitet. Sie ist offensichtlich aus dem Verfahren herausgenommen worden. Auf meine Beschwerde hin wurde behauptet, das Verfahren hätte im Jahr 2018 und im Jahr 2019 nicht ohne die fällige Gebühr bearbeitet werden können, welche das EPA am 04.12.2019 erhalten habe. Das ist tatsächlich die Gebühr für das Jahr beginnend im Januar 2020. Die Gebühren sind immer am Ende des ersten Monats des betreffenden Jahres fällig. Aufgrund von Mahnungen, Verspätungszuschlägen und jährlich steigenden Gebühren ist ein Irrtum ausgeschlossen. Das war offensichtlich falsch. Als Auftraggeber für diese Rechtsbeugung kommt nur der Generalbundesanwalt infrage. Da ich so keinen Prüfbericht des Europäischen Patentamts bekommen habe, konnte er so sicherstellen, dass ich mich mit nichts anderem als mit den Staatsverbrechern beschäftige und fleißig Strafanzeigen schreiben konnte. Das war Anstiftung zur Rechtsbeugung. Er kann demnach kein Interesse mehr an einer Verurteilung der Richterin des Arbeitsgerichts usw. haben, da das dann bestraft werden kann.
Das EPA hat nicht bestritten, dass das Verfahren zur Patenterteilung in 2018 und in 2019 ohne die Gebühr für das Jahr beginnend im Januar 2020 hätte geführt werden können. Bei Nicht-Juristen wird das gemäß §138 ZPO als eingestanden gewertet. Bei Amtsträgern gilt das aber nicht. Hier muss das EPA selber feststellen, dass diese Gebühr für die Bearbeitung in den Jahren 2018 und 2019 nicht benötigt wurde. Es muss darüber hinaus auch selber feststellen, dass die Fortführung böswillig unterlassen worden ist. Das EPA muss selber Rechtsbeugung feststellen auch wenn das offensichtlich ist. Außerdem müsste bewiesen sein, dass ein Patent hätte erteilt werden müssen, um wegen Rechtsbeugung vorgehen zu können. Eine Strafverfolgung ist deshalb völlig unrealistisch. Sie können nahezu risikolos das Recht beugen. Sie scheinen dabei auch beim EPA Routine zu haben. Es hängt also auch von den politischen Interessen ab, ob ein Patent erteilt wird oder nicht. In China, den USA etc. wird man das bestimmt nicht lustig finden.
Danach wurde die Erteilung des Patents mit Hilfe der Rechtsbeugung abgelehnt. Es hätte erteilt werden müssen. Es wurde behauptet, meine Entwicklung wäre schon in einer anderen Schrift veröffentlicht worden, in welcher mein Verfahren und die Vorrichtung dazu aber mit keinem einzigen Wort erwähnt worden sind. Beide Entwicklungen haben unterschiedliche Aufgaben und werden entsprechend mit unterschiedlichen Verfahren und Vorrichtungen gelöst. Es wurde auch bemängelt, dass bei meiner Lösung kein Wirkungsgrad von 100% erreicht wird. Das ist normal. Das gibt es bei mechanischen Verfahren nie. Das ist offensichtlich Rechtsbeugung. Mit meinem Verfahren wären übrigens natürliche Ressourcen und Energie eingespart worden, was somit auch ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz wäre. Die Firmen hätten damit einen großen Wettbewerbsvorteil erlangen können.
Diese Bescheide sind von Prüfern der Niederlassung des EPA in den Niederlanden erstellt worden. Da die EU die Aufsicht über die einzelnen Niederlassungen des EPA an die jeweiligen nationalen Regierungen delegiert hat, muss die Regierung des damaligen Ministerpräsidenten der Niederlande von Herrn Rutte involviert sein. Er und seine zuständigen Minister bzw. Mitarbeiter werden sich ebenfalls in einem Strafverfahren dazu verantworten müssen.
Die Politik wollte dadurch offenbar Druck über das Jobcenter auf mich ausüben, da mir dadurch die Perspektive genommen worden ist, und mich so zu einem Fehler provozieren. Dieser Staat wollte nicht, dass ich Geld, mit dem was ich mir erarbeitet habe, verdiene. Er wollte, dass ich bedürftig bleibe.
Irrsinnig bei der derzeitigen Rechtsprechung ist auch, dass ich das von mir beim Europäischen Patentamt beantragte Patent nur noch dann bekommen kann, wenn es Schuldsprüche bezüglich meines Arbeitsprozesses gibt, um den Prüfern so Beihilfe zur versuchten Strafvereitelung im Amt nachweisen zu können. Dann kann ich über eine Restitutionsklage gem. §580 ZPO die Wiederaufnahme des Verfahrens erwirken. Eine Voraussetzung dafür war, dass ich bis zum Erhalt der dafür gedachten Ladung durch das Jobcenter bedürftig bleibe und z. B. nichts gewinne oder erbe. Ich hätte also ggf. ein Erbe ausschlagen müssen. Einen inhaltlichen Zusammenhang zur Patentwürdigkeit gibt es nicht. Fraglich ist allerdings, ob die Prüfer des EPA bei der derzeitigen Rechtsprechung überhaupt verurteilt werden können. Für einen Beweis zur Beihilfe muss ihnen wegen der Rechtsprechung des BGH nachgewiesen werden, dass sie ein Patent hätten erteilen müssen. Das geht aber nur, nachdem ich die Restitutionsklage eingereicht habe und dann das Patent erteilt wird, was aber erst nach ihrer rechtskräftigen Verurteilung wegen Beihilfe geht. Das Gericht, bei welchem ich die Restitutionsklage einreichen müsste, könnte einen Freispruch wieder erzielen, indem es mit Hilfe der Rechtsbeugung die Erteilung des Patents ablehnt, was die Beschwerdeinstanz dann genauso handhaben müsste.
Die andere – allerdings nur theoretische – Möglichkeit, doch noch ein Europäisches Patent zu erhalten, wäre ein Verfahren über Widerspruch beim EPA gewesen. Das hätte mich 1.950 Euro gekostet. Da die Prüfer das Recht offensichtlich böswillig gebeugt haben, hätten sie es dann erneut getan. Auch die nach der Zurückweisung des Widerspruchs erforderliche Klage beim Landgericht Düsseldorf wäre von vornherein zum Scheitern verurteilt gewesen. Ich hatte dafür nicht nur kein Geld mehr, sondern ich hätte dafür auch einen Patentanwalt benötigt, der mit seiner Arbeit die beteiligten Prüfer ins Gefängnis gebracht und das EPA und die Politik lächerlich gemacht hätte. Solch einen Patentanwalt hätte ich kaum gefunden. Diese Erfahrung habe ich bereits mit Rechtsanwälten gemacht. Außerdem hätte sich dann das Gericht an die Gesetze halten müssen. Auch das war unrealistisch, da damit das System zum Einsturz gebracht worden wäre. Ich habe noch nie korrekt arbeitende Juristen erlebt. Die Rechtswissenschaftler werden aber dennoch sagen, dass keine Straftat vorläge, da ich diesen Weg nicht gegangen bin. Selbst wenn ich diesen Weg erfolgreich gegangen wäre, dann wäre dabei nie Rechtsbeugung festgestellt worden, weil dafür niemand zuständig ist.
Kurz nach Beendigung des Verfahrens beim EPA habe ich die Ladung vom Jobcenter erhalten, mit welcher ich offenbar zu einem Fehler provoziert werden sollte. Ich bin nicht hingegangen. Ich habe der Vermittlerin per E-Mail mitgeteilt, dass sie sich an den Generalbundesanwalt wenden soll, dass dieser Staat mich betrügt, dass diese Ladungen rechtswidrig auf Verlangen durch die Politik geschehen, dass Amtsträger sich offensichtlich rechtswidrigen Anweisungen widersetzen müssen und dass ich ihren Chef zu gegebener Zeit anzeigen werde. Mit der nächsten Ladung, welche etwas mehr als 19 Monate später kam, habe ich auch sie beim Generalbundesanwalt angezeigt. Das wurde akzeptiert. Ich bin nicht zum Termin im Jobcenter erschienen.
Die meiste Zeit war Herr Peter Frank der verantwortliche Generalbundesanwalt. Er ist Ende 2023 Richter beim Bundesverfassungsgericht geworden. Man wird nicht freiwillig ein Kollege von Verbrechern, wenn man ernsthaft vorhat, gegen sie wegen ihrer Straftaten vorzugehen und damit die ganze Behörde unglaubwürdig zu machen.
Die Politik hat mich im Jahr 2018 und im Jahr 2023 vom Staatsschutz in Mönchengladbach mit dem angeblichen Verdacht, ich könnte ein Reichsbürger sein, vorladen lassen. Das wäre vom LKA gekommen. Bei der ersten Ladung hat man dem Polizisten nur 2 aus dem Kontext gerissene Schreiben gegeben. Bei der 2. Ladung wollte ich den Auftraggeber und die dem Polizisten vorliegenden Schreiben wissen. Das könne er mir sagen, hatte er mir gesagt. Nachdem ich mir etwas zum Schreiben aus meiner Tasche geholt hatte, hat er keine näheren Angaben dazu gemacht. Er hat offenbar geahnt, dass das rechtswidrig ist. Ich hatte ihm vorab Unterlagen geschickt und ihn aufgefordert, mir zu erläutern, was das mit Rechtsstaatlichkeit zu tun hat. Diese Unterlagen haben sich er und seine Kollegin nicht angesehen, was sie selber gesagt haben. Den Auftraggebern ist bekannt, dass ich kein Reichsbürger bin. Wer das veranlasst hat, kennt die hier stehende Thematik. Bei der ersten Ladung durch den Staatsschutz sollte ich offenbar eingeschüchtert werden. Beim 2. Mal sollte ich offenbar dazu provoziert werden, diese Ladung durch eine Strafanzeige zu beantworten und nicht zum Termin zu erscheinen. So tat ich es mit der oben genannten vorbereitenden Ladung durch das Jobcenter. Ich denke, das SEK wäre zu mir gekommen, wenn ich nicht zum Termin bei der Polizei erschienen wäre. Jeder Vorgesetzte von den Polizisten, die mich geladen haben, hätten sich vor einer Weitergabe des Falls an sie darum kümmern müssen, dass die Polizisten die vollständige Akte erhalten. Diese Unterlassung ist Beihilfe zu den ganzen Straftaten.
Da Vertuschungsversuche nur dann Sinn ergeben, wenn es ein Strafverfahren gibt, muss es ein Strafverfahren geben, welches aber geheim gehalten werden soll, u. a. damit die Politik, die Justiz und die Presse so weitermachen können. Aus dem Geschehen ergibt sich, dass es seit 2018 aufeinander aufbauende Anklagen gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber, den Firmenanwalt und die Richterin gibt.
Ich habe mit Schreiben vom 17.05.2019 den letzten Vertuschungsversuch einer Staatsanwaltschaft – der Generalstaatsanwaltschaft Berlin – erhalten. Danach muss also die Feststellung des Sozialbetrugs gem. §266a StGB durch das zuständige Landgericht – vermutlich Aachen - rechtskräftig geworden sein. Den letzten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts habe ich mit Schreiben vom 03.03.2020 erhalten. Es wurde wie üblich behauptet, meine Beschwerde wäre unbegründet, da ich die von mir abgelehnten Richter des Bundesverfassungsgerichts nicht einzeln aufgezählt habe. Die Beschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Staatsverbrecher haben offenbar gehofft, dass ich das so schreibe bzw. dass die Richter alles für rechtens erklärt haben. Dieser Beschluss betraf u. a. Schreiben der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, des Justizsenators von Berlin, der Staatsanwaltschaft Aachen, und er betraf die zu diesen Straftaten anstiftende verfassungswidrige Rechtsprechung. Die Schreiben der Staatsanwaltschaften betrafen meine Strafanzeigen gegen den Oberstaatsanwalt M. von der Staatsanwaltschaft Aachen und den Betriebsprüfer der DRV Bund bzw. Schreiben, in denen ihre Amtspflichtverletzungen bestritten worden sind. Wenn ich das so geschrieben hätte, dann hätte der Generalbundesanwalt den Präsidenten des Arbeitsgerichts Aachen nicht anklagen dürfen, da das nicht überprüft worden wäre und da das bedeutet hätte, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorgänge geprüft hätte und alle Bescheide richtig seien.
Würde so etwas überprüft werden, dann wären solche Vertuschungsversuche sinnlos. Es würde allerdings überprüft werden, wenn ich geschrieben hätte, dass das Bundesverfassungsgericht das Vorliegen von Straftaten festgestellt hätte. Diese Rechtsprechung dient also nur der Strafvereitelung. Wenn ich geschrieben hätte, dass das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde für unbegründet (= alles wäre rechtens) erklärt hätte, dann hätten die Staatsverbrecher aus dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags in ihrem Beschluss darauf verweisen können. Ich hätte dann ihrem folgendem falschen Beschluss vom 19.11.2020 nicht mehr widersprechen können. Es hätten alle Strafverfahren in dieser Angelegenheit eingestellt bzw. mit einem Freispruch beendet werden müssen.
Schlüssig ist, dass der Generalbundesanwalt im Oktober 2018 die Geschäftsleitung meines ehemaligen Arbeitgebers wegen Sozialbetrugs angeklagt hat. Das wurde zugelassen, obwohl Beweise dafür die rechtskräftige Verurteilung wegen Prozessbetrugs beim Arbeitsprozess, des Verstoßes gegen den Geschäftsverteilungsplan und die Bestechung der Richterin gewesen sind, welche erst noch in den darauf folgenden Verfahren bewiesen werden sollten. Da hätte auch Unschuld festgestellt werden können. Es ist ca. 9 Monate später die Schuld festgestellt worden. Eine Strafe wurde nicht verhängt. Danach folgte die Anklage wegen schweren Prozessbetrugs. Die Anklage wurde zugelassen, obwohl der Verstoß gegen den Geschäftsverteilungsplan und die Bestechung der Richterin erst noch in den darauf folgenden Verfahren bewiesen werden sollten. Auch da hätte Unschuld festgestellt werden können. Beide Anklagen wurden zugelassen, da sich die Beschuldigten schuldig bekannt haben.
Danach wurde der damalige Direktor des Arbeitsgerichts Aachen wegen systematischer Verstöße gegen die Einhaltung des Geschäftsverteilungsplans angeklagt, obwohl das gemäß geltendem Recht nur dann strafbar ist, wenn die dadurch ermöglichte Bestechung der Richterin bewiesen worden ist, da das der erforderliche Nachteil ist. Das stand erst danach an. Er hat sich nicht schuldig bekannt. Das Gericht hat die Anklage nicht zugelassen, weil die von mir beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition zur Amtspflichtverletzung durch den Betriebsprüfer der DRV Bund noch nicht abgeschlossen gewesen ist. Auch das war Rechtsbeugung, da das Gericht seine Entscheidung hätte aufschieben können. Es hätte stattdessen die Bearbeitung der Petition anordnen können. So wurde aber mehr Zeit geschunden, und es wurden weitere Vertuschungsversuche ermöglicht. Nach meinem Widerspruch zu dem falschen Beschluss des Petitionsausschusses wurde er erneut angeklagt. Beide Male hat das Gericht wie schon zuvor die Akte die erlaubten rund 6 Monate bis zur Feststellung zur Zulässigkeit der Anklage liegen gelassen, um Zeit zu schinden. Die Schuld wurde festgestellt. Er ist seitdem beurlaubt. Er hat sich vorher 6 Wochen lang keine neuen Fälle mehr geben lassen und wenige Tage vor seiner Beurlaubung mit einem Kollegen, der für Düren zuständig war, getauscht. Dieser hatte offenbar keine Lust mehr, dorthin zu fahren. Das war in den Jahren 2020 und 2021.
Danach sind die Richterin und die Geschäftsleitung meines ehemaligen Arbeitgebers wegen Bestechlichkeit bzw. Bestechung angeklagt worden. Die Kammer hat das aber nicht zugelassen, da die rechtswidrig von Mitarbeitern des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags angelegte Petition nicht abgeschlossen gewesen ist. Das Gericht hätte aufgrund meiner diesbezüglichen Beschwerden diesen Vorgang als unzulässig verwerfen und fortfahren müssen, was es aber nicht getan hat. Es hat damit weitere Vertuschungsversuche zugelassen. Es ist verwunderlich, dass das Gericht Kenntnis von dieser Petition hatte. Das war im Jahr 2022.
Danach muss die Kammer durch eine andere ersetzt worden sein, die gar nichts unternommen hat. Der Prozess sollte offenbar durch Untätigkeit erledigt werden, was die Rechtswissenschaftler für zulässig und somit legal halten. Seit dem 03.12.2011 sind Beschwerden wegen Untätigkeit eines Gerichts bei der nächsthöheren Instanz aufgrund einer gesetzlichen Änderung nicht mehr möglich. Der Gesetzgeber dieses Unrechtsstaats hat damit bewusst eine Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz wegen Untätigkeit eines Gerichts nicht ermöglicht (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-42396?hl=true). Die eingeführte Kompensationslösung ist lächerlich, da es dafür einen Abschluss geben muss, den es aufgrund der Untätigkeit nicht gibt.
Es gibt im deutschen Recht lediglich eine Rechtsprechung zu Beschwerden wegen Untätigkeit durch Richter. Sie ist nicht einheitlich. Sanktionen gegen Richter, um gegen Untätigkeit tatsächlich vorgehen zu können, sind wegen der richterlichen Unabhängigkeit nie möglich gewesen. Die Erledigung von Prozessen durch Untätigkeit wird so ermöglicht und für zulässig gehalten. Nur der EuGH kann Auflagen wegen Untätigkeit von Richtern gegen sie verhängen. Anders als der BGH und das Bundesverfassungsgericht hält er diese Strafvereitelung im Amt für unzulässig. Das ist ein Widerspruch dazu, dass europäisches Recht über nationalem steht. Das zeigt, dass der deutsche Staat das aus böswilligen Gründen nicht anders haben will.
Am 19.08.2024 wurde der Geschäftsverteilungsplan beim Arbeitsgericht Aachen geändert. Die von mir beschuldigte Richterin bekam ab sofort keine neuen Fälle mehr und ihre offenen Fälle wurden von einer anderen Kammer übernommen. Die Richterin hat an der Abstimmung teilgenommen. Sie war also nicht krank. Sie ist offenbar suspendiert worden. Daraus folgt, dass sich der Generalbundesanwalt beim EuGH wegen der Untätigkeit der EU-Kommission beschwert haben muss, dass der EuGH das nicht für mit europäischem Recht vereinbar hält und dass er eine Sanktion angedroht hat, um die weitere Bearbeitung der Anklage durchzusetzen. Voraussetzung dafür war also meine Beschwerde bei der EU-Kommission. Ohne ihr wäre die Strafvereitelung im Amt durch Untätigkeit sichergestellt gewesen. Die EU-Kommission hätte ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten müssen, wonach diese Rechtsbeugungen illegal sind. Das wurde offensichtlich unterlassen. Auch der EuGH hat das nicht geändert. Auch er lässt die Rechtsbeugung zu. Das muss bestraft werden. Die Richterin ist mit dem Geschäftsverteilungsplan für 2025 wieder zurückgekehrt. Ich halte es für wahrscheinlich, dass sie mit Hilfe der Rechtsbeugung freigesprochen worden ist. Auch eine weitere Kammer wird nicht anders handeln, da offenbar die komplette Justiz kriminell ist. Bei einer tatsächlichen Unschuld wären die ganzen Vertuschungsversuche sinnlos gewesen.
Es hätte alles in einer Anklage, die stückchenweise abgearbeitet wird, erledigt werden können. Währenddessen wären keine Vertuschungsversuche möglich gewesen und alles wäre schneller abgewickelt worden. Diese Aufteilung dient nur der Ermöglichung der Strafvereitelung.
Die Vertuschungsversuche können infolge der Rechtsprechung erst nach einem rechtskräftigen Urteil im Ursprungsverfahren, welches die Betrügereien bei meinem Arbeitsprozess sind, geahndet werden. Das zentrale Element ist dabei die Bewertung des Betriebsprüfers der DRV Bund bei dem ersten Strafprozess wegen Sozialbetrugs gem. §266a StGB, wonach keine Straftat vorläge. In dem Verfahren wegen Strafvereitelung im Amt bekommt er die Gelegenheit zu beweisen, dass sein Bescheid richtig ist. Die Urteile bezüglich meines Arbeitsprozesses könnten dann wieder aufgehoben werden. Bei Anwendung von §22 StGB wäre er schon längst verurteilt. Es wäre dann auch untersucht worden, warum er seine Amtspflichten verletzt hat. Wenn Bestechung nachgewiesen werden kann, dann ist auch das ein Beweis für die Schuld der Mitglieder der Geschäftsleitung bei meinem Arbeitsprozess, da damit ihre Sorglosigkeit erklärt wird, warum sie meine Beschäftigung so lange so fortgeführt haben. Diesen Beweis gäbe es aber erst nach ihrer rechtskräftigen Verurteilung.
Wenn das Verfahren gegen den Betriebsprüfer aufgrund eines formalen Fehlers, was z. B. die Anklage bei einem nicht zuständigen Gericht sein kann, oder aufgrund einer eingetretenen dauerhaften Verhandlungsunfähigkeit eingestellt wird, dann wird das wie ein Freispruch gewertet. Ebenfalls als Freispruch wird die Einstellung unter Auflage der Zahlung einer Geldbuße von bis zu 90 Tagessätzen gewertet, obwohl gerade das eine Schuld beweist, da ein tatsächlich vollständig Unschuldiger keine Geldbuße bezahlen muss. Das wird hier zwar aufgrund der Schwere der Straftat nicht möglich sein, bei anderen Verfahren hat das aber schon eine Rolle gespielt, was z. B. bei dem Verfahren wegen Kursmanipulation gegen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats von VW der Fall war. Die Auflagen dürften aus politischen Gründen niedrig gewesen sein, damit VW keinen Schadensersatz zahlen musste. Die Verurteilten im Ursprungsverfahren könnten sich nicht darauf berufen. Es müssten dann aber alle anderen Verfahren wegen Strafvereitelung im Amt eingestellt werden, obwohl sie klar ihre Amtspflichten in strafvereitelnder Absicht verletzt haben.
Der Betrug ist gem. §263 StGB eine Straftat, die von Amtswegen bestraft werden muss. Der Geschädigte hat aber kein Recht, über den Verfahrensstand und über Gerichtstermine informiert zu werden. Folglich wird es ihm nicht ermöglicht, ggf. seinen Standpunkt weiter zu erläutern, Gerichtsterminen beizuwohnen, und so Genugtuung zu erlangen. Man kann lediglich verlangen, über das Strafmaß informiert zu werden. Das ist aber nicht dasselbe, wie wenn man die Täter auf der Anklagebank sieht.
Der Geschädigte muss seine Ansprüche in einem Zivilprozess einklagen, sofern der Täter nicht freiwillig zahlt. Das ist unsinnig. Für das Finden des Strafmaßes muss ermittelt werden, welchen Schaden der Täter verursacht hat. Das kann auch Folgeschäden umfassen, die möglicherweise gar nicht betrachtet werden, obwohl der Täter sie billigend in Kauf genommen hat. Da kann man die Täter auch gleich zur Zahlung von Schadensersatz verurteilen. Außerdem kann die Ermittlung des Schadens auch für die Prüfung einer möglichen Verjährung erforderlich sein. Schwere Fälle verjähren nach 10 Jahren, weniger schwere verjähren nach 5 Jahren.
Wenn der Staat von einem Amtsträger oder einer Privatperson betrogen worden ist, dann ist das Verfahren anders. Da wird im Strafverfahren festgelegt, welchen Betrag der Täter zu zahlen hat bzw. der Betrag wird direkt eingezogen.
Ich hätte bei meinem Arbeitsprozess ca. 30.000 Euro mehr erhalten müssen. Für diesen Schaden waren die Absprachen mit der Richterin ursächlich. Dazu zählen die Verleumdungen und die falsche Darstellung der Rechtslage durch die Richterin. Das ist eigentlich vollendeter Betrug gem. §263 StGB, weil falsche Tatsachen vorgespiegelt worden sind. Aufgrund der Rechtsprechung interessiert das aber nicht. Es wird so getan, als ob ich nicht mehr gewollt hätte und mir über alles im Klaren gewesen wäre. Vorgesehen ist nur, dass ich über §580 ZPO eine Restitutionsklage beim Arbeitsgericht Aachen einreichen kann und dadurch eine neue Verhandlung meines Arbeitsprozesses erziele. Das ist absurd. Dadurch würde ich eine Justiz, die kein vernünftiger Mensch als rechtsstaatlich bezeichnen kann, anerkennen. Für die Folgeschäden gibt es gar keinen Schadensersatz.
Die Justiz jammert immer über zu viel Arbeit. Sie bzw. der verantwortliche Gesetzgeber verursacht so unnötige Arbeit. Theoretisch ist es möglich, dass Täter infolge des Strafprozesses zahlungsunfähig werden. Unternehmer können dadurch in Konkurs gehen, sie müssen die Kosten des Verfahrens und der Rechtsanwälte übernehmen, und sie müssen ggf. ein Bußgeld zahlen. Der Staat holt sich dann zwar Geld von ihnen, die Geschädigten gehen aber möglicherweise leer aus. Es ist auch möglich, dass es zu unterschiedlichen Ergebnissen im Zivil- und im Strafprozess kommt, was dann widersprüchlich ist.
Es ist anzunehmen, dass Beweise für weitere Betrügereien des Unternehmens mithilfe der Richterin gefunden worden sind, da diese Richterin auffallend viele Klagen gegen das Unternehmen bekommen haben dürfte. Diese Fälle wird die Justiz aber nicht weiter betrachten, da sie das Strafmaß nicht wesentlich erhöhen werden. Die Geschädigten gehen dann leer aus.
Ich bin 5mal von der Polizei aus politischen Gründen geladen worden. 3mal wurde versucht, mir illegal etwas anzuhängen. 3mal musste ich zur Polizei in Nachbarstädte, was der Schikane diente. Davon musste ich 2mal zum Staatsschutz nach Mönchengladbach fahren und einmal in den zu Viersen gehörenden, aber räumlich von Viersen getrennten Stadtteil Dülken fahren. Die dortige Polizeiwache ist eine Zweigstelle der Polizeiwache von Viersen. Da in der Ladung beide Adressen angegeben waren, und es rechtswidrig ist, mich in den Stadtteil zu laden, dessen Polizisten gar nicht zuständig sind, ist es offensichtlich, dass die Staatsverbrecher gehofft haben, dass ich das nicht erkenne und in Panik gerate, wenn ich bei der falschen Adresse bin. Es hätte dann ein Verfahren mit der Verhängung eines Bußgeldes gegen mich eingeleitet werden können. Dafür verantwortlich sind offensichtlich der damalige Polizeipräsident und der Landrat von Viersen. Außerdem hat mir dieser Staat 2mal gedroht und mehrmals versucht, mich zu Fehlern zu provozieren. Das ist Verfolgung aus politischen Gründen.
Alle vom Staat verübten Verbrechen werden leider von der Presse verschwiegen. Sie leisten so ihren Beitrag zur Vertuschung. Diese Staatskriminalität darf es halt nicht geben. Außerdem folgt die Politik den Vorgaben der Presse, wonach Frauen stets unschuldige Opfer böser Männer sind.
Mit diesen Betrügereien und Rechtsbeugungen haben mir der deutsche Staat und die EU meine wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung ruiniert. Sie haben auf Zermürbung gesetzt. Die Staatsverbrecher haben sich stets so viel Zeit wie erlaubt gelassen, damit meine Schäden umso größer werden. Sie hatten die Hoffnung, dass ich zwecks Schadensminimierung aufgebe. Somit liegt auch Körperverletzung mit bedingtem Vorsatz vor, da das zwangsläufig meiner psychischen und physischen Gesundheit schaden musste.
Ich musste Spott ertragen, auf vieles verzichten und bin dadurch zwangsläufig ausgegrenzt worden. Nach einiger Zeit gab es niemanden mehr, der noch an meinen Erfolg geglaubt hat. Ich habe nur noch destruktive Kommentare zu hören bekommen. Man wollte nicht, dass ich dabei Erfolg habe. Menschen wollen auf der Seite der Gewinner und nicht auf der Seite der Verlierer sein. Es wird als völlig normal betrachtet, zwar Recht zu haben aber nicht Recht zu bekommen. Ich habe es auch erlebt, dass mich jemand offenbar aus Angst, in etwas hineingezogen zu werden, gemieden hat. Ich musste mir Kommentare wie, ich solle mal an die Kosten denken, die ich verursache, anhören. Das wären auch ihre Steuergelder. Es wurde versucht mir einzureden, dass das alles erledigt sei, obwohl ich kurz vorher gesagt habe, dass beim Sozialgericht Aachen in einem manipulierten Prozess rechtskräftig Sozialbetrug festgestellt worden ist. Die Formulierung „Ich sage Dir …“ ist dabei erniedrigend. Zum Glück war das „ich“ nicht betont. Es wurde gar nicht zugehört. Es drehte sich nur darum, Recht zu haben. Als ich 3 Jahre später gesagt habe, dass ich den Schreiben, die ich erhalten habe, entnehme, dass es ein Verfahren gibt, fiel der Person die Kinnlade herunter und das Gespräch war beendet. Es wurde gegenüber meiner Mutter behauptet, die Zahlungen des Jobcenters wären nur Kredite. Das müsste ich alles – im Falle einer Erbes z. B. - wieder zurückzahlen, was falsch ist. Es wurde behauptet, dass an den angeblichen Belästigungen etwas dran gewesen sein müsste, da so etwas nicht ohne Grund geschrieben werde. Damit wurde ausgedrückt, dass die Person mich für verhaltensgestört hält. Diese Meinung beruht auf dem Interesse, dass das so ist, um sich abfällig über mich äußern zu können. Wenn etwas daran gewesen wäre, dann wäre alles eingestellt worden. Es hätte keine Vertuschungsversuche gegeben, und ich hätte mein Patent bekommen. Ich habe gesagt, dass die Richterin vom Arbeitsprozess und weitere Amtsträger offensichtlich bestochen worden sind, dass staatliche Vertreter ca. 200mal das Recht zu meinen Lasten zwecks Vertuschung gebeugt haben und dass die Richterin offenbar am 19.08.2024 beurlaubt worden ist. Das wurde wie eine Lappalie abgetan. Es wurde hochnäsig geurteilt, dass das niemanden interessiere. Dafür wäre ich zu unbedeutend. Offenbar wurde gar nicht zugehört. Damit wurde auch ein eigenartiges Rechtsverständnis ausgedrückt, wonach es von der Bedeutung einer Person abhängt, ob die zu ihren Lasten verübten Straftaten geahndet werden oder nicht. Auch dabei drehte es sich nur um das Interesse, mich herabzuwürdigen. Mir wurde vorgeworfen, ich würde nur am Staat herumnörgeln, mich nicht selber einbringen und deshalb gäbe es diese schlechte Stimmung im Land. Ich alleine wäre demnach dafür verantwortlich. Ich bin in die Ecke von Extremisten wie Reichsbürgern, AfD-Sympathisanten etc. gestellt worden. Das ist eingebildet und dumm, was bei dieser Person mir gegenüber so üblich ist. Sie konnte sich noch nie respektvoll mir gegenüber verhalten. Es haben immer nur ihre Interessen gezählt. Sie sollte sich mal fragen, wie sie es fände, wenn sich andere Leute so ihr gegenüber verhalten. Das betrifft auch weitere Personen. Das ist auch das Ergebnis von Vorurteilen. Mit christlichem Verhalten hat das alles nichts zu tun. Die Tatsache, dass ich vom Bürgergeld lebe, wurde auch von einer weiteren Person als Vorwand genutzt, sich nicht vernünftig mit mir zu unterhalten. Es gab gar kein Interesse, die Gründe zu erfahren. In diesem Land werden Leute, die gescheitert sind, häufig verachtet. Ohne dem hätten sie also nicht so arrogant auftreten können. Es wurde die Polarisierung gegenüber anderen Person angestrebt, indem ich verächtlich gemacht worden bin. Es haben sich Leute über Vorgänge geäußert, von denen sie offensichtlich keine Ahnung haben und auch keine Ahnung haben wollen. Nur das Ergebnis zählt. Aufgrund solch einer Arroganz und Ignoranz gibt es die Probleme, die wir in Deutschland haben. Meinungen hängen wesentlich von Interessen ab. Es dreht sich eingebildeten Leuten nur um die Stellung innerhalb einer Hackordnung. Wer sich so mir gegenüber geäußert hat, der hat gehofft, dass alles vertuscht wird, damit die ihrer Meinung nach bestehende Hackordnung beibehalten wird. Das ist nicht nur mir gegenüber asozial.
Ich habe viel Zeit und Nerven da hineingesteckt habe. Die psychische Belastung war enorm. Mein Blutdruck ist zeitweise so stark gestiegen, dass ich zu einem Arzt gehen musste. Das Schreiben der Beschwerden ist zeitaufwendig. Ich musste das alles durchdenken, um die Zusammenhänge zu erkennen. Ich musste erkennen, was die Staatsverbrecher mit ihren Schreiben jeweils bewirken wollten, wo die Fehler sind, wie die von den Gesetzen abweichende Rechtsprechung ist, und wie ich den Erfolg der Vertuschungsversuche verhindern kann. Nur ein Fehler von mir hätte für eine legale Vertuschung ausgereicht. Offenbar haben auch der Generalbundesanwalt und die Politiker erkannt, dass arbeiten gehen und gegen die Staatskriminalität vorzugehen, zu viel auf einmal ist. Andernfalls hätte der Generalbundesanwalt kaum im Jahr 2016 bewirkt, dass ich zunächst keine Ladungen mehr vom Jobcenter erhalten habe, was die Politik im Jahr 2018 im Zusammenhang mit Vertuschungsversuchen wieder geändert hat, um Druck auf mich auszuüben. Die Regierung von Frau Merkel hat mir schließlich auch ausrichten lassen, dass ich mich mit etwas anderem beschäftigen solle. Mir ist auch unverständlich, warum ich arbeiten gehen und Steuern an einen Staat zahlen soll, der mich um viel Geld betrogen hat und nicht wollte, dass ich Geld mit dem, was ich mir erarbeitet habe, verdiene. Dieser Staat weigert sich beharrlich, sich an seine Gesetze zu halten. Er hat mich entrechtet. Es ist geltendes Recht, dass Betrüger nichts mehr vom Betrogenen fordern können.
Es war für mich der reinste Hohn, als Herr Trittin von den Grünen zur Forderung, die Maghrebstaaten zu sicheren Herkunftsländern zu erklären, sagte, dass sich die Grünen nicht an der Entrechtung von Menschen beteiligen würden. Ich habe zur selben Zeit massenhaft Vertuschungsversuche von der von einem Grünen geleiteten Justiz erhalten.
Es wäre mir auch kaum noch möglich gewesen, eine qualifizierte Arbeit zu finden. Jeder Bewerbungsempfänger dürfte Fragen haben und dann von einer Anstellung absehen. Außerdem habe ich mich noch zeitweise mit meiner Patentanmeldung und der Suche nach einem Investor beschäftigt. Das Verhalten der Industrie war auch sehr demotivierend. Auch da musste ich viel Arroganz ertragen. Einige scheinen es als eine Zumutung zu betrachten, für die Nutzung geistigen Eigentums einem Externen – noch dazu einem vermeintlichen Laien – etwas zu zahlen. Ein ehemaliger Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung des Kreises Viersen hat mir gesagt, dass er so etwas oft höre. Ein Geschäftsführer hat sogar versucht, mich hereinzulegen. Er hat versucht, mir zu beweisen, dass sie mit dieser Technik bereits auf dem Markt gewesen wären und dass sie nichts tauge. Sie haben aber etwas anderes gemacht. Daraufhin hat er angekündigt, meine Entwicklung ohne meine Zustimmung zu nutzen. Er hat damit gedroht, meine Rechte zu überprüfen, falls ich dagegen vorgehen werde. Das haben sie sich offenbar doch nicht getraut. Zumindest auf einer Messe haben sie sie nicht offen angeboten.
Im Falle eines Strafverfahrens gegen mich, könnte ich natürlich auch Asyl in einem anderen Land beantragen, da ich dann aus politischen Gründen verfolgt werde. Apropos Asyl: Das BAMF hat gemäß seinen Angaben im Zeitraum 2016 bis 2020 bei nur 0,7% aller Asylanträge tatsächlich Asyl gewährt (https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61634/asyl/). Damals war Herr Seehofer der Bundesinnenminister. Nachdem Frau Faeser Bundesinnenministerin wurde, schnellte die Zahl für das Jahr 2023 auf rund 52% hoch (https://www.bpb.de/themen/migration-integration/zahlen-zu-asyl/265711/asylentscheidungen-und-klagen/). Diese Zahl wurde schon am 27.09.2023 im heute-journal von Herrn Sievers verbreitet. Wer den Text liest, der stellt fest, dass sich diese Zahl aus 16% anerkannte Flüchtlinge, 27% subsidiärer Schutz und 8% Abschiebungsverbot zusammensetzt. Nichts davon ist Asyl. Abschiebungsverbot ist sogar eigentlich ausreisepflichtig. Die Berechnung wurde offensichtlich aus Gründen der Vermittelbarkeit der Politik – also aus populistischen Gründen – geändert. Man kann nicht ständig vom Asylrecht sprechen, wenn fast keiner Asyl bekommt. Asyl ist ein Schutz, welcher aufgrund einer Verfolgung einer einzelnen Person gewährt wird. Flüchtlingsschutz und subsidiärer Schutz sind im Gegensatz dazu Schutzformen, die aufgrund Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gewährt werden. Neben den Bewohnern weiterer Länder konnte z. B. bis vor kurzem die komplette Bevölkerung Syriens eine dieser Schutzformen in Deutschland beanspruchen, auch wenn sie zu den Anhängern vom Assad oder von Al Kaida bzw. dem IS gehören (s. ihre Demonstrationen in Essen für die Ausrufung eines Kalifats und Burkas tragende Frauen in Deutschland). Auch aus Afghanistan stammende Anhänger der Taliban erhalten hier einen Schutzstatus (s. Einladung und Besuch des Funktionärs der Taliban nach Köln). Ebenfalls erhalten hier die Unterstützer des Regimes von Eritrea und ihre gewalttätigen Gegner Schutz genauso wie die Anhänger des Regimes des Irans, was mit der Schließung der Blauen Moschee in Hamburg offensichtlich wurde. Wichtig ist unseren Politikern, Juristen und Journalisten, dass es ihnen hier gut geht. Es zählen die allgemeinen Verhältnisse in den Ländern und die Vorstellungen unserer Politiker und unserer Journalisten, wie es dort sein müsste. Sehr wichtig sind dabei die wirtschaftlichen Verhältnisse. Das ist nur ein Beispiel, das zeigt, wie offen die Bevölkerung von Politik und Medien verblödet wird. Nur niemand will es wahrhaben. Noch nicht einmal die AfD merkt das.
Das sieht man auch an den Diskussionen, ob man Asylbewerbern, für welche ein anderes Land der EU zuständig ist, die sich aber weigern, wieder dorthin auszureisen, hier die Sozialleistungen streichen darf. In einem Rechtsstaat bekommt man nichts, was einem nicht zusteht. Man wird in einem Rechtsstaat nicht dadurch belohnt, dass man das bekommt, was man haben will, indem man sich behördlichen Anweisungen widersetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner politisch motivierten Rechtsprechung die Flüchtlingskrise maßgeblich mitausgelöst.
Ich habe 2018 mit Herrn Frederik Richter von correctiv in Düsseldorf gesprochen. Die Presse – einschließlich correctiv – interessiert das nicht. Er hat mich nur angesehen, als wäre ich geisteskrank. Das verwundert mich mittlerweile nicht mehr. Am 02.02.2024 hat der Ökonom Justus Haucap in seinem persönlichen Beitrag „Eine echte Reform ist bitter nötig“ in der RP geschrieben, dass 2019 durchsickerte, dass es eine interne Anweisung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, wonach in der Berichterstattung Moral vor Fakten geht. Das ist indiskutabel. Diese Sender werden aus Zwangsbeiträgen finanziert und sind in der Meinungsbildung führend. Wer sich dagegen stellt, der wird als rechts angegriffen. Medien haben zu informieren und nicht alles, was nicht zu ihrer Ideologie passt, verächtlich zu machen. Moralisches Handeln betrifft außerdem immer mehrere Parteien, so dass das zu Lasten anderer (z. B. der einheimischen Bevölkerung) gehen kann und auch geht. Das wird aber ignoriert. Man hält sich für moralisch überlegen. Die Medien interessieren sich nur für bestimmte Personengruppen. Ich als weißer Mann gehöre offensichtlich nicht dazu. Die Medien interessieren sich z. B. für Leute wie den mutmaßlichen ehemaligen Leibwächter vom Osama bin Laden dessen Art der Abschiebung von den Medien heftig kritisiert worden ist oder für aus Afghanistan stammende Gefährder, hartnäckige Identitätsverweigerer und verurteilte Straftäter, deren Abschiebung in nicht von den Taliban beherrschte Gebiete jahrelang heftig u. a. im heute-journal kritisiert worden ist. Gemäß Herrn Haucap hat auch ein Expertenrat Reformen angemahnt. Dieser hat kritisiert, dass diese Sender Meinungen vorgeben, anstatt ausreichend Raum für einen demokratischen Diskurs zu geben. Das wird leider von den anderen Medien verschwiegen, was bezeichnend ist. Sie fügen sich den Vorgaben der Öffentlich-Rechtlichen.
Wenn das alles bekannt ist, dann wird jedem verständigen Menschen klar sein, dass wir einen neuen Staat gründen müssen. Auch die EU darf so nicht weiter existieren. Das ist schon deshalb erforderlich, um den ganzen Unsinn, den unsere obersten Gerichte als allgemeinverbindlich festgelegt haben, wieder aufzuheben. Die Bestrafung der vielen Täter wird ohne ein anderes Rechtssystem gar nicht möglich sein. Auch die Medien – insbesondere die Öffentlich-Rechtlichen - werden so nicht weiter machen dürfen.
Es wird voraussichtlich viele Leute geben, die mich anfeinden werden, weil das den Rechtspopulisten nützen würde und dem Ruf Deutschlands und der EU schaden würde. Es ist absurd, dass ich auf die Strafverfolgung verzichten soll, weil dadurch die Täter unglaubwürdig werden, und die machen dann so weiter. Das sind offenbar eingespielte Verfahren. Außergewöhnlich ist offenbar lediglich, dass ich so lange durchgehalten habe und dass mehrere Verfahren zusammenkamen. Im Übrigen haben sich auch die Politiker der AfD im Bundestag blamiert. Ich hatte zum Schluss Hoffnung in sie gesetzt und ihnen die Unterlagen geschickt. Das tat ich vorher nicht. Ich bin kein AfD-Anhänger. Ich habe keinerlei Reaktion darauf erhalten. Auch das ist indiskutabel. Ihre Vertreter waren schon vorher über die Petitionsausschüsse informiert. Wenn sie zum Schweigen verpflichtet sind, dann hätten sie dagegen verstoßen müssen. Bei so etwas schweigt man nicht. Frau Wagenknecht hat ebenfalls nicht reagiert. Ich hatte Politiker aller Parteien in NRW und in Berlin einige Zeit im Verteiler stehen. In Berlin hat die Linkspartei mitregiert. Keine Partei soll empört auf andere zeigen. Sie haben alle zumindest mit ihrem Schweigen die Staatsverbrecher unterstützt.
Diese Angelegenheit bietet die Gelegenheit, systematische Fehler in der Justiz, der Politik und in der Meinungsmache durch die Medien abzustellen. Das Presse lebt davon. Viele Missstände, die Unzufriedenheit vieler und auch die Erfolge der AfD haben darin zumindest teilweise ihre Ursache. Das derzeitige System begünstigt Rechtsbeugungen, Vetternwirtschaft, falsche Berichterstattung und Konfrontationen zwischen den politischen Gruppierungen und damit Polarisierungen. Beispiel: In Berlin Direkt vom 15.09.2024 wurde thematisiert, dass die CDU die Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen fordert. Es wurde mehrfach behauptet, die CDU werde in dieser Angelegenheit von der AfD und auch vom BSW getrieben. Damit hat das ZDF die CDU unglaubwürdig und die AfD und das BSW wählbar gemacht. Wer für eine härtere Asylpolitik ist, was die klare Mehrheit der Bevölkerung befürwortet, der sollte also die AfD oder das BSW wählen. Als die 3 Schwarz-Grünen Landesregierungen am 27.09.2024 eine Verschärfung des Asylrechts gefordert haben, wurde auffallenderweise nicht gesagt, dass jetzt auch die Grünen von der AfD getrieben seien.
Anfang 2024 sind mehrere Millionen Menschen aufgrund von – unbewiesenen - Behauptungen von correctiv, wonach es Pläne bei der AfD zur massenhaften Abschiebung von Eingebürgerten (!) gäbe (Frau Lotter im Artikel der RP vom 31.01.2024 „Anlass für Demos wirft Fragen auf. Gibt es ernsthafte Gründe, ein Wiedererstarken der Nazis zu befürchten?“ und RP vom 10.02.2024 im Artikel „Enthüllung mit unerwarteten Folgen“) auf die Straßen gegangen, um für diesen Staat zu demonstrieren. Wer fragt nach Beweisen, wenn man das hört, was seinen Vorstellungen entspricht? Es fehlt mir leider am Glauben, dass diese Menschen nun auf die Straßen gehen werden, um gegen diesen Staat und für eine tatsächliche Rechtsstaatlichkeit, für eine tatsächliche Gewaltenteilung und gegen Korruption und Rechtsbeugung zu demonstrieren.
Es sind auch Millionen Menschen auf die Straßen gegangen, um für mehr Klimaschutz zu demonstrieren. Ich habe Anfang 2021 der Politik und der Presse bekannt gegeben, dass ich ein Verfahren bzw. eine Vorrichtung dazu entwickelt habe, womit Strom aus einer bestimmten regenerativen Energiequelle effektiver als bislang bekannt erzeugt werden kann. Ich habe das schon seit 2019 fertig. Damit könnten einige Probleme weltweit deutlich vermindert werden. Energiekosten, Abhängigkeiten und Umweltverschmutzungen könnten reduziert werden und Wohlstand erhalten bleiben. In Europa könnte Wasserstoff in größeren Mengen produziert werden. Er müsste nicht teuer aus Afrika etc. importiert werden. Die Kassen kriegerischer Regime wie von Russland würden nicht unnötig gefüllt werden. Die Energiewende wird realistischer. Ich habe u. a. Herrn Habeck und die Parteizentrale der Grünen darüber informiert, als er noch nicht Klimaminister gewesen ist. Auch das hat niemanden interessiert, obwohl unsere Politiker immer sagen, sie müssten alles (!) tun, um den Klimawandel zu bekämpfen. Richter haben den Politikern dazu auch schon Vorgaben gemacht. Ihr Machterhalt ist ihnen offensichtlich wichtiger.
Frau Baerbock hat als Bundesaußenministerin am 26.04.2024 verkündet, dass Deutschland künftig 6 Milliarden Euro/Jahr an ärmere Staaten, in denen meistens Korruption und Misswirtschaft noch verbreiteter als hier sind, für Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels verschenken will. Sie hat damit bekannt gegeben, was das ihr wert ist. Noch mehr wert müsste es ihr sein, Maßnahmen - wie meine Entwicklung - zur Verhinderung des weiteren Klimawandels zu finanzieren. Auch viele dieser Länder könnten von meiner Entwicklung profitieren. Zu diesen 6 Milliarden Euro/Jahr kommen noch die vielen Milliarden hinzu, die Deutschland sowieso jedes Jahr wegen den Flüchtlingen verschenkt. So wurden im Jahr 2023 rund 9,8 Milliarden Euro an andere Länder zur Bekämpfung von Fluchtursachen verschenkt und rund 20 Milliarden zur Versorgung der in Deutschland lebenden Flüchtlinge ausgegeben (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/665598/umfrage/kosten-des-bundes-in-deutschland-durch-die-fluechtlingskrise/). Außerdem verschenkt Deutschland noch viel Geld für den Schutz der Biodiversität an ärmere Länder und für die Entwicklungshilfe. Geld für meine Entschädigung werde ich voraussichtlich kaum erhalten. Das sind dann Steuergelder, mit denen sparsam umgegangen werden muss.
Es gibt keine Unterlagen zu meiner Lösung, so dass ein Einbruch bei mir sinnlos ist. Im Falle meiner Ermordung (für die Staatsverbrecher ist es jetzt eigentlich zu spät; die Scheichs etc. könnten das anders sehen) ist das weg. Der Staat ist für meine aus diesem Schritt resultierende Gefährdung verantwortlich, da er mir keine andere Wahl gelassen hat. Vor einer Veröffentlichung müssen die Voraussetzungen stimmen. Die Herstellung einer rechtsstaatlichen Ordnung ist nicht verhandelbar. Dazu gehört, dass sämtliche Staatsverbrecher und die Leute, die für diese Verhältnisse verantwortlich sind, bestraft werden müssen. Der Staat hat die Wahl zwischen teuer und sehr teuer. Die Grundsätze, die der Staat mir gegenüber angewendet hat, müssen auch umgekehrt gelten. Danach haben die EU und der deutsche Staat ihre Straftaten eingestanden und meine Schadensersatz- und Strafschadensersatzforderungen vorbehaltlos anerkannt.
Zu einer rechtsstaatlichen Ordnung gehört auch der Grundsatz, dass Beschuldigte, welche die Aussage verweigern, etwas zu verbergen haben. Folglich muss das gegen sie ausgelegt werden können. Die Beweise müssen dann nicht so vollständig sein, wie wenn sie eine Aussage gemacht haben. Das würde auch zur Beschleunigung der Verfahren beitragen.
Niemand, der an der Vertuschung dieser Straftaten aktiv oder durch Unterlassung mitgewirkt hat, kann sich gem. §78b (2) StGB auf Verjährung berufen. Gemäß Gesetz hätten die Vertuschungsversuche zwar bereits bestraft werden können, da die Richter aber behaupten, sie würden nur die Gesetze interpretieren, muss dabei ihre Rechtsprechung angewendet werden, wonach die Vertuschungsversuche erst nach der rechtskräftigen Verurteilung im Ursprungsverfahren bestraft werden können.
Dieser Staat, die EU und die Presse haben jegliche Glaubwürdigkeit verwirkt. Es ist regelrecht beleidigend, für wie blöd die mich offenbar halten. Das kann ich mir nur mit einer unglaublichen Arroganz der Politiker und der Juristen aufgrund fehlender Kontrollen und Rechtfertigungen erklären, wozu die Presse beigetragen hat.
Da es stets auf mein Verhalten ankam und noch immer ankommt, damit die Straftaten geahndet werden, haben der BGH und das Bundesverfassungsgericht mit ihrer Rechtsprechung Anreize zu meiner Ermordung geschaffen.
Es gibt im Übrigen auch dann keine Strafvereitelung im Amt, wenn die Täter vor einem Schuldspruch verstorben sind oder ihnen aus einem anderen Grund nicht der Prozess gemacht werden kann. Auch da lohnen sich für die Staatsverbrecher aufgrund der Rechtsprechung noch Ermordungen der Täter des Ursprungsverfahrens.
Ich habe am 16.08.2024 per E-Mail Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Dresden gegen Verantwortliche eines Unternehmens in Dresden wegen gewerblichen Betrugs gestellt. Ich habe sie am 07.10.2024 deswegen erneut angeschrieben. Ich bat um eine Mitteilung, ob das bearbeitet wird. Ich kann nicht feststellen, dass das bearbeitet wird. Gibt es eine Anweisung, wonach von mir gestellte Strafanzeigen gar nicht bearbeitet werden? Auch das wird geklärt werden müssen. Das Land Sachsen wird mir ggf. den Schadensersatz zuzüglich Strafschadensersatz zahlen müssen.
Abschließend noch Grundsätzliches, was ich dem Bundesverfassungsgericht, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und den Medien dargelegt habe:
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Wir haben einen tatsächlichen Staatsaufbau, der nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es gibt in der Realität keine konsequente Trennung zwischen Exekutive und Legislative. Etliche Politiker sind in beiden Gewalten gleichzeitig. Unter Frau Merkel waren zeitweise rund 7% der Bundestagsabgeordneten auch in leitenden Positionen der Exekutive tätig.
Es gibt im Grundgesetz keine Rechtfertigung für die Zweitstimme und für die Wahl von Parteien. Die Abgeordneten sind laut Grundgesetz Vertreter des Volkes. Tatsächlich sind sie Vertreter der Parteien und müssen ihre Interessen wahrnehmen. Die Politiker und die Journalisten sagen das selber. Dadurch gibt es Abhängigkeiten. Das war eine Voraussetzung für die vom Staat mir gegenüber verübten Straftaten. Die Journalistin Anne Will hat sogar in einer ihrer Sendungen gesagt, dass Frau Baerbock die Außenministerin der Grünen sei. Sie hat sich dann korrigiert, dass sie genau genommen die Außenministerin von Deutschland sei.
In der Sendung „Berlin direkt“ vom 10.11.2024 hat der Herr Schmiese vom ZDF gesagt, dass bei Wahlen Parteien direkt gewählt werden würden. Die Wahl von Parteien ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Laut Grundgesetz werden Abgeordnete gewählt. Die Wahl von Parteien ist auch nicht vertretbar. Es kann dann jeder Bürger über eine Parteimitgliedschaft selber entscheiden, ob er Deutschland mitregiert oder nicht. Bei mehreren Parteien muss man noch nicht einmal die deutsche Staatsbürgerschaft haben, um über Regierungsprogramme etc. mitbestimmen zu dürfen.
Es gibt im Grundgesetz keine Rechtfertigung für die Macht der Parteien. Ihre Aufgabe ist laut Grundgesetz lediglich die Mitwirkung an der politischen Willensbildung im Volke (Anmerkung: nicht im Parlament). Sie sind gemäß Grundgesetz nicht befugt, Regierungsprogramme zu bestimmen, Abgeordneten vorzuschreiben, wie sie abzustimmen haben, die Minister zu bestimmen und festzulegen, wer überhaupt mit welchen Ideen in ein Parlament einziehen darf. Wer nicht bestimmte Positionen einer Partei vertritt, der hat keine Chance, aufgestellt zu werden. Das führt teilweise zu irrationalen, staatsfeindlichen Positionen wie z. B. der Ankündigung von Frau Baerbock im Bundestagswahlkampf 2021, keine ausländischen Gefährder abzuschieben und sie stattdessen von der Polizei überwachen zu lassen. Es gibt in Deutschland mehr als 25.000 islamistische Gefährder.
Koalitionsverträge, mit denen eine Minderheit der Mehrheit ihren Willen aufzwingt, sind ganz offen undemokratisch und verfassungswidrig.
Kennzeichen für die Wahlen von Abgeordneten sind laut Grundgesetz, dass sie in einer (!) allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl gewählt werden müssen. Die Wahl mit der Erst- und die Wahl mit der Zweitstimme sind 2 (!) verschiedene Wahlen. Bei einer unmittelbaren Wahl weiß man, wem man seine Stimme gibt. Bei der Zweitstimme weiß man nicht, wer dadurch in das Parlament einziehen kann. Die Wahl von Listen ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Listenplatz 1 und Listenplatz 30 z. B. sind auch nicht gleich. Die haben nicht gleiche Chancen. Absurd ist z. B. auch, dass bei der Teilwiederholung der Bundestagswahl im Februar 2024 in Berlin auch Politiker aus anderen Bundesländern ein Mandat errungen haben, obwohl noch nicht einmal die Liste, auf welcher sie stehen, angekreuzt werden konnte.
Am 10.11.2024 wurde gemeldet, dass Herr van Aken von der Linkspartei den Klassenkampf als Wahlkampfmotto für die anstehende Bundestagswahl verkündet hat. Das Motto lautet „Wir hier unten gegen die da oben“. Das ist verfassungswidrig. Laut Grundgesetz sind die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes und nicht nur eines Teils. Sie müssen die Interessen aller berücksichtigen. Im Grundgesetz steht nicht, dass in den Parlamenten Vertreter aller Interessensgruppen sein müssen, die dann auch noch ihrem Anteil entsprechend gewichtet sein müssten. Das würde riesengroße Parlamente ergeben, die schon aufgrund ihrer Größe nicht mehr handlungsfähig wären. Man darf annehmen, dass die Linkspartei von möglichst vielen Wählern gewählt werden möchte. Da sie nur die Interessen der Armen vertreten will, muss sie demnach ein Interesse daran haben, dass möglichst viele Menschen in Deutschland arm sind. Die Linkspartei hat auch das Motto ausgegeben, dass sie Milliardäre abschaffen wolle. Extrem erfolgreiche Firmengründer wie Bill Gates, Mark Zuckerberg, Elon Musk, Jeff Bezos, die Gründer von SAP etc. sollen also nicht so erfolgreich sein dürfen bzw. sollen das Land verlassen. Auffallend ist, dass linkspopulistische Äußerungen im Gegensatz zu Äußerungen, die als rechtspopulistisch bezeichnet werden, nicht von den Medien kritisiert werden. Das zeigt ihr politisches Bestreben.Bis auf die Wahl zum 1. Deutschen Bundestag sind alle Bundestags- und Landtagswahlen verfassungswidrig gewesen. So sind alle Parteien verfassungswidrig und müssen folglich verboten und aufgelöst werden. Die Politiker und die Juristen müssen das wissen. Alle Politiker ab Landtagsebene haben ihre Mandate zu Unrecht erhalten und sich somit zu Unrecht bereichert.
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Es gibt Absprachen zwischen der rechtsprechenden Gewalt – insbesondere dem Bundesverfassungsgericht - und der Politik. Das geht schon aus den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts zu meiner Beschwerde vom August 2018 hervor.
Auch aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Antrag eines Verbots der NPD gehen klar Absprachen mit der Politik hervor. Es hat im Abschnitt 527 seiner Begründung behauptet, dass die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei zum Verlust ihres Parteistatus führen würde, wodurch ein Verbot gem. §46 (3) Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht infrage käme. Das ist unsinnig, da dadurch die Auflösung einer Partei gem. §46 (3) Bundesverfassungsgerichtsgesetz nie möglich ist. Das Gesetz könnte demnach ersatzlos gestrichen werden.
Es wurde behauptet, dass die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei zur Beendigung ihrer Mitwirkung an der politischen Willensbildung im Volke führen würde. Das ist in die Zukunft gerichtet und deshalb nur durch eine Maßnahme möglich, die aber nicht verhängt worden ist, so dass das nicht stimmen kann. Die Voraussetzungen für den Verlust der Rechtsstellung einer Partei sind in §2 (2) Parteiengesetz geregelt. Dazu zählt nicht die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei. Sie kann ihre Rechtsstellung als Partei erst nach 6 Jahren nur dadurch verlieren, indem in diesem Zeitraum an keiner Wahl teilgenommen hat, was trotz ihrer Verfassungswidrigkeit zulässig ist.
Im Abschnitt 595 behauptet das Bundesverfassungsgericht, dass Vereinigungen ausschließlich Grundrechtsträger seien, wohingegen Parteien ein zusätzlicher eigener verfassungsrechtlicher Status zuerkannt und ihnen die Mitwirkung an der politischen Willensbildung im Volke zugewiesen sei. Das schließe eine Übertragung der für Verbote gem. Art. 9 Abs. 2 GG entwickelten Maßstäbe auf Parteiverbote gem. Art. 21 Abs. 2 Satz 1 GG aus. Das ist offensichtlich falsch. Gemäß dieser Aussage sind Parteien keine Vereinigungen, was wegen des Wortes „ausschließlich“ der Fall ist. Das ist ein Widerspruch zu §2 (1) Parteiengesetz, welches mit den Worten „Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die …“ anfängt. Der Relativsatz bezieht sich auf das Wort Vereinigungen, was aus dem weiteren Text u. a. mit den Worten „nach der Zahl ihrer Mitglieder“ hervorgeht. Demnach sind alle Parteien Vereinigungen, aber nicht alle Vereinigungen sind Parteien. Eine Vereinigung liegt schon dann vor, wenn sich 2 Personen zu einem Spaziergang verabreden. Der Begriff Vereinigung ist gesetzlich überhaupt nicht definiert. Gemäß §2 (2) Parteiengesetz kann eine Vereinigung ihre Rechtsstellung als Partei unter Umständen verlieren. Auch das zeigt, dass Parteien eine besondere Form von Vereinigungen sind.
Mit dem Verlust des Rechtsstatus einer Partei wäre die NPD zu einer Vereinigung herabgestuft worden. Verfassungswidrige Vereinigungen können die Bundesinnenminister verbieten. Die können dann ihre politischen Gegner verbieten. Auch das zeigt den Unsinn dieses Urteils. Das Bundesverfassungsgericht hätte die NPD gem. §46 (3) verbieten und ihre Auflösung anordnen müssen.
Bezeichnend ist, dass die Kanzlei, welche für die Politik den Antrag gestellt hatte, laut dem Gegenstand des Verfahrens gemäß Urteilsbegründung den Verbotsantrag im Gegensatz zum Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit gar nicht begründet hat. Sie hat lediglich auf Art. 21 Abs. 2 GG verwiesen, wo aber nichts von einem Verbot und der Auflösung einer verfassungswidrigen Partei steht. Es muss also Absprachen zwischen der Politik und der Kanzlei einerseits und dem Bundesverfassungsgericht andererseits gegeben haben.
Gerichte sind zur Neutralität verpflichtet. Stattdessen hat das Bundesverfassungsgericht Handlungsempfehlungen gegeben, wie die Politik der NPD das Leben schwer machen kann, indem es die Politik dazu angeregt hat, die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Es hat somit Partei ergriffen. Es gab keinen entsprechenden Antrag. Es hat der Politik auch gesagt, dass dafür das Grundgesetz geändert werden müsste, obwohl es lediglich einen Auftrag hat, das bestehende Grundgesetz zu interpretieren. Diesen Vorschlag hat die Politik umgesetzt. Wenn das legal war, dann wäre es auch legal gewesen, wenn das Bundesverfassungsgericht der NPD Tipps zur Verbesserung ihrer Einnahmen etc. gegeben hätte. Das wäre kaum von der Öffentlichkeit und den Medien akzeptiert worden. Die Politik musste einen Weg finden, der NPD das Leben schwerer zu machen.
Es wurde bereits im Vorfeld darüber diskutiert, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Verbot der NPD wieder aufheben würde. Diese Blamage wollten sich die Politik und das Bundesverfassungsgericht offenbar ersparen.
Jeder Journalist, der über dieses Urteil berichtet hat, hätte mit Leichtigkeit diese Rechtsbeugungen erkennen können und darüber berichten müssen. Das passt aber nicht zur vorherrschenden Ideologie. Kritik an den Gerichten ist ein Tabu. Das tun nur die „Rechtspopulisten“. Entscheidend ist, dass die Urteile der vorherrschenden Ideologie entsprechen.
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Das Bundesverfassungsgericht betätigt sich politisch.
Beispiel: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verpartnerung von Homosexuellen rechtlich weitestgehend mit der Ehe gleichgestellt. Nach der Verpartnerung wären homosexuelle bei z. B. dem Ehegattensplitting, welches ausdrücklich nur für Verheiratete gilt, diskriminiert worden. Das Bundesverfassungsgericht darf Gesetze für verfassungswidrig erklären. Es darf aber nicht anordnen, dass Gesetze für Personen gelten, die gar nicht in dem Gesetz stehen. Es hat damit faktisch ein neues Gesetz geschaffen und ein altes für nichtig erklärt.
Beispiel: Das Bundesverfassungsgericht hat angeordnet, dass Paare, die nur ein Kind haben, einen höheren Zusatzbeitrag in die gesetzliche Pflegeversicherung einzahlen müssen als Paare, die 2 Kinder haben. Das würde das Grundgesetz so vorgeben. Das Grundgesetz gibt überhaupt nicht dieses Versicherungssystem vor, so dass es gar nicht zuständig sein kann. Kinder sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung kostenlos über ihre Eltern mitversichert und mögliche Leistungsempfänger, so dass schon deshalb die vom Grundgesetz vorgegebene Förderung und der Schutz der Familie gewährleistet sind. Ein Zusatzbeitrag hat außerdem im Gegensatz zu einem Rabatt einen bestrafenden Charakter. Bestrafungen bei Kinderlosigkeit sind offensichtlich nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es kommt durch die Zuschläge zu einer ungleichen Behandlung von Beitragszahlern ohne Kindern, deren Beitrag auch ohne diese Zuschläge gedeckelt wird, und solchen ohne Kindern, deren Beiträge auch mit den Zuschlägen unterhalb der Höchstgrenze liegt, was nicht gerecht ist, aber angeblich vom Grundgesetz so vorgegeben ist. Die Zusatzbeiträge wurden erst ein Thema, nachdem die Politik einen Zusatzbeitrag für Kinderlose eingeführt hatte. Es hatte jemand in einer Klage gefordert, dass Eltern, die nur ein Kind haben, einen höheren Beitrag zahlen müssten als Eltern, die 2 Kinder haben.
Beispiel Flüchtlinge: Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass Deutschland ausreisepflichtigen Personen, die sich weigern auszureisen und die nicht abgeschoben werden können, weil sich z. B. die Herkunftsländer weigern, sie wieder aufzunehmen, nicht auf Dauer eine Wohnung und Bargeld verweigern könne. Dieser Staat gibt denen, die keinen Schutzstatus erhalten und aus einem Land kommen, in welches Deutschland nicht abschiebt, eine Duldung. Das heißt sie dürfen hier bleiben. Sie brauchen nicht auszureisen. In einem Rechtsstaat bekommt niemand etwas, was einem nicht zusteht. In einem Rechtsstaat bekommt man nicht das, was man haben will, indem man sich behördlichen Anweisungen widersetzt. Es leuchtet mir noch nicht einmal ein, dass sie das Recht haben, sich hier frei zu bewegen. In Deutschland bekommen sie nach einiger Zeit ein Aufenthaltsrecht, unter Umständen auch die deutsche Staatsbürgerschaft und – was es auch schon gab – können das Land mitregieren. Mit dieser Politik hat das Bundesverfassungsgericht die Flüchtlingskrise maßgeblich mitausgelöst.
Beispiel: Die Einführung eines juristischen Geschlechts, welches vom tatsächlichen biologischen Geschlecht abweicht, ist offensichtlich politisch linksextremistisch motiviert. Es werden die Interessen einer kleinen Gruppe über die Interessen der deutlichen Mehrheit gestellt. Die Politik hat daraus ein ab dem 01.11.2024 geltendes Recht gemacht, wonach sich jeder sein juristisches Geschlecht selber aussuchen darf und es regelmäßig wieder verändern darf. Laut heute-journal vom 01.11.2024 möchte die Bundesregierung, dass eine Betreiberin eines Fitnessstudios nur für Frauen einer Transfrau, also einem biologischen Mann, 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlt, weil sie ihm den Zugang verwehrt hat. Das kann man zu einem Geschäftsmodell machen und solche Betriebe in den Konkurs treiben. Im heute-journal wurde das nicht weiter thematisiert. Interessant sind auch Fragen wie, ob ein biologischer Mann, der rechtlich eine Frau ist, künftig Mutterschaftsgeld, Mütterrente und Mutterschutz beanspruchen kann, wenn er rechtlich Mutter – also tatsächlich Vater - wird. Oder die Frage, ob ein biologischer Mann nach dem Wechsel seines rechtlichen Geschlechts bei der Arbeit nicht mehr so schwere Lasten heben können muss wie er es noch als Mann können musste. Oder ob ein schwangerer Transmann Mutterschutz erhalten kann.
Am eindeutigsten wäre es, wenn nicht mehr von Männern und Frauen gesprochen wird, sondern nur noch von Personen mit Vagina bzw. mit Penis. Dann ist auch klar, wer auf welche Toilette geht. Es würde keine weitere Toilette für ein imaginäres Geschlecht benötigt werden.
Auch wenn die meisten Urteile des Bundesverfassungsgerichts den moralischen Vorstellungen von vielen Menschen (was bei dieser Geschlechtersache kaum der Fall ist) entsprechen, so sind diese Rechtsbeugungen indiskutabel. Es ist ggf. Aufgabe der Politik, Gesetze zu ändern. Gerichte dürfen sie weder verändern noch ignorieren. Gemeinsam ist diesen Urteilen, dass sie zum politisch linken Spektrum gehören.
So wie die Medien – insbesondere ARD und ZDF, die bei der Meinungsmache führend sind – sich politisch engagieren, können sie auch kaum über diese Kriminalität in Politik und Justiz berichten. Bei der Nennung solcher, noch nicht bewiesener Vorwürfe, würde es sofort heißen, dass damit dem Amt schweren Schaden zugefügt werde. Die Medien streben ebenfalls die Polarisierung an. Ihrer Meinung nach würden die Populisten danach streben, das System unglaubwürdig zu machen und die Demokratie und den Rechtsstaat abzuschaffen. Dabei passt es gar ins Konzept der Ignoranten von ARD und ZDF, über Straftaten, die mit Hilfe dieses Systems verübt wurden, zu berichten. Dabei ignorieren die Medien auch, dass auch die von ihnen bekämpften Populisten keine grundsätzlichen Fehler des geltenden Systems benennen. Es dreht sich nur um politische Positionen.
Tatsächlich ist es nicht zu viel verlangt, wenn Journalisten von Politikern wie von Frau Bas oder dem Bundesjustizminister eine Stellungnahme verlangen. Die Behörden sind verpflichtet, den Medien Auskünfte zu erteilen. Wenn sie nicht antworten, dann können sie das auch in den Hauptnachrichten bringen.
In der Anfangszeit wäre ich mit einem Schreiben wie „Bitte entschuldigen Sie den Fehler. Wir werden uns darum kümmern, ihn zu korrigieren“, klar gekommen. Wo gearbeitet wird, da werden auch Fehler gemacht. Das ist aber alles in höchstem Maße böswillig und kriminell.
Es wird auch erklärt werden müssen, warum sich niemand für meine Entwicklung zur effektiveren Erzeugung von Strom aus einer regenerativen Energiequelle interessiert. Das wird u. a. den sogenannten globalen Süden interessieren. Eigentlich müsste auch das als eine Umweltstraftat gem. §330 StGB bestraft werden.
Das ist ein ziemlich großer Aufwand, um eine Information zu bestehenden Strafverfahren zu erhalten.
Die Medien sollten das unverzüglich groß thematisieren. Die kommende Bundestagswahl ist – wie erläutert – sowieso verfassungswidrig.
Die Polizei sollte sich an ihren Amtseid erinnern und sich entscheiden, ob sie wie die russische Polizei bedingungslos hinter den Machthabern steht oder bereit ist, die Verfassung zu verteidigen.
Es ist Zeit für einen Europäischen Frühling.
Mit aller Verachtung für diesen Unrechtsstaat
Ralf Müller